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Bundesförderungen

Forschungsprojekte werden auf Bundesebene durch verschiedene Ministerien gefördert – etwa durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) oder weitere öffentliche Fördergeber.

Im Fokus stehen vor allem anwendungsorientierte Vorhaben, die neue Ideen, Technologien oder Verfahren in die Praxis bringen. Aber auch grundlagenorientierte Forschung wird in einigen Programmen gefördert. 

Neben aktuellen Förderaufrufen gibt es auch dauerhaft offene Programme, wie z. B. KMU-innovativ, die sich besonders an kleine und mittlere Unternehmen richten.

Unser Service für Sie:

  • Recherche geeigneter (aktueller und laufender) Ausschreibungen
  • Beratung zur Antragstellung und den jeweiligen Anforderungen
  • Unterstützung bei der Einreichung über das elektronische Antragssystem "easy" (oder andere Portale)
  • Erstellung der Finanzkalkulation nach den Vorgaben des Fördergebers

Lassen Sie sich persönlich, telefonisch oder per E-Mail beraten – wir begleiten Sie auf dem Weg zur erfolgreichen Antragstellung.

Bitte beachten Sie

Anträge auf Drittmittelförderung – z. B. bei Bundes- oder Landesministerien und deren Projektträgern – können nicht von einzelnen Forschenden, Instituten oder Fakultäten, sondern nur von der Universität Siegen als juristischer Person eingereicht werden.

Daher müssen diese Anträge rechtsverbindlich von der Hochschulleitung oder einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet werden. Die Unterschrift erfolgt ausschließlich nach vorheriger Prüfung durch das Referat Forschungsförderung.

Damit alles reibungslos verläuft, gilt für die Beratung und Prüfung ein verbindlicher Zeitplan, den Sie zusammen mit weiteren Hinweisen im untenstehenden Dokument finden.

Eigenanteile

Müssen Sie im Antrag Eigenanteile der Universität Siegen ausweisen und können diese nicht aus einer Ihnen zur Verfügung stehenden Ressource erbringen, ist dies vor Unterzeichnung des Antrags mit der Hochschulleitung zu klären. Bitte beachten Sie, dass sich die Bearbeitungsfrist für Ihren Antrag damit verlängert. Bitte klären Sie frühzeitig

  1. mit den beteiligten Fakultäten deren Unterstützung, z.B. Grundausstattung auch in Bezug auf Räume und infrastrukturelle Ausstattung (PC, Büromaterialien, Labornutzung, etc.)
  2. mit dem Rektorat eventuellen weiteren Unterstützungsbedarf

Elektronische Antragstellung

Die meisten Drittmittelanträge müssen heute elektronisch übermittelt werden. Dabei sind zahlreiche Angaben erforderlich, die spezielles Wissen zu Inhalten, Formvorgaben und Antragsunterlagen voraussetzen. Besonders bei der Finanzkalkulation empfiehlt sich eine unabhängige Prüfung – sie erhöht die Sicherheit bei der Antragseinreichung.

Nach dem elektronischen Versand muss in der Regel zusätzlich die rechtsverbindlich unterschriebene Papierfassung eingereicht werden. Die Einholung der Unterschrift und der Versand der Unterlagen kann über das Referat Forschungsförderung erfolgen.

Tipp: Wenn Sie die Antragseinreichung selbst vorbereiten, nutzen Sie unsere Ausfüllhilfe „easy“ – sie enthält alle wichtigen Hinweise speziell für Anträge der Universität Siegen.

Unsere Ansprechpartner

Dr. Clemens Stupperich

Dr. Clemens Stupperich

Forschungsreferent/-in Bundes- und Landesministerien
clemens.stupperich@zv.uni-siegen.de
+49 271 740-4837
Dr. Nadine Hoffmann

Dr. Nadine Hoffmann

Forschungsreferent/-in Stiftungen, Forschungsgroßgeräte
nadine.hoffmann@uni-siegen.de
+49 271 740-5077
Erstellt am 19.03.2025 von Nils-Torben Pott, zuletzt geändert am 13.05.2025