Neue Freiversuchsregelung an der Uni Siegen gilt ab dem laufenden Wintersemester
Ab dem laufenden Wintersemester 2025/26 gilt erstmals an der Uni Siegen die neue Freiversuchsregelung. In der kommenden Prüfungsphase kommt sie zum ersten Mal zur Anwendung. In allen Bachelorstudiengängen stehen drei, in allen Masterstudiengängen zwei Freiversuche zur Verfügung. Konkret heißt das: Wer eine Prüfung nicht besteht, kann einen dieser flexiblen „Joker“ nutzen und damit den Fehlversuch streichen lassen. Sinnvoll ist das vor allem bei einem letzten Prüfungsversuch, für den man durch die neue Regelung bei Nichtbestehen einen zusätzlichen letzten Versuch erhält. Die Möglichkeit der Notenverbesserung besteht allerdings nicht, denn die Freiversuche greifen ausschließlich bei nicht bestandenen Prüfungsleistungen. Wichtig ist dabei: Die Freiversuche gelten pro Kopf und nicht pro Studiengang, das heißt sie werden bei einem Studiengangwechsel nicht zurückgesetzt.
Die Regelung soll vor allem dazu beitragen, Prüfungsangst zu reduzieren und Studierenden mehr Sicherheit und Freiraum bei der individuellen Studiengestaltung zu geben. „Freiversuche sind ein Signal, das den Studierenden Flexibilität bei der Gestaltung ihres Studiums geben soll. Wer eine Prüfung frühzeitig ablegt, aber dann daran scheitert, muss nun nicht mehr befürchten, dass dies sofort negative Konsequenzen hat“, erklärt Prof. Dr. Hans Merzendorfer, Prorektor für Studium, Lehre und Qualitätsmanagement an der Uni Siegen. Den Mehraufwand bei den Prüfungskorrekturen hält Merzendorfer für überschaubar: „Nur die wenigsten Studierenden werden tatsächlich all ihre „Joker“ einsetzen. Im Vergleich zu den regulären, vielfältigen Wiederholungsmöglichkeiten von Prüfungen kommen durch die flexibel anwendbaren Freiversuche nur wenige weitere Versuche hinzu.“
Beschlossen wurde das sogenannte „Siegener Modell der Freiversuchsregelungen“ im Frühjahr 2025 durch den Senat. Zuvor waren die Bildungskommission, der ZLB-Rat (Zentrum für Lehrkräftebildung und Bildungsforschung) und das Rektorat beteiligt, außerdem Prof. Dr. Barbara Müller-Naendrup, Prorektorin für Lehrkräfte, Weiterbildung und Nachhaltigkeit, Studierendenvertretungen, der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) und die Rechtsabteilung.