Unsere Aufgaben
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Beratung der Dienststellenleitung, Fachverantwortlicher und Mitarbeiter der Universität Siegen in allen Fragen des Arbeitsschutzes.
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Unterstützung der Dienststellenleitung bei der Umsetzung der für die Universität Siegen geltenden arbeitsschutzrelevanten Rechtsvorschriften.
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Stellung des Brandschutzbeauftragten der Universität.
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Koordination Gesundheitsschutz/Gesundheitsförderung.
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Durchführung und Koordination von Aufgabennach §6 des Arbeitssicherheitsgesetzes zwischen der Dienststellenleitung und dem Arbeitsmedizinischen Zentrum (AMZ) sowie den für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden, z. B. der Arbeitsschutzverwaltung der Bezirksregierung Arnsberg.
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die sich aus der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung ergeben.
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die sich auf Rechtsvorschriften in Brandschutzangelegenheiten beziehen.
Sie haben Fragen zu den genannten Themenfeldern? Sprechen Sie uns einfach an! Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.