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Festschriftbeitrag zur Internationalität von Gerichtsstandsvereinbarungen

In einem neuen Festschriftbeitrag analysiert Prof. Rösler die jüngst ergangene Inkreal-Entscheidung des EuGH (Rs. C‑566/22).


Die zentrale Frage: Reicht es aus, dass zwei Parteien aus demselben EU-Mitgliedstaat die Gerichte eines anderen Mitgliedstaates wählen, um die Brüssel Ia-Verordnung (Art. 25) anzuwenden? Der EuGH bejahte dies und stärkte damit die Parteiautonomie und Vorhersehbarkeit der Gerichtszuständigkeit (Urteil auf EUR-Lex). Der Beitrag ordnet das Urteil in die Rechtsprechung und den europäischen Rechtsrahmen ein und widmet sich Fragen zur Bestimmung des anwendbaren materiellen Rechts nach der Rom I-Verordnung.

Der Artikel erscheint unter dem Titel „Wie viel Internationalität genügt für eine Gerichtsstandsvereinbarung in Zivil- und Handelssachen nach Art. 25 Brüssel Ia‑VO? – Eine Einordnung der Inkreal-Entscheidung des EuGH“ in der Festschrift für Georgios Gounalakis (Nomos, 2025, S. 177–200) und steht als Open-Access-Publikation in der Nomos eLibrary zur Verfügung.