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Übergänge

Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium

Bei Ihren zeitlichen Planungen zum Abschluss Ihres Bachelorstudiums und dem anschließenden Übergang in den Master of Education beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Voraussetzung für die Einschreibung in den Master of Education an der Universität Siegen ist das abgeschlossene Bachelorstudium. Die letzte Studien- oder Prüfungsleistung oder Bachelorarbeit muss in dem Semester erbracht worden sein, das der Einschreibung in den Master of Education vorausgeht.

  • Studierende, die ihren Bachelorabschluss an der Universität Siegen erwerben, können in der Rückmeldephase die Umschreibung in den Master of Education beim Studierendensekretariat beantragen. Die entsprechenden Fristen teilt das Studierendensekretariat mit.

  • Studierende, die ihren Bachelorabschluss an einer anderen Universität absolvieren, müssen sich über das unisono-Bewerbungsportal für den Zugang bewerben. Über diese Bewerbungsfristen wird im November (für den Studienbeginn im Master zum Sommersemester) bzw. im Mai (für den Studienbeginn im Master zum Wintersemester) informiert. Die aktuellen Bewerbungsfristen entnehmen Sie dem Kästchen weiter unten.

  • Sofern der Studienabschluss während der Rückmeldephase bzw. der Bewerbungsphase noch nicht erreicht wurde, erfolgt die Einschreibung vorläufig. Der Nachweis des Studienabschlusses muss für die Einschreibung zum Sommersemester spätestens bis zum 31. Mai, bzw. für die Einschreibung zum Wintersemester bis spätestens 30. November vorliegen. Kann der Studienabschluss nach diesen Fristen nicht nachgewiesen werden, erfolgt die Stornierung der Einschreibung in den Master für interne Absolvent*innen bzw. die Exmatrikulation für externe Bewerber*innen.

Übergang vom Master of Education in den Aufbaumasterstudiengang Sonderpädagogische Förderung

Bei Ihren zeitlichen Planungen zum Studienabschluss Ihres Masterstudiums und dem anschließenden Übergang in den Aufbaumaster Sonderpädagogische Förderung beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Voraussetzung für die Einschreibung in den Aufbaumaster Sonderpädagogische Förderung an der Universität Siegen ist das abgeschlossene einschlägige Masterstudium (vgl. Prüfungsordnung, §4). Die letzte Studien- oder Prüfungsleistung oder Ihre Masterarbeit muss in dem Semester erbracht worden sein, das der Einschreibung in den Aufbaumaster Sonderpädagogische Förderung vorausgeht.

  • Studierende, die ihren Masterabschluss an der Universität Siegen erwerben, können in der Rückmeldephase die Umschreibung in den Aufbaumaster Sonderpädagogische Förderung beim Studierendensekretariat beantragen.

  • Studierende, die ihren Masterabschluss an einer anderen Universität absolvieren, müssen sich über das unisono-Bewerbungsportal für den Zugang bewerben. Über diese Bewerbungsfristen wird im November (für den Studienbeginn im Master zum Sommersemester) bzw. im Mai (für den Studienbeginn im Master zum Wintersemester) informiert. Die aktuellen Bewerbungsfristen entnehmen Sie dem Kästchen weiter unten.

Aktuelle Bewerbungsfristen für den Master of Education

Interne Bewerber*innen: Eingeschriebene Studierende der Universität Siegen sowie Bachelorabsolvent*innen im Lehramt, die sich nach ihrem Abschluss an der Universität Siegen exmatrikuliert haben, können mit ihrem Lehramts-Bachelorabschluss ab dem 08.01.2024 im Studierendensekretariat den Wechsel (Umschreibung) beantragen. Eine Bewerbung über unisono ist nicht vorgesehen. Es gibt keine Zulassungsbeschränkungen. Es reicht der Nachweis des Bachelorabschlusses der Universität Siegen zur Umschreibung in die entsprechende Schulform und Fächer des Master of Education aus. Wer den Bachelorabschluss bzw. das Zeugnis darüber nicht bis Ende März 2024 nachweisen kann, kann sich trotzdem bis zum 22.03.2024 in den Master im Studierendensekretariat vorläufig einschreiben. Der Nachweis des Bachelorabschlusses muss dann bis spätestens 31.05.2024 vorliegen. Die letzte Leistung im Bachelor kann bis zum 30.03.2024 erbracht werden. In diesem Fall schreibt die Universität Siegen bis zum Nachweis des Bachelor-Abschlusses parallel in den Bachelor (Rückmeldung) und den Master ein. Kann der Bachelorabschluss nicht bis 31.05.2024 nachgewiesen werden, erfolgt die Stornierung der Einschreibung in den Master of Education.

Externe Bewerber*innen: Bachelorabsolvent*innen anderer Hochschulen, Bachelorabsolvent*innen anderer Studiengänge (Fachbachelor) müssen sich spätestens bis 15.01.2024 über unisono-Bewerbungsportal registrieren und bewerben. Dies dient der Prüfung der Zugangsvoraussetzungen bzw. der Erteilung eventueller Auflagen durch das Zentrale Prüfungsamt für Lehrämter. Diese Bewerber*innen erhalten einen Zulassungsbescheid vom Zentralen Prüfungsamt für Lehrämter, der mit dem externen Bachelor-Abschluss bei der Einschreibung im Studierendensekretariat vorzulegen ist. Die Bewerber*innen müssen sich bis 22.03.2024 eingeschrieben haben. Wer den Bachelorabschluss bzw. das Zeugnis darüber nicht bis Ende März 2024 nachweisen kann, kann sich trotzdem bis zum 22.03.2024 in den Master im Studierendensekretariat vorläufig einschreiben. Der Nachweis des Bachelorabschlusses muss dann bis spätestens 31.05.2024 vorliegen. Die letzte Leistung im Bachelor kann bis zum 31.03.2023 erbracht werden. Zulassungen externer Bewerber*innen können mit Auflagen verbunden sein, die mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt werden. Die Auflagen müssen innerhalb von zwei Semestern erfüllt und nachgewiesen werden.

Übergang in den Vorbereitungsdienst bzw. in das Referendariat

Bei Ihren zeitlichen Planungen zum Studienabschluss Ihres Masterstudiums bzw. des Aufbaumasters Sonderpädagogische Förderung und dem anschließenden Übergang in den Vorbereitungsdienst beachten Sie bitte die Hinweise des Schulministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen, bzw. der zuständigen Stellen des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Vorbereitungsdienst antreten möchten. Da die Universität Siegen am elektronischen Meldeverfahren teilnimmt, können die Informationen zum bestandenen Masterabschluss direkt über das Prüfungsamt für Lehrämter an das Ministerium übermittelt werden.

Sofern Sie zum 1. Mai 2024 in den Vorbereitungsdienst übergehen wollen, besteht insbesondere in den Fällen, in denen die Zeugnisdokumente womöglich nicht rechtzeitig zur Nachreichfrist vorliegen können, die Möglichkeit, den Studienabschluss über das Prüfungsamt an das Schulministerium zu übermitteln. Wenn dies für Sie zutrifft, teilen Sie uns dies bitte formlos per Mail mit. Bitte geben Sie dabei auch das ZfSL und die zuständige Bezirksregierung an, bei dem Sie Ihren Platz zugewiesen bekommen haben. Darüber hinaus bitten wir Sie um Ihre formlose Bestätigung, dass Sie mit der Übermittlung Ihrer Daten (Bitte nennen Sie uns in der Bestätigung: Name, Vorname, Geburtsdatum, Schulstufe, Fächerkombination, ZfSL und Bezirksregierung) an das Schulministerium einverstanden sind.

Bitte beachten Sie, dass die Übermittlung dieser Informationen nach Absprache mit dem Schulministerium nur zu folgenden Terminen möglich ist:

  • Mittwoch, 27. März 2024
  • Montag, 08. April 2024 und
  • Dienstag, 16. April 2024

Bitte beachten Sie, dass Sie trotzdem verpflichtet sind, die Zeugnisdokumente ggf. bis zur Einstellung bei der Bezirksregierung vorzulegen.