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Nachteils-/Erschwernisausgleich

Nachteilsausgleich für Studierende mit chronischen Krankheiten / Behinderung 

Nach §20 der jeweiligen Rahmenprüfungsordnung haben Studierende mit einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung ein Recht auf Nachteilsausgleich, wenn diese nicht in der Lage sind, Studien- und/oder Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form innerhalb der vorgegebenen Fristen abzulegen. Es handelt sich dabei nicht um inhaltliche Anpassungen der Prüfungen. Ein Nachteilsausgleich soll sicherstellen, dass Studierende mit Beeinträchtigung unter gleichwertigen Bedingungen studieren können. 

Beratungsmöglichkeiten
Ihr primärer Ansprechpartner für die Beratung bzgl. eines Antrags auf Nachteilsausgleich ist das Servicebüro Inklusive der Universität Siegen. Auf deren Seiten finden Sie Informationen zum Nachteilsausgleich, zur Unterstützung im Studium und die Kontaktadresse der Beauftragten für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung.

Um einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu bearbeiten, benötigt der Allgemeine Prüfungsausschuss die unten aufgelisteten Dokumente von Ihnen, die Sie bitte vollständig und frühzeitig (vor Prüfungen/Abschlussarbeiten) an Ihre*n Sachbearbeiter*in im phil:Prüfungsamt schicken. Unvollständige Anträge können leider nicht bearbeitet werden und werden nicht an den Allgemeinen Prüfungsausschuss weitergeleitet. 

Anträge auf Nachteilsausgleich, die sich auf die praktischen Elemente des Studiums beziehen, Praktika, Praxisphasen etc. müssen bei Studierenden der Fakultät I immer direkt an den Praktikumsausschuss gestellt werden. Anna Maria Weber vom Praktikumsbüro der Philosophischen Fakultät ist hier Ihre Ansprechpartnerin.

Folgende Unterlagen sind vollständig einzureichen:

  • Antrag auf Nachteilsausgleich
  • Stellungnahme der/des Beauftragten für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung 
  • aktuelles ärztliches Gutachten

Erschwernisausgleich bei Mutterschutz, Betreuung von Kindern oder Pflege von Angehörigen

Nach § 19 der jeweiligen Rahmenprüfungsordnung können Studierende aus folgenden Gründen einen Erschwernisausgleich während Ihres Studiums stellen: Mutterschutz, Elternzeit oder Pflege von Angehörigen.

Beratungsmöglichkeiten
Ihr primärer Ansprechpartner ist hier das Familienservicebüro der Universität Siegen. Auf deren Homepage finden Sie wichtige Informationen rund um Schwangerschaft/Mutterschutz, Pflege von Angehörigen, Urlaubssemestern und die entsprechenden Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten.

Möchten Sie für einen der obigen Gründe einen Antrag stellen, reichen Sie bitte das ausgefüllte Formular samt den benötigten Unterlagen im phil:Prüfungsamt ein. Bitte achten Sie dabei auf Vollständigkeit, da der Antrag ansonsten nicht bearbeitet werden kann. 

Folgende Unterlagen sind vollständig einzureichen:

 

 

 

 

Alle Formulare liegen als PDF-Datei vor.

Falls der benötigte Acrobat Reader nicht installiert ist, kann er unter www.adobe.de heruntergeladen werden

 

 
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