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Ausbilder/-innen

Die Ausbildungsbeauftragte ist die zentrale Ansprechpartnerin für alle ausbildungsrelevanten Themen an der Universität Siegen:

Zur Ausbildungsseite, mit Informationen zu den einzelnen Ausbildungsberufen an der Universität Siegen, gelangen Sie hier.


Informationen für Ausbilder/-innen an der Universität Siegen:

IHK-Lehrgang „Ausbildung der Ausbilder/-innen“

Als Ausbilder/-in benötigen Sie neben persönlichen und fachlichen Eignungen auch pädagogische, rechtliche, organisatorische, psychologische und methodische Kenntnisse und Fertigkeiten. Die Ausbildereignungsprüfung (früher „Ausbilderschein“) ist die notwendige Qualifikation zum Nachweis dieser berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse und Fertigkeiten. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der IHK Siegen.

Pflichten

Die Pflichten des Ausbildenden (Unternehmensführung) ergeben sich aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

  • Ausbildungspflicht: Unterweisung und Beschäftigung der Azubis gemäß Ausbildungsordnung und-plan, so dass sie das Ausbildungsziel erreichen können. Dazu müssen sie entweder selbst ausbilden oder eine/n Ausbilder/-in ausdrücklich beauftragen.
  • Kostenlose Bereitstellung der benötigten Ausbildungsmittel, hierzu gehört auch die notwendige Sicherheitsausstattung.
  • Zum regelmäßigen Besuch der Berufsschule anhalten.
  • Freistellungspflicht zum Besuch der Berufsschule und zur Prüfungsvorbereitung.
  • Fürsorgepflicht: Arbeitsbedingungen müssen so gestaltet sein, dass die Gesundheit der Auszubildenden sittlich und körperlich nicht gefährdet ist und sie charakterlich gefördert werden.
  • Vergütungspflicht: Zahlung einer Ausbildungsvergütung gemäß gesetzlicher und tarifvertraglicher Regelungen sowie Gewährung des jährlichen Urlaubs.
  • Zeugnispflicht: Ausstellung eines Zeugnisses bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses.
  • Meldepflicht: Meldung zur Abschlussprüfung spätestens drei Monate vor dem Prüfungstermin.

Einige Pflichten sind auf die Ausbilder/-innen übertragbar.

Unterstützung

Die Ausbilder/-innen werden in den unterschiedlichen Arbeitsbereichen durch sogenannte Arbeitsplatzunterweiser/-innen unterstützt. Diese vermitteln den Auszubildenden die notwendigen fachlichen Kenntnisse ihres jeweiligen Arbeitsbereichs.

Austausch

Es finden regelmäßig für alle Ausbilder/-innen Erfahrungsaustausche statt, zu denen die Ausbildungsbeauftragte einlädt. Die Veranstaltungen dienen dazu, zukünftige Aktivitäten zu planen, ein abgestimmtes Vorgehen bei der Auswahl und Betreuung der Auszubildenden sicherzustellen und rechtliche oder organisatorische Fragen zu klären.

Gesetzliche Grundlagen

Besonders wichtig für die tägliche Arbeit sind die Ausbildungsordnungen der jeweiligen Ausbildungsberufe.

Alle weiteren relevanten Gesetze sowie Regelungen an der Universität Siegen finden Sie in unserem Personal-Serviceportal in dem Bereich Recht, Regeln und Interessenvertretungen.

Beurteilungsbogen

Der Beurteilungsbogen für Auszubildende soll den Ausbilder/-innen, deren Auszubildende nicht ausschließlich an einem Standort oder in einem Organisationsbereich tätig sind, Unterstützung bieten, um sich regelmäßig über den Kenntnisstand der Azubis zu informieren.

Mittels Beurteilungsbogen geben die jeweiligen Arbeitsplatzunterweiser/-innen der Abteilungen/Dezernat/etc. den Ausbilder/-innen nach Abschluss des Ausbildungsabschnittes ein Feedback über Leistung und Verhalten der Auszubildenden. Dieses Feedback ist Inhalt eines anschließenden Gesprächs zwischen Ausbilder/-in und Auszubildender/Auszubildendem, um ggf. Defizite rechtzeitig zu erkennen und gegenzusteuern. Selbstverständlich werden auch positive Entwicklungen registriert und weiter gefördert.

Ausbildungsnachweise

Der Ausbildungsnachweis (früher „Berichtsheft“) ist der Nachweis für die Kammer (IHK, Handwerkskammer etc.), dass die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Kenntnisse und Fertigkeiten auch tatsächlich vermittelt wurden.

Er ist wöchentlich von den Auszubildenden zu erstellen, Grundlage für die Zulassung zur Abschlussprüfung und muss unter anderem bei dieser vorgelegt werden. Die Ausbilder/-innen müssen die Ausbildungsnachweise der Auszubildenden sichten und genehmigen. Im Zuständigkeitsbereich der IHK Siegen wurde das Verfahren digitalisiert. Die Zugangsberechtigung erhalten die Ausbilder/-innen von der für die Ausbildung zuständigen Personalsachbearbeitung.

 
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