Time-Line Hochschulsport
12.10.2026
Start der Early-Bird-Phase: Die Buchung der Sportkarte ist geöffnet. Die Sportkarte gilt für alle Hochschulsportkurse und für das gesamte Semester!
15.10.2026
Die ersten Hochschulsportkurse können ab 13:00 Uhr gebucht werden: Die Buchung ist immer 6 Tage vor dem nächsten Kurstermin möglich.
Die Kooperationskurse können ab 13:00 Uhr gebucht werden. Dafür wird keine Sportkarte benötigt.
19.10.2026
Beginn der Hochschulsportkurse auf dem Campus. Und möglicher Beginn der Kooperationskurse in der Region.
13.11.2026
Letzte Chance: Die Early-Bird-Phase für die Sportkarte endet.
30.11.2026
Die wöchentlichen Hochschulsportkurse auf dem Campus pausieren. Im Dezember finden Sportevents statt!
11.01.2027
Die Hochschulsportkurse auf dem Campus werden fortgesetzt.
26.03.2027
Die Hochschulsportkurse auf dem Campus enden. Die Kooperationskurse sind abgeschlossen.
How to Hochschulsport
Hochschulsport-Kurse
Für Hochschulsport-Kurse benötigst Du eine Sportkarte. Sie ist die Flatrate: Mit der Sportkarte kannst Du ohne zusätzliche Kosten jeden Hochschulsport-Kurs buchen. Die Sportkarte gilt für das gesamte Semester, also auch für die vorlesungsfreie Zeit. Die Anmeldung zu den Hochschulsport-Kursen erfolgt wöchentlich. Die Kurse sind immer sechs Tage vor dem nächsten Termin buchbar. Die Sportkarte kaufst Du bei der ersten Buchung eines Kurses. Nutze die Early-Bird-Phase zu Beginn des Semesters. Dann steht Dir das gesamte Sportangebot nochmal vergünstigt zur Verfügung!
Sportkarte buchen
| Studierende & Auszubildende |
44 € 29 € Early Bird |
| Beschäftigte & Alumni |
54 € 39 € Early Bird |
| Gäste |
90 € (kein Early Bird) |
Kooperations-Kurse
Kooperations-Kurse werden gemeinsam mit regionalen Sportvereinen und kommerziellen Sportunternehmen angeboten. Die Kooperations-Kurse finden in der Regel bei der Sportorganisation mit deren Übungsleitungen statt. Diese Kurse brauchst Du nur einmal zu buchen. Du erhältst dann einen festen Kursplatz für den gesamten Buchungszeitraum. Bei der Buchung ist ein Teilnahmeentgelt zu entrichten. Die Sportkarte brauchst Du für die Buchung von Kooperations-Kursen nicht.
Kooperationskurs buchen
Kooperationskurse gibt es ab 20 €
Kooperationen: Kurse in der Region
Nutzungs- und Teilnahmebedingungen
Stand: 06.10.2025
GELTUNGSBEREICH
Diese Nutzungsordnung gilt für alle Sportstätten, die von der Zentralen Betriebseinheit Sport und Bewegung (ZB-SB) verwaltet werden. Dazu gehören die Sportstätten AR-E und AR-S sowie die Außensportanlagen „Grüne Mitte“.
Für Kurse im Zertifikatsstudium Sport und für Sportevents oder ähnliche Veranstaltungen können durch die ZB-SB abweichende Regelungen getroffen werden.
RÄUME UND ZUTRITT
Sportstätten
Jeweils als Sportstätte gelten das gesamte Gebäude AR-S, der Gebäudeteil AR-E hinter der Haupteingangstür (Raum 9.2.2/3) sowie die Außensportanlagen.
Öffnungszeiten der Sportstätten
Die Sportstätten stehen grundsätzlich nur zu den Öffnungszeiten der Universität zur Verfügung. Die Sportstätten sind um 21:30 Uhr von allen Personen zu verlassen.
Der Zugang zu den Sportstätten kann durch die ZB-SB zeitlich weiter beschränkt werden, insbesondere wenn Sicherheitsbestimmungen dies erforderlich machen.
Außensportanlagen (ab SoSe 2026)
Zu den Außensportanlagen gehören das kleine Fußballfeld, das Volleyballfeld, die Slackline, das kleine Basketballfeld und die Boulebahn.
Sporthalle
Zur Sporthalle gehört der Innenraum mit der Sportfläche und den Lagerräumen (Garagen).
Teilnehmende dürfen die Sporthalle nur betreten, wenn ihre Übungsleitung ebenfalls anwesend ist.
Es dürfen sich grundsätzlich nur die für das betreffende Sportangebot zugelassenen Personen dort aufhalten. Publikum und Gäste sind unzulässig.
Studio
Zum Studio gehören die Sportfläche und der Aufenthaltsraum mit der kleinen Küche. Das Studio darf von Teilnehmenden des Hochschulsports genutzt werden, sofern es nicht belegt ist. Zu-dem muss eine verantwortliche Übungsleitung oder Personal der ZB-SB ebenfalls dort anwesend sein.
Umkleide-, Duschräume, Toiletten und Flure
Diese Räumlichkeiten dürfen nur in direktem Zusammenhang mit den Sportangeboten der ZB-SB genutzt werden und sind nach der Nutzung sauber zu hinterlassen. Der längere Aufenthalt in den Umkleide-, und Duschräumen sowie auf den Toiletten und Fluren ist untersagt (Schadstoffbelastung).
Aufenthaltsräume
Als Aufenthaltsräume gelten ausschließlich Räume, die deutlich erkennbar für den Aufenthalt hergerichtet sind. Umkleiden, Lagerräume und Flure sind keine Aufenthaltsräume.
Sanitätsbereiche
An jeder Sportstätte befindet sich ein Sanitätsbereich. Dort gibt es ein Notfalltelefon, die Notfalltafel, Rettungspläne sowie Materialien zur Versorgung von Verletzungen.
Der Sanitätsbereich muss für alle in der Sportstätte anwesenden Personen frei zugänglich sein. Teilnehmende dürfen sich trotzdem aus-schließlich in Abstimmung mit der Übungsleitung und im Notfall in den Sanitätsbereichen aufhalten.
Tribünen
Das Betreten der Tribünen ist für Teilnehmende grundsätzlich nur im Notfall, in Rücksprache mit der Übungsleitung und bei ausdrücklicher Öff-nung der Tribüne durch die ZB-SB erlaubt.
SPORT-ANLAGEN UND -MATERIALIEN
Fest verbaute elektrische Anlagen
Alle fest verbauten Sportanlagen dürfen aus-schließlich von der Übungsleitung bzw. in Rücksprache mit der Übungsleitung bedient werden. Dazu gehören der Trennvorhang, die Musikanlage und die Basketballkörbe.
Turn- und Netz-Anlagen
Die Turn-Anlagen (Ringe, Gerüste, Seile, Reck) sowie die Netz-Anlagen (Volleyball, Badminton) dürfen nur unter der Aufsicht der Übungsleitung auf- und wieder abgebaut werden.
Tore
Das Losschrauben und Versetzen der Tore darf nur unter Aufsicht der Übungsleitung geschehen. Losgeschraubte Tore müssen mit der offenen Seite gegen die Wand gestellt und so gegen Um-kippen gesichert werden. Losgeschraubte Tore dürfen nicht im Sportbetrieb genutzt werden. Losgeschraubte Tore müssen nach Beendigung des Sportangebots wieder zurückgebaut werden.
Elektrische Ballpumpen
Die elektrischen Ballpumpen dürfen nur durch die Übungsleitung bzw. in Rücksprache mit der Übungsleitung genutzt werden.
Material
Als Material gelten alle Geräte und Materialen, die nicht fest verbaut sind.
Die Materialherausgabe erfolgt durch die Übungsleitung. Es ist den Teilnehmenden verboten, sich eigenmächtig an Materialien zu bedienen.
Das Material ist grundsätzlich nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch vorgesehen und pfleglich zu behandeln. Bei einer zweckfremden Nutzung muss gewährleistet bleiben, dass keine Schäden und keine Gefährdungen entstehen. Die Verantwortung liegt bei der Übungsleitung.
Materialen sind nach der Nutzung wieder korrekt zu verwahren.
Beschädigte Materialen dürfen nicht weiter genutzt werden. Ausrangiertes Material ist in den Sanitätsbereich zu legen und als defekt zu kenn-zeichnen.
Es ist verboten, Materialien aus den Sportstätten zu entfernen.
Mitgebrachte Materialien dürfen zu keinen Schäden und zu keinen Gefährdungen führen.
In der Sporthalle sind das Aufstellen von Mobiliar (z. B. Stühle) und das Nutzen von z. B. Skatern, Fahrrädern, Longboards unzulässig.
VERHALTENSREGELN
Raum- und Flächennutzung
Alle Räume und Flächen dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß genutzt werden. Das Sport-treiben ist nur auf den Sportflächen erlaubt.
Schuhe
Das bei der Sportausübung getragene Schuhwerk muss für die jeweilige Sportpraxis geeignet sein. Es darf keinen Schaden am Boden oder dem Sportmaterial fahrlässig verursachen und zu keiner Gefährdung der Teilnehmenden führen. In der Sporthalle und dem Studio muss das Schuh-werk über eine abriebfeste Sohle verfügen und sauber sein.
Licht, Fenster und Türen
Es ist auf ein energiesparendes Verhalten zu achten.
Die Fenster und Seitentüren dürfen nur durch die Übungsleitung bzw. in Absprache mit der Übungsleitung geöffnet und geschlossen werden. Selbstschließende Brandschutz-Türen dürfen nicht aufgekeilt werden.
Die Rettungswege und Notfalltüren müssen je-derzeit frei bleiben. Es ist unzulässig, Sporttaschen, Kästen, Bänke in den Durchgangsbereich der Türen zu stellen.
Foto- und Videoaufnahmen
Foto- und Videoaufnahmen in den Sportstätten sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung aller betroffenen Personen zulässig. Eine pauschale Einwilligung durch Betreten der Sportstätte wird nicht erteilt.
Speisen und Getränke
Die Sportstätte darf durch Essen und Trinken nicht verunreinigt werden. Es ist grundsätzlich untersagt, in der Sporthalle zu essen.
Das Mitführen von zerbrechlichen Flaschen oder Geschirr ist untersagt. Dazu gehört generell jedes Geschirr aus Glas oder Porzellan.
Umfragen
Umfragen, die über die Organisation der Veranstaltungen im Hochschulsport hinausgehen, be-dürfen der vorherigen Genehmigung durch die ZB-SB.
Werbung und Plakatierung
Es ist grundsätzlich verboten, in den Sportstätten Werbung für außeruniversitäre, kommerzielle Veranstaltungen zu machen. Das Plakatieren in den Sportstätten ist verboten.
Fahrrad, Skater, Longboards etc.
Fahrräder etc. dürfen ausschließlich in den dafür gekennzeichneten Bereichen abgestellt werden. Es ist untersagt, Fahrräder etc. in den Fluren oder den Kabinen abzustellen.
Alkohol und Rauchen
In den Sportstätten besteht Rauchverbot. Alkoholkonsum ist nur in geringen Mengen bei Festivitäten zulässig und bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Leitung der ZB-SB.
Symbole
Es ist untersagt, Kleidung mit diskriminierenden oder demokratiefeindlichen Symbolen zu tragen. Solche Symbole dürfen in den Sportstätten auch sonst in keiner Art und Weise zum Ausdruck ge-bracht werden.
Wertsachen
Für mitgebrachte Wertsachen übernimmt die Universität Siegen keine Haftung, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Beschäftigten der Universität.
Nutzung von Steckdosen
Das Aufladen jeglicher Endgeräte an den Steck-dosen der Sportstätten ist untersagt. Dazu gehö-ren auch Smartphones und Laptops (Brand-schutz).
Temperatur
Herrscht auf der Sportfläche eine Umgebungstemperatur von über 26 °C, werden die Teilnehmenden von der Übungsleitung auf die erhöhten gesundheitlichen Risiken hingewiesen. Ab einer Umgebungstemperatur von 30 °C ist das Sport-reiben untersagt. Alle Personen müssen die Sportstätte unverzüglich verlassen (Gesundheitsschutz).
NOTFALL UND VERLETZUNGEN
Kühlschrank mit Kühlpacks, Verbandsmaterial
In jedem Sanitätsbereich gibt es einen Kühlschrank mit Kühlpacks sowie Verbandsmaterial.
Jede Nutzung muss der Übungsleitung unverzüglich bekannt gemacht sowie über das am Kühlschrank digital verfügbare Formular der ZB-SB gemeldet werden.
Die Kühlpacks bleiben auch nach der Nutzung Eigentum der ZB-SB und müssen zurückgegeben werden.
Es ist verboten, den Kühlschrank zur Kühlung von Speisen und Getränken zu nutzen.
Notfall
Alle Personen sind aufgefordert, sich mit den Notfallplänen des Gebäudes und den Notfalltafeln vertraut zu machen. Im Notfall sollen sich alle Personen entsprechend der Notfallpläne in Sicherheit bringen bzw. situationsangemessene (Erste-Hilfe-) Maßnahmen einleiten.
SANKTIONEN
Bei Verstößen gegen diese Nutzungsverordnung kann die ZB-SB folgende Maßnahmen ergreifen:
1. Ermahnung oder Ausschluss von einzelnen Veranstaltungen.
2. Befristeter oder dauerhafter Ausschluss von Veranstaltungen.
3. Ausspruch eines Hausverbots.
Unabhängig davon haftet die verursachende Person für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Geltungsbereich: Veranstaltungen im Hochschulsport und Kooperationskurse
Die gesetzliche Aufgabe der Zentralen Betriebseinheit Sport und Bewegung (ZB-SB) ist die Förderung des Sports im Bereich der Universität. Dazu finden Veranstaltungen des Hochschulsports und mit Übungsleitungen der ZB-SB statt. In der Regel finden diese Veranstaltungen auf dem Campus statt. In Ausnahmefällen können die Veranstaltungen auch außerhalb stattfinden.
Zusätzlich bietet die ZB-SB Kooperationskurse an. Dabei handelt es sich um Kurse, die gemeinsam mit regionalen Sportvereinen und kommerziellen Sportunternehmen auf deren Sportanlagen und mit deren Übungsleitungen bereitgestellt werden. Es kann sich um Kurse handeln, die ausschließlich für Angehörige der Universität geöffnet sind, oder um Kurse, bei denen auch Mitglieder der Sportorganisation teilnehmen können (zum Beispiel Vereinsmitglieder oder Kunden).
Die Teilnahmebedingungen gelten für Veranstaltungen im Hochschulsport an der Universität Siegen und für Kooperationskurse. Mit der Buchung eines Teilnahmeplatzes werden die Teilnahmebedingungen anerkannt.
Haftungsausschluss/ Versicherungsschutz
Grundsätzlich erfolgt die Teilnahme an den Sportangeboten auf eigene Gefahr und persönliche Verantwortung, d.h. für den Fall eines Schadens müssen die Teilnehmenden grundsätzlich selbst für einen ausreichenden privaten Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz sorgen bzw. haften selbst.
Speziell für Studierende der Universität Siegen besteht unter bestimmten Bedingungen, die jeweils im Einzelfall zu prüfen sind, ein Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung. Hinweise zu deren Geltungsbereich und Umfang stellt die ZB-SB auf ihrer Internetseite bereit.
Die Universität Siegen haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) und der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Bei Kooperationskursen tritt die kooperierende Sportorganisation neben die Universität Siegen und haftet in gleicher Weise für die in Ihrer Sphäre entstehenden Schäden.
Sporttauglichkeit
Mit der Teilnahme an einem Sportangebot wird die eigene Sporttauglichkeit bestätigt. Sollten eigene Zweifel an der Sporttauglichkeit bestehen, darf die Sportausübung erst dann aufgenommen werden, wenn eine ärztliche Sporttauglichkeitsbestätigung vorliegt. Die Übungsleitung sollte über sportrelevante Erkrankungen und Einschränkungen (z. B. Asthma, Diabetes, Epilepsie, Herzprobleme) vor der Teilnahme am Sportbetrieb informiert werden, soweit erforderlich, um akute Risiken während der Veranstaltung zu vermeiden. Eine Speicherung der Daten durch die ZB-SB erfolgt nur, soweit gesetzlich erforderlich (z.B. Unfalldokumentation).
Teilnahme-Gruppen und Teilnahmebeiträge
Gruppe 1: Studierende der Universität Siegen, Auszubildende der Universität Siegen
Gruppe 2: Beschäftigte der Universität Siegen, Alumni der Universität Siegen
Gruppe 3: Gäste, Gasthörende, Studierende anderer Universitäten
Die jeweiligen Beiträge sind für die Teilnehmenden im Buchungsvorgang ersichtlich. Die Staffelung trägt u.a. den unterschiedlichen Inanspruchnahmemöglichkeiten öffentlicher Mittel Rechnung. Die Teilnahmebeiträge dienen der anteiligen Finanzierung des Hochschulsports.
Buchung von Sportkarte und Teilnahmeplätzen
Für die Teilnahme an Veranstaltungen muss ein Teilnahmeplatz gebucht werden. Dies kann mit einem Beitrag verbunden sein, der von der ZB-SB bestimmt wird und im Buchungssystem vor der kostenpflichtigen Buchung ersichtlich ist.
Die Anzahl der Teilnahmeplätze in einer Veranstaltung ist begrenzt. Das Verfahren zur Vergabe der Teilnahmeplätze einer Veranstaltung bestimmt die ZB-SB. Dabei kann die Berechtigung zur Teilnahme auf bestimmte Teilnahme-Gruppen begrenzt sein. Die Anzahl der Teilnahmeplätze, das Vergabeverfahren und die zugelassenen Teilnahme-Gruppen sind im Buchungssystem ersichtlich.
Bei bestimmten Veranstaltungen kann die Buchung eines Teilnahmeplatzes voraussetzen, dass vor oder mit der Buchung die Sportkarte zu erwerben ist. Die Sportkarte behält für das gesamte Semester ihre Gültigkeit. Der für die Sportkarte zu entrichtende Beitrag ist vor der kostenpflichtigen Buchung im Buchungssystem ersichtlich. Die Sportkarte führt nicht zu einem Anspruch auf einen Teilnahmeplatz in einer bestimmten Veranstaltung.
Teilnahmeplätze dürfen nicht blockiert werden (Nicht-Teilnahme trotz Anmeldung): Sollte die Teilnahme an einer Veranstaltung, für die keine zusätzlichen Kosten anfallen, nicht möglich sein, so ist die Buchung über das Buchungssystem selbstständig zu stornieren und der Platz so wieder freizugeben.
Bezahlung der Beiträge
Die Bezahlung der Beiträge kann ausschließlich nach Anmeldung über das Buchungssystem und über Lastschrift erfolgen. Hierfür muss ein Lastschriftmandat erteilt werden. Sollten Kosten für Rücklastschriften entstehen, sind diese zusätzlich zu den Beiträgen zu zahlen.
Bestätigung und Kontrolle der Buchung
Nach der Buchung wird eine digitale Bestätigung der Buchung ausgestellt. Bestätigungen gelten nur für die in der Bestätigung genannten Person und sind nicht übertragbar.
Die Bestätigung für das betreffende Sportangebot muss der Übungsleitung bzw. einer von der ZB-SB beauftragten Person bei der Veranstaltung vorgezeigt werden können, z.B. auf einem Smartphone, mit dem ein digitaler Check-In durchgeführt wird.
Ausschluss von der Teilnahme
Teilnehmenden müssen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den organisatorischen und sicherheitsrelevanten Anweisungen der durch die ZB-SB bzw. der kooperierenden Sportorganisation bestellten Personen Folge leisten. Teilnehmende, die eine Veranstaltung akut stören, können durch diese bestellten Personen unmittelbar von dem Veranstaltungstermin ausgeschlossen werden und müssen die Sportstätte unverzüglich verlassen.
Des Weiteren kann die ZB-SB Personen nach vorheriger Anhörung von der Teilnahme befristet oder dauerhaft ausschließen, wenn ein wichtiger Grund festgestellt wird. Wichtige Gründe können insbesondere sein:
- Nichtzahlung der Beiträge (bspw. Verursachung von Rücklastschriften)
- Fehlende Sporttauglichkeit
- Wiederholtes Blockieren von Teilnahmeplätzen (Nicht-Teilnahme trotz Anmeldung)
- Betrug oder Versuch des Betrugs bei der Buchung (bspw. Angabe falscher Daten oder Nutzung von Teilnahme-Bestätigungen anderer Personen)
- Störung der Veranstaltung, zum Beispiel durch Missachtung der Anweisungen der Übungsleitung
- Diebstahl
- Beschwerden des Kooperationspartners bei der ZB-SB über das Verhalten der betreffenden Person
- Verstoß gegen die Nutzungebedingungen der ZB-SB, zum Beispiel unbefugte Nutzung von Sportmaterialien oder Anlagen
- Verstoß gegen die Hausordnung der Universität Siegen, zum Beispiel Sachbeschädigungen, Vandalismus, Verdreckung oder Durchführung von unzulässigen Werbemaßnahmen
- Verstoß gegen die Richtlinie für einen respektvollen Umgang an der Universität Siegen, zum Beispiel Diskriminierung, Mobbing, Stalking, sexuelle Belästigung
- Ordnungsverstöße gemäß § 51a Absatz 1 HG, zum Beispiel Anwendung von Gewalt oder Verletzung der Würde von anderen Hochschulangehören durch Einschüchterungen, Anfeindungen, Beleidigungen
- Gesellschaftliche Verhaltensweisen, die den Werten der Universität Siegen entgegenstehen, zum Beispiel Unterstützung demokratiefeindlicher oder rassistischer Initiativen
Teilnehmende, die sich durch den Ausschluss ungerecht behandelt fühlen, können sich an die Leitung der ZB-SB wenden. Sollte sich die Angelegenheit auf diesem Weg nicht klären lassen, steht darüber hinaus die zentrale Beschwerdestelle der Universität zur Verfügung.
Informationen zum Datenschutz
1. Erhebung personenbezogener Daten
Im Folgenden informieren wir Sie über die Erhebung personenbezogener Daten bei Nutzung unseres Angebots. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die direkt oder indirekt auf Sie persönlich beziehbar sind, z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adressen, Nutzungsverhalten. Wir verarbeiten Ihre Daten gemäß DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. b). Dies bedeutet, dass wir die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen und zur Kursdokumentation festgestellten personenbezogenen Daten nur erheben, speichern und verarbeiten, soweit diese zur Erfüllung des Auftrages erforderlich sind. Zur Abwicklung zukünftiger Buchungen speichern wir Ihre Daten. Sie stimmen zu, dass im Falle eines Unfalls Ihre gesundheitsbezogenen Daten gem. § 24 (6) DGUV und Art. 9 (2) a) DSGVO auch von anderen Personen dokumentiert und von der ZB-SB archiviert werden dürfen. Jede weitere, über die angegebenen Zwecke hinausgehende Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist nicht gestattet und bedarf einer gesonderten Einwilligungserklärung Ihrerseits. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Universität Siegen nachzulesen.
2. Nutzung von Bildnissen
Sie willigen gemäß § 22 Satz 1 KunstUrhG und Art. 6 Abs. 1 lit a) ein, dass im Zusammenhang mit den Veranstaltungen erstellte Bild- und Videoaufnahmen von Ihnen, die von der ZB-SB veranlasst sind, zusammen mit Ihrem Namen im Rahmen einer weltweiten crossmedialen Werbekampagne von der Universität Siegen genutzt werden dürfen. Sie willigen ein, dass Ihre oben genannten Aufnahmen in folgender Art und Weise durch die Universität Siegen veröffentlicht werden dürfen: auf den öffentlichen Webseiten, in sozialen Netzwerken (z. B. Facebook, Instagram, Twitter, YouTube), auf zu Werbezwecken erstellten Drucksachen. Ihnen ist bekannt, dass im Falle der Veröffentlichung der oben genannten Daten im Internet ein weltweiter Abruf möglich ist. In eine etwaige damit verbundene Übermittlung in Drittstaaten willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 lit a. DSGVO ein.
Erstattung und Erlassung von Beiträgen
1. Widerruf einer Buchung
Von einer kostenpflichtigen Buchung kann ohne Angaben von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung per E-Mail zurückgetreten werden. Im Falle eines Widerrufs sind beide Seiten zur Rückerstattung bereits empfangener Leistungen verpflichtet. Können die Leistungen nicht oder nur teilweise zurückerstattet werden, muss Wertersatz geleistet werden.
Für die Sportkarte bedeutet dies, dass eine Erstattung oder Erlassung des Beitrags ausgeschlossen ist, sofern nach der Buchung der Sportkarte mindestens eine Veranstaltung im Hochschulsport stattgefunden hat und mit der betreffenden Sportkarte die Berechtigung bestand, einen Teilnahmeplatz zu buchen. Dabei ist es unerheblich, ob tatsächlich ein Teilnahmeplatz gebucht oder an einer Veranstaltung teilgenommen wurde.
Für Kooperationskurse bedeutet dies, dass die ZB-SB mit der Buchung bereits die Leistung der Vermittlung erbracht hat. Die mit dem Kooperationspartner vereinbarte Vermittlungsgebühr kann daher nicht mehr erstattet oder erlassen werden (Stand WiSe 2025/26: 20 Euro). In welchem Umfang der Beitrag darüber hinaus erstattet oder erlassen werden kann, klärt die ZB-SB mit dem betreffenden Kooperationspartner auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.
2. Veränderung des Angebots
Das Veranstaltungsangebot kann seitens der ZB-SB ohne Angabe von Gründen jederzeit verändert werden. Solange Art und Umfang des ursprünglichen Angebots erhalten bleiben, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Erlassung von Beiträgen. Beiträge für die Sportkarte sind von der Erstattung oder Erlassung aufgrund einer Veränderung des Veranstaltungsangebots ausgeschlossen.
3. Ausfall einer Veranstaltung
Wenn eine Veranstaltung erstens ganz oder zu Teilen entfällt und zweitens für diese Veranstaltung ein veranstaltungsbezogener Beitrag gezahlt wurde, kann bis vier Wochen nach dem letzten Termin der Veranstaltung bzw. nach Bekanntwerden des Ausfalls der gesamten Veranstaltung eine Erstattung bzw. Erlassung von Beiträgen bei der ZB-SB formlos beantragt werden. Der Umfang der Erstattung bestimmt sich über den Anteil der nicht erbrachten Leistungen am ursprünglichen Gesamtangebot. Beiträge für die Sportkarte werden dabei nur erstattet oder erlassen, wenn die Sportkarte Voraussetzung für die Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung war und durch den Ausfall nach der Buchung der Sportkarte überhaupt kein Sportangebot mehr bestand.
4. Persönliche Gründe
Eine Erstattung oder Erlassung von Beiträgen aufgrund von persönlichen Gründen ist nicht möglich (z.B. Krankheit, Verletzung, Umzug, Zeitmangel). Auch führt der Ausschluss von der Teilnahme nicht zu einem Anspruch auf Erstattung oder Erlassung von Beiträgen.
5. Zusätzliche Kosten (z.B.: Spesen, Antrittsgelder, Strafen)
Die Teilnahme erfolgt auf eigene finanzielle Verantwortung. Die Universität Siegen übernimmt keine Kosten. Teilnehmende stellen die ZB-SB sowie die durch die ZB-SB bestellten Personen (Übungsleitung/ Ansprechperson) von finanziellen Ansprüchen Dritter frei, die durch die teilnehmende Person verursacht sind. Die Teilnehmenden tragen auch das finanzielle Risiko für den Fall, dass die Teilnahme verhindert wird oder die Veranstaltung ausfällt.
Der Widerruf bzw. der Antrag auf Erstattung oder Erlassung ist zu richten an: info@sport.uni-siegen.de
FAQ Hochschulsport
Die Kurse starten in der Regel in der zweiten Woche der Vorlesungszeit. Beachte die Ankündigungen auf unserer Internetseite.
Die Kurse enden in der Regel am Ende des Semesters. Manchmal enden einzelne Kurse auch schon früher, zum Beispiel wenn die Übungsleitung im Urlaub ist.
Die Hochschulsport-Kurse finden in der Regel auf dem AR-Campus statt. Die Kooperations-Kurse finden bei den Sportvereinen und kommerziellen Sportunternehmen statt. Im Buchungssystem ist bei jedem Kurs vermerkt, wo er stattfindet.
An gesetzlichen Feiertagen finden keine Hochschulsport-Kurse statt. Grundsätzlich gilt, dass die Kurse nur stattfinden, wenn die Universität insgesamt geöffnet ist. Bei Kooperations-Kursen kann es Abweichungen geben. Bitte beachte bei allen Kursen die Angaben im Buchungsportal.
Es gibt 1) Hochschulsport-Kurse und 2) Kooperations-Kurse: 1) Für die Teilnahme an Hochschulsport-Kursen ist die Sportkarte zu erwerben. Mit der Teilnahme an Hochschulsport-Kursen verbinden sich anschließend keine weiteren Kosten. 2) Für die Teilnahme an Kooperations-Kursen ist bei der Buchung ein Teilnahmeentgelt zu entrichten. Die Sportkarte ist nicht erforderlich.
Ein Probetraining ist in einem Hochschulsport-Kurs möglich, sofern vorher eine Sportkarte erworben wurde und eine Anmeldung für den betreffenden Kurs erfolgt ist. Ein Probetraining ohne Sportkarte ist unzulässig.
Bei Kooperationskursen ist die Frage möglichst im Vorfeld mit der betreffenden Sportorganisation abzuklären. Erkundige dich also direkt bei dem Sportunternehmen bzw. bei der Übungsleitung des Kurses.
Bei Kooperations-Kursen darfst du generell nur teilnehmen, wenn du auch angemeldet bist.
Bei Kooperationskursen ist die Frage möglichst im Vorfeld mit der betreffenden Sportorganisation abzuklären. Erkundige dich also direkt bei dem Sportunternehmen bzw. bei der Übungsleitung des Kurses.
Die Kontrolle geht schneller, wenn du außerdem die digitale Anmeldebestätigung für den Kurs vorzeigen kannst.
Die Buchung erfolgt online über die Internetseite des Hochschulsports.
Für Hochschulsport-Kurse ist zuerst die Sportkarte zu erwerben. Sie ist die Flatrate: Mit der Sportkarte kannst du ohne zusätzliche Kosten jeden Hochschulsport-Kurs buchen. Die Anmeldung zu den Hochschulsport-Kursen erfolgt wöchentlich. Du kannst also immer eine Woche im Voraus deine Sporttermine buchen.
Neben den Hochschulsport-Kursen werden Kooperations-Kurse angeboten. Diese Kurse brauchst du nur einmal zu buchen, womit du einen festen Kursplatz für den gesamten Buchungszeitraum erhältst. Bei der Buchung ist ein Teilnahmeentgelt zu entrichten. Die Sportkarte brauchst du für die Buchung von Kooperations-Kursen nicht.
Die Buchung startet in der Regel mit dem Beginn der Vorlesungszeit. Beachte die Ankündigungen auf unserer Internetseite.
Kooperationen setzen gemeinsame Interessen voraus. Das Interesse der kooperierenden Sportorganisationen gilt hier den Studierenden, Auszubildenden, Alumni und Bediensteten der Universität Siegen, denen ein spezielles Sportangebot unterbreitet werden soll. Alle anderen Personengruppen haben bei den kooperierenden Sportorganisationen grundsätzlich die Möglichkeit, eine reguläre Mitgliedschaft zu erwerben. Dazu ist die betreffende Sportorganisation direkt zu kontaktieren.
Die Sportkarte bietet dir Zugang zu den Hochschulsport-Kursen. Sie ist die Flatrate: Mit der Sportkarte kannst du ohne zusätzliche Kosten jeden Hochschulsport-Kurs buchen.
Für die Teilnahme an Kooperations-Kursen wird keine Sportkarte benötigt.
Nein, die Sportkarte wird nur für die Hochschulsport-Kurse benötigt. Die Kooperations-Kurse werden direkt gebucht.
Nur zu Beginn des Semesters bieten wir die Sportkarte zu einem Early-Bird-Tarif an. Wir freuen uns, wenn sich möglichst früh viele Studierende, Auszubildende, Alumni und Bedienstete der Universität Siegen für ein sportives Semester entscheiden!
Beachte: Zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit gibt es keine Early-Bird-Sportkarte. Dieses Angebot gibt es nur zu Semesterbeginn.
Als Alumni gelten alle Personen, die an der Universität Siegen studieren oder studiert haben, forschen und lehren oder geforscht und gelehrt haben, arbeiten oder gearbeitet haben. Eine Registrierung im Alumni-Netzwerk ist hier möglich. Nach der Registrierung im Alumni-Netzwerk und dem Erhalt der AlumniCard kann die Sportkarte für Alumni gebucht werden. Dabei wirst du nach deiner Alumni-Mitgliedsnummer gefragt. Da es keine Alumni-Mitgliedsnummer gibt, trage in dieses Pflichtfeld einfach ein, was dich mit der Universität verbinden, zum Beispiel: „ehemalige Studentin“, „ehemaliger Mitarbeiter“. Beim Besuch der Sportkurse ist ein Nachweis der Anmeldung zum Alumni-Netzwerk bereitzuhalten.
Der Hochschulsport ist eine Service-Einrichtung der Hochschule und richtet sich daher in erster Linie an die Studierenden, Auszubildenden, Alumni und Bediensteten der Universität Siegen. Deshalb werden diese Personen bevorzugt behandelt.
Ja, die Sportkarte gilt für das gesamte Semester, also auch für die vorlesungsfreie Zeit.
Die Bezahlung des Teilnahmeentgelts kann ausschließlich nach Anmeldung über das Buchungssystem und über Lastschrift erfolgen. Dafür muss ein Lastschriftmandat im Buchungssystem erteilt werden.
Wenn du eine Sportkarte gebucht hast, dann wird dir die Sportkarte entzogen. Du kannst dir eine neue Sportkarte kaufen. Wenn das Abbuchen dann wieder nicht gelingt, wird dir die Sportkarte erneut entzogen und du erhältst von der ZB-SB eine Nachricht, dass du nun für den Hochschulsport vorerst gesperrt bist, so dass du dir keine Sportkarte mehr kaufen kannst. Melde Dich in diesem Fall persönlich bei der ZB-SB, damit wir gemeinsam eine Lösung finden.
Wenn du einen Kooperationskurs gebucht hast, dann wirst du von uns kontaktiert, damit wir eine gemeinsame Lösung finden können. Sollte sich die Situation nicht unverzüglich lösen lassen, wird dir die Teilnahmeberechtigung für den gebuchten Kurs entzogen. Trotzdem musst du für alle bereits in Anspruch genommenen Leistungen bezahlen. Dazu gehört in jedem Fall die Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 Euro. Darüber hinaus trägst du alle eventuell angefallenen Kosten für Rücklastschriften.
Die Teilnahmeentgelte dienen der Finanzierung des Hochschulsports. Im Sinne einer Solidargemeinschaft und vor dem Hintergrund unterschiedler Einkommenssituationen liegen die Entgelte für die Bediensteten und Alumni geringfügig höher als die Entgelte für Studierende und Auszubildende.
Gäste, Gasthörende und Studierende anderer Universitäten müssen ein Entgelt entrichten, das an den Marktpreisen orientiert ist. Sie dürfen von den Subventionen des Hochschulsports durch öffentliche Mittel nicht profitieren. Dies ist im EU-Beihilferahmen festgelegt.
Wie kann ich die Buchung eines Hochschulsportkurses stornieren?
Nach der Buchung bekommst du eine Bestätigungs-Mail, in der du einen Link zur Stornierung der Buchung findest.
Wie kann ich die Sportkarte stornieren?
Die Buchung kann nur innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung durch einen schriftlichen Widerruf an info@sport.uni-siegen storniert werden. Ferner gilt, dass du den Betrag für die Sportkarte nur dann erstattet bzw. erlassen bekommst, wenn in der Zeit zwischen deiner Buchung und deiner Stornierung kein Hochschulsportkurs stattgefunden hat. Dabei ist es unerheblich, ob du diesen Kurs besucht hast oder nicht.
Wie kann ich die Buchung eines Kooperationskurses stornieren?
Die Buchung kann nur innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung durch einen schriftlichen Widerruf an info@sport.uni-siegen storniert werden. Die ZB-SB klärt mit dem Kooperationspartner, welchen Anteil der Kursgebühr du erstattet bzw. erlassen bekommst. In jedem Fall wird aber eine Verwaltungsgebühr von 20 Euro einbehalten.
Bei Kooperationskursen hängt es vom konkreten Einzelfall ab, inwiefern eine Erstattung möglich ist.
Beachte auch die Hinweise zur Stornierung einer Buchung.
Siehe: Wie kann ich eine Buchung stornieren?
Bei einem Unfall ist unbedingt die verantwortliche Übungsleitung zu informieren. Gemeinsam muss dieses Online-Formular zur Dokumentation der geleisteten Erste Hilfe ausgefüllt werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 24 (6) DGUV).
Des Weiteren wird für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen empfohlen, den Unfall beim Studierendensekretariat zu melden. Dazu sind diese zwei Dokumente ausgefüllt und in digitalisierter Form per E-Mail bei der zuständigen Stelle im Studierendensekretariat einzureichen:
Für Fragen stehen das Studierendensekretariat sowie der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Universität zur Verfügung.
Grundsätzlich erfolgt die Teilnahme an den Sportangeboten auf eigene Gefahr und persönliche Verantwortung, d.h. für den Fall eines Schadens müssen die Teilnehmenden grundsätzlich selbst für einen ausreichenden privaten Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz sorgen bzw. haften selbst.
Speziell für immatrikulierte Studierende der Universität Siegen besteht unter bestimmten Bedingungen ein Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung. Insbesondere ist dabei jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob das betreffende Sportangebot eine gesundheitliche Ausgleichsfunktion hat oder der sozialen Integration der Studierenden dient. Verbindliche Hinweise zum Geltungsbereich und Umfang der Unfallversicherung gibt es direkt bei der Unfallkasse NRW: https://www.unfallkasse-nrw.de/service/haeufige-fragen/studierende.html
Die Universität Siegen haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) und der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Bei Kooperationskursen tritt die kooperierende Sportorganisation neben die Universität Siegen und haftet in gleicher Weise für die in Ihrer Sphäre entstehenden Schäden.
Die Universität Siegen betreibt keine explizite Förderung des Leistungs- oder Spitzensports. Es gibt keine Sichtung oder Förderung von Sporttalenten.
Gleichwohl kann es Hochschulsport-Kurse geben, die sich als Wettkampf-Kurse verstehen und ein entsprechendes Trainingsprogramm beinhalten. Diese Sportkurse nehmen manchmal auch an regionalen Turnieren teil.
Selbstverständlich melden wir dich bei Interesse gerne für die Hochschul-Meisterschaften an. Die aktuellen Teilnahmebedingungen und Termine findest du hier auf der Internetseite des adh.
Berücksichtige, dass die Anmeldung einen zeitlichen Vorlauf benötigt und du dich deshalb rechtzeitig bei uns über info@sport.uni-siegen.de melden musst. Berücksichtige des Weiteren, dass der Hochschulsport bzw. die ZB-SB keine Kosten übernimmt, auch nicht die Startgebühr.
Ja, in Gebäude AR-S gibt es ein Fitnessstudio. Wenn du dort trainieren möchtest, dann buche die Sportkarte und einen entsprechenden Kurs im Hochschulsport. Für ein freies Training sprich deine Übungsleitung im Hochschulsport an und verabrede dich mit ihr im Fitnessstudio. Es ist nicht möglich, ohne Übungsleitung im Fitnessstudio zu trainieren. Das Fitnessstudio hat auch keine geregelten Öffnungszeiten für ein freies Training. Bedienstete der Universität Siegen haben ggf. die Möglichkeit, im Rahmen des Betriebssports im Fitnessstudio zu trainieren (siehe angebotene Betriebssportkurse).
Nein, das ist nicht möglich. Die Nutzung der Sportstätten durch Dritte ist aufgrund diverser Sicherheitsvorgaben mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden. Wir bedauern und bitten um Verständnis, dass der ZB-SB die Ressourcen fehlen, um eine solche Anfrage bedienen zu können.
Nein, freie Hallenzeiten stehen nicht für die individuelle Nutzung zur Verfügung. Wenn du gerne mehr Sport machen und freie Hallenzeiten ausnutzen möchtest, dann kannst du dich gerne als Übungsleitung im Hochschulsport bewerben. Wie das geht? Siehe: Wie kann ich einen Kurs im Hochschulsport anbieten?
Nein, das Ausleihen von Sportmaterialien ist nicht zulässig. Auch Übungsleitungen sind nicht befugt, Sportmaterialien der Universität selbst auszuleihen oder an Teilnehmende zu verleihen.
Das Lehrschwimmbecken der Universität Siegen auf dem Campus Adolf-Reichwein-Straße ist im Frühjahr 2022 aus dem Betrieb genommen worden. Für die Sanierung und den weiteren Betrieb wären erhebliche Investitionen nötig. Die Universitätsleitung hat vor dem Hintergrund der notwendigen Energiekosten-Einsparungen beschlossen, den Weiterbetrieb des Lehrschwimmbeckens einzustellen. Aus diesem Grund wird es vorerst keine Hochschulsportkurse im Bewegungsbereich Wasser mehr geben.
Wenn du einen Kurs im Hochschulsport anbieten möchtest, dann melde dich bitte bei der ZB-SB unter info@sport.uni-siegen.de
Beachte, dass du für die Leitung eines Sportangebots eine Erste-Hilfe-Bescheinigung benötigst, die nicht älter als zwei Jahre ist. Der Lehrgang zur Ersten Hilfe muss gemäß den ‚Gemeinsamen Grundsätzen zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe‘ der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe erfolgen. Deshalb kommen nur Lehrgänge der folgenden Hilfsorganisationen in Betracht: Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. (ASB), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG), Deutsches Rotes Kreuz e.V. (DRK), Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH), Malteser Hilfsdienst e.V. (MHD).
Beachte des Weiteren, dass du für die Leitung eines Sportangebots eine gültige Sport-Lizenz benötigst. Die absolvierte Ausbildung muss einen Umfang von mindestens 90 Zeitstunden aufweisen und mindestens der Niveaustufe 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens entsprechen (z. B.: DOSB C-Lizenz). Vorzugsweise handelt es sich um eine Fachlizenz der betreffenden Sportart, eine sportartübergreifende Lizenz ist aber ebenfalls ausreichend. Nur Sportangebote mit äußerst niedrigem Gefahrenpotential dürfen ausnahmsweise auch ohne Lizenz geleitet werden. Für Fitness- und Gesundheitskurse, für Kurse mit artistischen Elementen sowie für kleine und große Sportspiele wird eine Lizenz benötigt.
Bei Kooperations-Kursen handelt es sich um Kurse, die die Universität Siegen gemeinsam mit regionalen Sportvereinen und kommerziellen Sportunternehmen anbietet. Die Kooperations-Kurse finden in der Regel bei der Sportorganisation mit deren Übungsleitungen statt.
Die mit der Universität kooperierende Sportorganisation stellt die Sportstätte inkl. der benötigten Sportmaterialien sowie die Übungsleitung für die Durchführung des Sportangebots. Die Sportorganisation gewährleistet dabei die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Sicherheit. Dazu gehören insbesondere die Sicherheit der Sportstätte sowie der Sportmaterialien, die Organisation einer wirksamen Erste-Hilfe und die Qualifikation der eingesetzten Übungsleitung.
Weitere Informationen zu Kooperations-Kursen sind auf Anfrage an info@sport.uni-siegen.de zu erhalten.
Das Team des Hochschulsports ist unter der E-Mail-Adresse info@sport.uni-siegen.de erreichbar
Personen mit aktuellem Erste-Hilfe-Schein können von Übungsleitungen bei der Kursplatzvergabe bevorzugt werden. Dafür brauchst du einen aktuellen Erste-Hilfe-Schein (nicht älter als zwei Jahre), den du bei einer Stelle erlangt hast, die in dieser Liste aufgeführt ist: https://www.bg-qseh.de/. Melde dich einfach bei deiner Übungsleitung.
Der Hochschulsport ist leicht zugänglich und bietet viele Wahlmöglichkeiten. Er soll möglichst barrierefrei sein. Sollten trotzdem Barrieren auftreten, werden wir uns unverzüglich um geeignete Lösungen bemühen. Wir freuen uns, wenn wir auf bestehende Barrieren aufmerksam gemacht werden: info@sport.uni-siegen.de
Alle Kursbeschreibungen sind auf Deutsch und auf englischer Sprache erhältlich. In keinem Hochschulsport-Kurs findet ein Ausschluss nach dem Kriterium des Geschlechts, des Alters, der Ethnie, der Religion, der Herkunft oder der sexuellen Orientierung statt. Das Kriterium der sportmotorischen Leistungsfähigkeit (Kurse für Fortgeschrittene) kommt nur in Betracht, wenn es auch einen für alle Niveaustufen geöffneten Kurs der gleichen Sportart gibt. Alle Texte des Hochschulsports werden gendergerecht formuliert.
Die ZB-SB setzt sich für die Einrichtung von Unisex-Umkleiden und Unisex-Toiletten ein. Die Arbeitsstättenverordnung ASR A4.1 legt jedoch fest: „Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten.“ Daher ist das Einrichten von Unisex-Umkleiden zur Erfüllung der Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes leider nicht ohne weiteres möglich.
Wetter
Stand: 21.6.2026
Das Hitzewarnsystem bietet ein objektives Kriterium, dass besser als nur die Temperaturvorhersage die Gesundheitsgefährdung anzeigt. Schon ab Stufe 1 erscheint Sport sehr gefährlich. Ist das Eintreten einer Hitzewarnung „wahrscheinlich“, so darf von einer Hitzewarnung für diesen Tag ausgegangen werden.
Nutzungsregeln der Sportstätten:
Herrscht auf der Sportfläche eine Umgebungstemperatur von über 26 °C, werden die Teilnehmenden von der Übungsleitung auf die erhöhten gesundheitlichen Risiken hingewiesen. Ab einer Umgebungstemperatur von 30 °C ist das Sporttreiben untersagt. Alle Personen müssen die Sportstätte unverzüglich verlassen (Gesundheitsschutz).
Konsequenzen im Hochschulsport
- Übungsleitungen erhalten kein Honorar
- Kooperationskurse entscheiden selbst, entsprechend der klimatischen Bedingungen in ihren Sportstätten
Konsequenzen im Zertifikatsstudium (Studienordnung)
- Wenn eine Leistung durch Hitze verhindert wird, gilt die Leistung als „mit wichtigem Grund nicht erbracht“. Die Leistung ist weder „bestanden“ noch „nicht bestanden“
Hier geht es zu den Wetterwarnungen.