Auf dieser Seite finden Sie Angaben zu dem von Ihnen gewählten Studiengang. Im Portal Praxiselemente erhalten Sie darüberhinaus Informationen zu in Ihrem Studium vorgesehenen Praxiselementen; das
Portal Prüfungsamt beantwortet Fragen rund um das Thema Prüfungen.
Bildungswissenschaften (Grundschule)
Das Fach Bildungswissenschaften ist obligatorischer Bestandteil des Lehramtsstudiums.
Studienbeginn
Das Studium kann bei einer Einschreibung in das 1. Fachsemester nur zum Wintersemester begonnen werden.
Studiendauer und -umfang
Die Regelstudienzeit beträgt für den Bachelor 6 Semester und für den Master 4 Semester; insgesamt also 10 Semester. Das Fach Bildungswissenschaften hat im Lehramtsbachelor einen Studienumfang von 51 Leistungspunkten, im Lehramtsmaster einen Studienumfang von 15 LP.
Weitere Informationen zum Studienmodell finden Sie hier.
Spezifische Zugangsvoraussetzungen
Für das Fach Bildungswissenschaften sind keine spezifischen Zugangsvoraussetzungen vorgesehen.
Allgemeine Zugangsvoraussetzungen Zum Bachelorstudiengang erhält Zugang, wer über die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene
Hochschulreife verfügt (§ 49 Absatz 2 HG).
Zugang zum Bachelorstudium hat auch, wer sich in der beruflichen Bildung qualifiziert hat, gemäß § 49 Absatz 6 HG i. V. m.
der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung)
vom 08. März 2010 und der „Ordnung zum Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte gemäß § 49 Absatz 6 HG
der Universität Siegen vom 31. Mai 2010.
Es sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung. Lehramtsstudierende,
die keine Kenntnisse in zwei Fremdsprachen (eine davon gegebenenfalls eine Herkunftssprache als Erstsprache; als Nachweis gilt
die Bescheinigung, dass in der betreffenden Sprache das Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
erreicht wird) nachweisen können, sollen sich die Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache während des Bachelorstudiums aneignen.
Als Nachweis dieser Fremdsprachenkenntnisse gilt die Bescheinigung eines erfolgreichen Besuchs von aufeinander aufbauenden
universitären Fremdsprachenkursen im Gesamtumfang von insgesamt 6 SWS oder ein Nachweis, dass in der betreffenden Sprache das
Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreicht wurde. Wer eine andere Sprache als Deutsch als
Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer
weiteren Sprache nachzuweisen. Am Ende des Studiums werden für das angestrebte Berufsfeld angemessene Kenntnisse in der deutschen
Sprache erwartet.
Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DSSZ)
Das Modul „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DSSZ)“ ist obligatorischer Bestandteil des Masterstudiums. Es hat einen Umfang von insgesamt 6 Leistungspunkten.
Sprachliche Grundbildung (Grundschule)
Das Fach Sprachliche Grundbildung ist obligatorischer Bestandteil des Lehramtsstudiums.
Studienbeginn
Das Studium kann bei einer Einschreibung in das 1. Fachsemester nur zum Wintersemester begonnen werden.
Studiendauer und -umfang
Die Regelstudienzeit beträgt für den Bachelor 6 Semester und für den Master 4 Semester; insgesamt also 10 Semester. Das Fach Sprachliche Grundbildung hat im Lehramtsbachelor einen Studienumfang von 36 Leistungspunkten (bei einem vertieften Studium 48 LP), im Lehramtsmaster einen Studienumfang von 18 LP.
Weitere Informationen zum Studienmodell finden Sie hier.
Spezifische Zugangsvoraussetzungen
Für das Fach Sprachliche Grundbildung sind keine spezifischen Zugangsvoraussetzungen vorgesehen.
Allgemeine Zugangsvoraussetzungen Zum Bachelorstudiengang erhält Zugang, wer über die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene
Hochschulreife verfügt (§ 49 Absatz 2 HG).
Zugang zum Bachelorstudium hat auch, wer sich in der beruflichen Bildung qualifiziert hat, gemäß § 49 Absatz 6 HG i. V. m.
der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung)
vom 08. März 2010 und der „Ordnung zum Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte gemäß § 49 Absatz 6 HG
der Universität Siegen vom 31. Mai 2010.
Es sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung. Lehramtsstudierende,
die keine Kenntnisse in zwei Fremdsprachen (eine davon gegebenenfalls eine Herkunftssprache als Erstsprache; als Nachweis gilt
die Bescheinigung, dass in der betreffenden Sprache das Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
erreicht wird) nachweisen können, sollen sich die Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache während des Bachelorstudiums aneignen.
Als Nachweis dieser Fremdsprachenkenntnisse gilt die Bescheinigung eines erfolgreichen Besuchs von aufeinander aufbauenden
universitären Fremdsprachenkursen im Gesamtumfang von insgesamt 6 SWS oder ein Nachweis, dass in der betreffenden Sprache das
Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreicht wurde. Wer eine andere Sprache als Deutsch als
Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer
weiteren Sprache nachzuweisen. Am Ende des Studiums werden für das angestrebte Berufsfeld angemessene Kenntnisse in der deutschen
Sprache erwartet.
Mathematische Grundbildung (Grundschule)
Das Fach Mathematische Grundbildung ist obligatorischer Bestandteil des Lehramtsstudiums.
Studienbeginn
Das Studium kann bei einer Einschreibung in das 1. Fachsemester nur zum Wintersemester begonnen werden.
Studiendauer und -umfang
Die Regelstudienzeit beträgt für den Bachelor 6 Semester und für den Master 4 Semester; insgesamt also 10 Semester. Das Fach Mathematische Grundbildung hat im Lehramtsbachelor einen Studienumfang von 36 Leistungspunkten (bei einem vertieften Studium 48 LP), im Lehramtsmaster einen Studienumfang von 18 LP.
Weitere Informationen zum Studienmodell finden Sie hier.
Spezifische Zugangsvoraussetzungen
Für das Fach Mathematische Grundbildung sind keine spezifischen Zugangsvoraussetzungen vorgesehen.
Allgemeine Zugangsvoraussetzungen Zum Bachelorstudiengang erhält Zugang, wer über die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene
Hochschulreife verfügt (§ 49 Absatz 2 HG).
Zugang zum Bachelorstudium hat auch, wer sich in der beruflichen Bildung qualifiziert hat, gemäß § 49 Absatz 6 HG i. V. m.
der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung)
vom 08. März 2010 und der „Ordnung zum Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte gemäß § 49 Absatz 6 HG
der Universität Siegen vom 31. Mai 2010.
Es sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung. Lehramtsstudierende,
die keine Kenntnisse in zwei Fremdsprachen (eine davon gegebenenfalls eine Herkunftssprache als Erstsprache; als Nachweis gilt
die Bescheinigung, dass in der betreffenden Sprache das Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
erreicht wird) nachweisen können, sollen sich die Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache während des Bachelorstudiums aneignen.
Als Nachweis dieser Fremdsprachenkenntnisse gilt die Bescheinigung eines erfolgreichen Besuchs von aufeinander aufbauenden
universitären Fremdsprachenkursen im Gesamtumfang von insgesamt 6 SWS oder ein Nachweis, dass in der betreffenden Sprache das
Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreicht wurde. Wer eine andere Sprache als Deutsch als
Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer
weiteren Sprache nachzuweisen. Am Ende des Studiums werden für das angestrebte Berufsfeld angemessene Kenntnisse in der deutschen
Sprache erwartet.
Sachunterricht (Grundschule)
An der Universität Siegen kann das Fach Sachunterricht als dritter Lernbereich – neben den beiden obligatorischen Lernbereichen Sprachliche und Mathematische Grundbildung – im Rahmen des Lehramtsstudiums an Grundschulen gewählt werden.
Studienbeginn
Das Studium kann bei einer Einschreibung in das 1. Fachsemester nur zum Wintersemester begonnen werden.
Studiendauer und -umfang
Die Regelstudienzeit beträgt für den Bachelor 6 Semester und für den Master 4 Semester; insgesamt also 10 Semester. Das Fach Sachunterricht hat im Lehramtsbachelor einen Studienumfang von 36 Leistungspunkten (bei einem vertieften Studium 48 LP), im Lehramtsmaster einen Studienumfang von 18 LP.
Weitere Informationen zum Studienmodell finden Sie hier.
Spezifische Zugangsvoraussetzungen
Für das Fach Sachunterricht sind keine spezifischen Zugangsvoraussetzungen vorgesehen.
Allgemeine Zugangsvoraussetzungen Zum Bachelorstudiengang erhält Zugang, wer über die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene
Hochschulreife verfügt (§ 49 Absatz 2 HG).
Zugang zum Bachelorstudium hat auch, wer sich in der beruflichen Bildung qualifiziert hat, gemäß § 49 Absatz 6 HG i. V. m.
der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung)
vom 08. März 2010 und der „Ordnung zum Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte gemäß § 49 Absatz 6 HG
der Universität Siegen vom 31. Mai 2010.
Es sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung. Lehramtsstudierende,
die keine Kenntnisse in zwei Fremdsprachen (eine davon gegebenenfalls eine Herkunftssprache als Erstsprache; als Nachweis gilt
die Bescheinigung, dass in der betreffenden Sprache das Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
erreicht wird) nachweisen können, sollen sich die Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache während des Bachelorstudiums aneignen.
Als Nachweis dieser Fremdsprachenkenntnisse gilt die Bescheinigung eines erfolgreichen Besuchs von aufeinander aufbauenden
universitären Fremdsprachenkursen im Gesamtumfang von insgesamt 6 SWS oder ein Nachweis, dass in der betreffenden Sprache das
Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreicht wurde. Wer eine andere Sprache als Deutsch als
Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer
weiteren Sprache nachzuweisen. Am Ende des Studiums werden für das angestrebte Berufsfeld angemessene Kenntnisse in der deutschen
Sprache erwartet.
Ansprechpersonen
Die folgenden Ansprechpersonen stehen Ihnen bei allen Fragen gerne zur Verfügung:
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Portal Prüfungsamt beantwortet Fragen rund um das Thema Prüfungen.
Bildungswissenschaften (Grundschule)
Das Fach Bildungswissenschaften ist obligatorischer Bestandteil des Lehramtsstudiums.
Studienbeginn
Das Studium kann bei einer Einschreibung in das 1. Fachsemester nur zum Wintersemester begonnen werden.
Studiendauer und -umfang
Die Regelstudienzeit beträgt für den Bachelor 6 Semester und für den Master 4 Semester; insgesamt also 10 Semester. Das Fach Bildungswissenschaften hat im Lehramtsbachelor einen Studienumfang von 46 Leistungspunkten, im Lehramtsmaster einen Studienumfang von 21 LP.
Weitere Informationen zum Studienmodell finden Sie hier.
Spezifische Zugangsvoraussetzungen
Für das Fach Bildungswissenschaften sind keine spezifischen Zugangsvoraussetzungen vorgesehen.
Allgemeine Zugangsvoraussetzungen Zum Bachelorstudiengang erhält Zugang, wer über die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene
Hochschulreife verfügt (§ 49 Absatz 2 HG).
Zugang zum Bachelorstudium hat auch, wer sich in der beruflichen Bildung qualifiziert hat, gemäß § 49 Absatz 6 HG i. V. m.
der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung)
vom 08. März 2010 und der „Ordnung zum Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte gemäß § 49 Absatz 6 HG
der Universität Siegen vom 31. Mai 2010.
Es sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung. Lehramtsstudierende,
die keine Kenntnisse in zwei Fremdsprachen (eine davon gegebenenfalls eine Herkunftssprache als Erstsprache; als Nachweis gilt
die Bescheinigung, dass in der betreffenden Sprache das Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
erreicht wird) nachweisen können, sollen sich die Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache während des Bachelorstudiums aneignen.
Als Nachweis dieser Fremdsprachenkenntnisse gilt die Bescheinigung eines erfolgreichen Besuchs von aufeinander aufbauenden
universitären Fremdsprachenkursen im Gesamtumfang von insgesamt 6 SWS oder ein Nachweis, dass in der betreffenden Sprache das
Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreicht wurde. Wer eine andere Sprache als Deutsch als
Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer
weiteren Sprache nachzuweisen. Am Ende des Studiums werden für das angestrebte Berufsfeld angemessene Kenntnisse in der deutschen
Sprache erwartet.
Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DSSZ)
Das Modul „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DSSZ)“ ist obligatorischer Bestandteil des Lehramtsstudiums. Es hat einen Umfang von insgesamt 6 Leistungspunkten.
Sprachliche Grundbildung (Grundschule)
Das Fach Sprachliche Grundbildung ist obligatorischer Bestandteil des Lehramtsstudiums.
Studienbeginn
Das Studium kann bei einer Einschreibung in das 1. Fachsemester nur zum Wintersemester begonnen werden.
Studiendauer und -umfang
Die Regelstudienzeit beträgt für den Bachelor 6 Semester und für den Master 4 Semester; insgesamt also 10 Semester. Das Fach Sprachliche Grundbildung hat im Lehramtsbachelor einen Studienumfang von 36 Leistungspunkten (bei einem vertieften Studium 48 LP), im Lehramtsmaster einen Studienumfang von 18 LP.
Weitere Informationen zum Studienmodell finden Sie hier.
Spezifische Zugangsvoraussetzungen
Für das Fach Sprachliche Grundbildung sind keine spezifischen Zugangsvoraussetzungen vorgesehen.
Allgemeine Zugangsvoraussetzungen Zum Bachelorstudiengang erhält Zugang, wer über die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene
Hochschulreife verfügt (§ 49 Absatz 2 HG).
Zugang zum Bachelorstudium hat auch, wer sich in der beruflichen Bildung qualifiziert hat, gemäß § 49 Absatz 6 HG i. V. m.
der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung)
vom 08. März 2010 und der „Ordnung zum Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte gemäß § 49 Absatz 6 HG
der Universität Siegen vom 31. Mai 2010.
Es sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung. Lehramtsstudierende,
die keine Kenntnisse in zwei Fremdsprachen (eine davon gegebenenfalls eine Herkunftssprache als Erstsprache; als Nachweis gilt
die Bescheinigung, dass in der betreffenden Sprache das Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
erreicht wird) nachweisen können, sollen sich die Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache während des Bachelorstudiums aneignen.
Als Nachweis dieser Fremdsprachenkenntnisse gilt die Bescheinigung eines erfolgreichen Besuchs von aufeinander aufbauenden
universitären Fremdsprachenkursen im Gesamtumfang von insgesamt 6 SWS oder ein Nachweis, dass in der betreffenden Sprache das
Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreicht wurde. Wer eine andere Sprache als Deutsch als
Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer
weiteren Sprache nachzuweisen. Am Ende des Studiums werden für das angestrebte Berufsfeld angemessene Kenntnisse in der deutschen
Sprache erwartet.
Mathematische Grundbildung (Grundschule)
Das Fach Mathematische Grundbildung ist obligatorischer Bestandteil des Lehramtsstudiums.
Studienbeginn
Das Studium kann bei einer Einschreibung in das 1. Fachsemester nur zum Wintersemester begonnen werden.
Studiendauer und -umfang
Die Regelstudienzeit beträgt für den Bachelor 6 Semester und für den Master 4 Semester; insgesamt also 10 Semester. Das Fach Mathematische Grundbildung hat im Lehramtsbachelor einen Studienumfang von 36 Leistungspunkten (bei einem vertieften Studium 48 LP), im Lehramtsmaster einen Studienumfang von 18 LP.
Weitere Informationen zum Studienmodell finden Sie hier.
Spezifische Zugangsvoraussetzungen
Für das Fach Mathematische Grundbildung sind keine spezifischen Zugangsvoraussetzungen vorgesehen.
Allgemeine Zugangsvoraussetzungen Zum Bachelorstudiengang erhält Zugang, wer über die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene
Hochschulreife verfügt (§ 49 Absatz 2 HG).
Zugang zum Bachelorstudium hat auch, wer sich in der beruflichen Bildung qualifiziert hat, gemäß § 49 Absatz 6 HG i. V. m.
der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung)
vom 08. März 2010 und der „Ordnung zum Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte gemäß § 49 Absatz 6 HG
der Universität Siegen vom 31. Mai 2010.
Es sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung. Lehramtsstudierende,
die keine Kenntnisse in zwei Fremdsprachen (eine davon gegebenenfalls eine Herkunftssprache als Erstsprache; als Nachweis gilt
die Bescheinigung, dass in der betreffenden Sprache das Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
erreicht wird) nachweisen können, sollen sich die Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache während des Bachelorstudiums aneignen.
Als Nachweis dieser Fremdsprachenkenntnisse gilt die Bescheinigung eines erfolgreichen Besuchs von aufeinander aufbauenden
universitären Fremdsprachenkursen im Gesamtumfang von insgesamt 6 SWS oder ein Nachweis, dass in der betreffenden Sprache das
Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreicht wurde. Wer eine andere Sprache als Deutsch als
Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer
weiteren Sprache nachzuweisen. Am Ende des Studiums werden für das angestrebte Berufsfeld angemessene Kenntnisse in der deutschen
Sprache erwartet.
Sachunterricht (Grundschule)
An der Universität Siegen kann das Fach Sachunterricht als dritter Lernbereich – neben den beiden obligatorischen Lernbereichen Sprachliche und Mathematische Grundbildung – im Rahmen des Lehramtsstudiums an Grundschulen gewählt werden.
Studienbeginn
Das Studium kann bei einer Einschreibung in das 1. Fachsemester nur zum Wintersemester begonnen werden.
Studiendauer und -umfang
Die Regelstudienzeit beträgt für den Bachelor 6 Semester und für den Master 4 Semester; insgesamt also 10 Semester. Das Fach Sachunterricht hat im Lehramtsbachelor einen Studienumfang von 36 Leistungspunkten (bei einem vertieften Studium 48 LP), im Lehramtsmaster einen Studienumfang von 18 LP.
Weitere Informationen zum Studienmodell finden Sie hier.
Spezifische Zugangsvoraussetzungen
Für das Fach Sachunterricht sind keine spezifischen Zugangsvoraussetzungen vorgesehen.
Allgemeine Zugangsvoraussetzungen Zum Bachelorstudiengang erhält Zugang, wer über die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene
Hochschulreife verfügt (§ 49 Absatz 2 HG).
Zugang zum Bachelorstudium hat auch, wer sich in der beruflichen Bildung qualifiziert hat, gemäß § 49 Absatz 6 HG i. V. m.
der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung)
vom 08. März 2010 und der „Ordnung zum Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte gemäß § 49 Absatz 6 HG
der Universität Siegen vom 31. Mai 2010.
Es sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung. Lehramtsstudierende,
die keine Kenntnisse in zwei Fremdsprachen (eine davon gegebenenfalls eine Herkunftssprache als Erstsprache; als Nachweis gilt
die Bescheinigung, dass in der betreffenden Sprache das Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
erreicht wird) nachweisen können, sollen sich die Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache während des Bachelorstudiums aneignen.
Als Nachweis dieser Fremdsprachenkenntnisse gilt die Bescheinigung eines erfolgreichen Besuchs von aufeinander aufbauenden
universitären Fremdsprachenkursen im Gesamtumfang von insgesamt 6 SWS oder ein Nachweis, dass in der betreffenden Sprache das
Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreicht wurde. Wer eine andere Sprache als Deutsch als
Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer
weiteren Sprache nachzuweisen. Am Ende des Studiums werden für das angestrebte Berufsfeld angemessene Kenntnisse in der deutschen
Sprache erwartet.
Ansprechpersonen
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