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Brandgefahr

durch Kerzen

Auch wenn Kerzen im Büro die Weihnachtsstimmung fördern: Aufgrund der hohen Brandgefahr verbietet die Brandschutzordnung der Universität Siegen das Anzünden von Kerzen.

Dafür gibt es gute Gründe:

  • Kurzzeitig unbeaufsichtigt (weil z.B. gerade Unterlagen ins Nachbarbüro gebracht werden) kann aus einer kleinen Kerzenflamme schnell ein Großbrand werden.
  • Viele der häufig verwendeten "Unterlagen" der Kerzen brennen schneller, als man denkt.
  • Trockene Tannenzweige ("Adventskranz"), Papierservietten etc. gehen innerhalb von Sekunden in Flamen auf!
  • Das papierlose Büro ist weiterhin eine Zukunftsvision. Daher befindet sich immer leicht brennbares Material in der Nähe der Kerzenflamme.
  • Auch vermeintlich sichere Gläser mit innenliegenden Kerzen können Brände verursachen: Bei längerem Betrieb werden die Gläser erfahrungsgemäß sehr heiß, so dass alleine durch ihre Oberflächentemperatur z.B. Papier entlammt werden kann.

     

    Kerzenverbot

Verstöße gegen die Brandschutzordnung können dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Im Brandfall kann der Dienstherr den Verursacher zu Schadensersatz verpflichten!

Gegen einen Adventskranz mit nicht angezündeten Kerzen (oder batteriebetriebenen elektrischen Kerzen) bestehen natürlich keine Bedenken.

Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem Brandschutzbeauftragten Ralf Schmelzer unter Tel. 740-3311.