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Dienstliche Beurteilung von Beamtinnen und Beamten
Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Beamtinnen und Beamten sind regelmäßig und bei besonderen Anlässen dienstlich zu beurteilen. Die Beurteilung ist Grundlage jeder Beförderungsentscheidung. Das Personaldezernat wendet sich an die jeweils zuständigen Vorgesetzten, wenn eine Beurteilung ansteht. Die Durchführung wird bestimmt durch die jeweils geltenden Beurteilungsrichtlinien. Für die Beurteilung der Beamtinnen und Beamten in Technik und Verwaltung ist dieser Beurteilungsbogen zu verwenden.