I) Nachweis der Allgemeinbildung
Du kannst den Nachweis auf verschiedene Arten erbringen:
Notendurchschnitt im Zeugnis der FHR ≤ 2,7 oder "gut" in den Fächern Deutsch, Englisch und einem weiteren Fach (im Fach Englisch auch durch den Nachweis des Niveaus B1 des Europäischen Referenzrahmens) oder Eignungsprüfungen in den Fächern Deutsch und Englisch sowie einem weiteren Fach.
Die Prüfungen in den Fächern Deutsch und Englisch sind für den Nachweis der allgemeinen Eignung verpflichtend. Die folgenden Fächer sind für die aufgelisteten Studiengänge ebenfalls verpflichtend
Prüfung in Mathematik für:
- Architektur
- Bauingenieurwesen
- Betriebswirtschaftslehre
- Chemie
- Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht
- *Biomedical Technology / Digital Biomedical and Health Sciences
- Digital Engineering
- Elektrotechnik
- Maschinenbau
- Mechatronik - Digital Public Health / Digital Biomedical and Health Sciences
- Elektrotechnik
- Informatik
- Maschinenbau
- Mathematik
- Medienwissenschaft
- Physik
- Volkswirtschaftslehre
- Wirtschaftsinformatik
- Wirtschaftsingenieurwesen
Prüfung in Sozialwissenschaften für:
- Sozialwissenschaften/*Sozialwissenschaften in Europa (weitere Voraussetzungen: ein Essay)
- Soziale Arbeit
- Erziehungswissenschaft: Inklusion und Diversität (früher Pädagogik: Entwicklung und Inklusion)
Prüfung in Geschichte für:
- Christliche Theologien in ökumenischer Perspektive
- Geschichte
- Philosophie
Prüfung in Französisch für:
- Europäische Wirtschaftskommunikation*
*Hierbei handelt es sich um Studiengänge, für die eine gesonderte Bewerbung erforderlich ist. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie hier.
Hier findest du alle Informationen zu Vorbereitung, Inhalt und Ablauf der Prüfungen.
II) Nachweis der fachlichen Eignung
Der Nachweis der studiengangbezogenen Eignung ist von den Fakultäten für die einzelnen Studiengänge festgelegt worden. Welche Nachweise für welche Studiengänge erbracht werden müssen, findest du hier in der Übersicht der Fächer.
Bei Fragen zur studiengangbezogenen Eignung und ob sie anerkannt wird, wende dich bitte an das jeweils zuständige Prüfungsamt. Dieses entscheidet, ob der Nachweis über die studiengangbezogene Eignung vorliegt oder ob eine Prüfung absolviert werden muss.
III) Antrag stellen
Der Antrag auf Feststellung der besonderen Eignung muss in jedem Fall gestellt werden. Die Anmeldefrist für das folgende Wintersemester beginn Anfang Juni und endet am 15. Juli (Ausschlussfrist). Vorher eingereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Bitte schicke deine kompletten Bewerbungsunterlagen als PDF-Dokumente per Mail an fhr@zv.uni-siegen.de
Folgende Unterlagen musst du als PDF verschicken:
- Antrag
- Zeugnis(se) über den Schulabschluss (muss nicht beglaubigt sein)
- Angabe des Studienganges, für den die Zulassung beantragt wird
- Lebenslauf
- Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung und über Art, Dauer und Ort der bisherigen beruflichen Tätigkeit (wenn vorhanden)
- Nachweis über ein abgeschlossenes Praktikum (wenn vorhanden)
- Erklärung, ob du bereits einen Antrag auf Feststellung des Nachweises der Studierfähigkeit an einer anderen Hochschule gestellt hast und ob / mit welchem Erfolg du an einer Eignungsprüfung bisher teilgenommen hast (wenn vorhanden)
- Solltest du schon an einer Eignungsprüfung zur Feststellung der besonderen Eignung teilgenommen haben, lege bitte eine Kopie der Prüfungsbescheinigung bei.
- Bestandene Prüfungen werden auch bei Bewerbungen zu einem nachfolgenden Semester anerkannt.
- Wiederholungsprüfungen finden erst wieder im Folgejahr statt. Die Prüfungen können nur einmal wiederholt werden.
- In den zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen muss zusätzlich eine Onlinebewerbung für das örtliche Auswahlverfahren bis 15. Juli im Onlineportal der Universität Siegen erfolgen. Nur wenn beide Anträge fristgerecht gestellt werden, besteht die Chance auf Zulassung zum Studium. Je nach Studiengang musst du dich vorher zusätzlich bei www.hochschulstart.de registrieren. Bitte informiere dich zu den spezifischen Anforderungen der einzelnen Studiengänge auf den jeweiligen Infoseiten der Studiengänge. Diese findest du am schnellsten über unseren Studiengangsfinder.
Aufstiegsfortbildung / Fachtreue*r Bewerber*in
Einer der folgenden Nachweise einer Aufstiegsfortbildung muss nachgewiesen werden:
- Meisterbrief
- Abschluss einer Aufstiegsfortbildung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung
- Fachschulabsolvent*in
- Abschluss einer vergleichbaren landesrechtlich geregelten Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe
- Abschluss einer sonstigen vergleichbaren bundes- oder landesrechtlich geregelten Aufstiegsfortbildung
Die o.g. Nachweise qualifizieren zur Aufnahme eines Studiums in allen Studiengängen.
Als fachtreue*r Bewerber*in (fachliche Entsprechung zwischen Berufsausbildung, Berufsausübung und Studiengang) müssen folgende Nachweise erbracht werden:
a) Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen, fachlich dem Studiengang entsprechenden Berufsausbildung
und
b) Nachweis einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit in Vollzeit in dem erlernten Beruf oder in einem fachlich entsprechenden Beruf in Vollzeit. Eine weitere fachliche verwandte Berufsausbildung wird als berufliche Tätigkeit anerkannt.
Bei Nachweis oben genannter Unterlagen kann ein fachlich entsprechender Studiengang studiert werden. Welcher Beruf für welchen Studiengang einschlägig ist, entscheidet die Hochschule.
Sonstig beruflich Qualifizierte*r
Folgende Nachweise sind zu erbringen:
a) Abschluss einer nach Bundes- und Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsbildung
und
b) Nachweis einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit in Vollzeit auch außerhalb des Ausbildungsberufes.
Die selbstständige Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person ist einer nach b) geforderten Berufstätigkeit gleichgestellt. Berücksichtigungsfähig mit dem entsprechenden Anteil sind grundsätzlich Zeiten, in denen eine mindestens hälftige Teilzeitbeschäftigung vorliegt.
Als berufliche Tätigkeit werden außerdem angerechnet:
- der freiwillige Wehrdienst
- der Bundesfreiwilligendienst
- das freiwillige soziale Jahr
- das freiwillige ökologische Jahr
- die Tätigkeit als Entwicklungshelfer*in
- der Abschluss einer weiteren Berufsausbildung
Ein reguläres Studium kann aufgenommen werden, wenn entweder ein Probestudium (in Studiengängen, die nicht zulassungsbeschränkt sind) oder eine Zugangsprüfung (in zulassungsbeschränkten Studiengängen) erfolgreich abgelegt wurde.
Für sonstig beruflich Qualifizierte ist ein Probestudium in allen nicht zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen erforderlich. Es dauert 2 Semester und ist erfolgreich, wenn mindestens 40 Leistungspunkte innerhalb der ersten 2 Fachsemester erbracht werden. Es werden für ein erfolgreiches Absolvieren des Probestudiums nur Leistungen berücksichtigt, welche während des Probestudiums erbracht werden. Nicht berücksichtigungsfähig sind angerechnete Leistungen, z.B. aus einem vergangenen Studium.
Für sonstig beruflich Qualifizierte ist eine Zugangsprüfung nur für alle zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge an der Universität Siegen erforderlich. Für zulassungsfreie Studiengänge kann keine Zugangsprüfung absolviert werden.
Sonstig beruflich Qualifizierte müssen sie in diesen Studiengängen ablegen, um eine Chance auf einen Studienplatz zu erhalten. Durch die Zugangsprüfung wird festgestellt, ob die fachlichen und methodischen Voraussetzungen zum konkret gewählten Studiengang vorhanden sind. Inhalt der Prüfung ist allgemeines und fachbezogenes Wissen. Die Prüfung besteht in der Regel aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Mit der Durchschnittsnote der bestandenen Zugangsprüfung muss anschließend für das Sommersemester bis zum 15. Januar eines Jahres und für das Wintersemester bis zum 15. Juli eines Jahres eine Bewerbung über das Online-Portal Unisono der Universität Siegen und teilweise eine Registrierung über hochschulstart.de erfolgen, um am Auswahlverfahren teilnehmen zu können. Bitte informiere dich zu den spezifischen Anforderungen der einzelnen Studiengänge auf den jeweiligen Infoseiten der Studiengänge. Diese findest du am schnellsten über unseren Studiengangsfinder. Im Auswahlverfahren konkurrieren die Bewerber*innen mit erfolgreich abgelegter Zugangsprüfung mit den Bewerber*innen mit Abitur um die Studienplätze in den zulassungsbeschränkten Studiengängen und Fächern.
Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge
Eine Bewerbung muss auch für beruflich Qualifizierte nur für zulassungsbeschränkte Studiengänge erfolgen. Alle Bewerber*innen für zulassungsbeschränkte Studiengänge nehmen die Bewerbung im Online-Portal vor.
Den Antrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (bitte am Computer ausfüllen) verwendest du bitte ausschließlich für Bewerbungen zur Zugangsprüfung und sendest diesen mit den weiteren Unterlagen an:
Sascha Fiedler
Tel.: 0271 740-4814
E-Mail: sascha.fiedler@zv.uni-siegen.de