Übergang in den Master of Education
Interne Bewerber*innen:
Absolvent*innen des
Lehramts-Bachelorstudiengangs an der Universität Siegen können
mit ihrem Bachelorabschluss ab 2. Januar 2019 im
Studierendensekretariat den Wechsel (Umschreibung) beantragen.
Es gibt keine Zulassungsbeschränkungen. Es gibt auch keinen
Zulassungsbescheid vom Zentralen Prüfungsamt für
Lehramtsstudiengänge. Es reicht der Nachweis des
Bachelorabschlusses der Universität Siegen zur Umschreibung in
die entsprechende Schulform und Fächer des Master of Education
aus. Wenn der Bachelorabschluss bzw. das Zeugnis darüber nicht
bis Ende März ausgestellt werden kann, können sich die internen
Lehramts-Bachelorabsolvent*innen trotzdem bis 29. März 2019 für
den Master im Studierendensekretariat vorläufig einschreiben
und müssen dort bis spätestens 31. Mai 2019 den erfolgreichen
Bachelorabschluss nachweisen. In diesem Fall schreibt die
Universität Siegen bis zum Nachweis des Bachelor-Abschlusses
parallel in den Bachelor (Rückmeldung) und den Master ein. Wer
seinen Bachelor-Abschluss nicht bis 31. Mai 2019 im
Studierendensekretariat nachweist, wird dann im Master wieder
gelöscht und bleibt nur im Bachelor eingeschrieben.
Bachelorabsolvent*innen im Lehramt der Universität Siegen, die
sich nach ihrem Abschluss exmatrikuliert haben, müssen sich als
externe Bewerber*innen bewerben (siehe unten).
Externe Bewerber*innen:
Bachelorabsolvent*innen anderer
Hochschulen, Bachelorabsolvent*innen anderer Studiengänge
(Fachbachelor) sowie Bachelorabsolvent*innen im Lehramt, die
sich nach ihrem Abschluss an der Universität Siegen
exmatrikuliert haben, müssen sich ab 03. Dezember 2018 bis
spätestens 15. Januar 2019 über das Online-Bewerbungsportal
„unisono“ registrieren und bewerben. Dies dient der Prüfung der
Zugangsvoraussetzungen bzw. der Erteilung eventueller Auflagen
durch das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge. Diese
Bewerber*innen erhalten einen Zulassungsbescheid vom Zentralen
Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge, der mit dem externen
Bachelor-Abschluss bei der Einschreibung im
Studierendensekretariat vorzulegen ist. Die Bewerber*innen
müssen sich bis 29. März 2019 eingeschrieben haben. Zulassungen
externer Bewerber*innen können mit Auflagen verbunden sein.
Dies wird auf dem Zulassungsbescheid vom Zentralen Prüfungsamt
für Lehramtsstudiengänge eindeutig genannt werden.
Einschreiber*innen mit Auflagen wird vom
Studierendensekretariat im dritten Fachsemester des Masters
eine Rückmeldesperre gesetzt. Das Zentrale Prüfungsamt für
Lehramtsstudiengänge wird die Auflagenerfüllung dem
Studierendensekretariat mitteilen. Nach Auflagenerfüllung
werden die Rückmeldesperren vom Studierendensekretariat wieder
gelöscht.