Beitrag zur Auslegung des EU-Privatrechts erschienen
Dieser Frage ging ein Kolloquium nach, das durch die Ernst von Caemmerer-Stiftung in Kooperation mit der Goethe-Universität Frankfurt am Main und dem European Law Institute in Wien veranstaltet wurde. Der vorliegende Sammelband von Blaurock/Maultzsch (Hrsg.), Einheitliches Kaufrecht und Vereinheitlichung der Rechtsanwendung, 2017 dokumentiert die dort gehaltenen Referate, die sich der Problematik am Beispiel des UN-Kaufrechts und des Privatrechts der Europäischen Union widmeten. Die Beiträge zeigen Lösungsmöglichkeiten auf, die sich unter anderem aus dem Ansatz einer justiziellen Rechtsvergleichung und den Spezifika der autonomen Auslegung inter- und supranationalen Rechts ergeben. Dabei werden sowohl die Perspektive der nationalen und der supranationalen Gerichtsbarkeit als auch die Besonderheiten von Schiedsverfahren berücksichtigt. Gemeinsam mit den ebenfalls dokumentierten Diskussionsberichten ergibt sich ein reichhaltiges Bild zum Stand und den Perspektiven der Forschung.
Prof. Röslers Beitrag „Das Desiderat einer horizontalen Auslegung in der Rechtsprechung der mitgliedstaatlichen Gerichte zum EU-Privatrecht“ findet sich auf S. 119–138. Sinnvoll durch die Rechtswissenschaft unterstützt, könne eine horizontale Auslegung des Unionsrechts einen wichtigen Beitrag zum europäischen Rechtswesen leisten. Das müsse keine Renationalisierung von Rechtsprechung zum Unionsrecht bedeuten und weder das bewährte Kooperationsverhältnis zwischen EuGH und nationalen Gerichten beeinträchtigen, noch die Integrationskraft des Rechts schwächen oder die einheitlichen Bedingungen für die Akteure im Binnenmarkt unterminieren. Weitere Beiträge des Sammelbands stammen von Uwe Blaurock, Franco Ferrari, Thomas Kadner Graziano, Felix Maultzsch und Burghard Piltz. Der Beitrag lässt sich kostenpflichtig über die Nomos eLibrary herunterladen.