Verlängerung der Sommerzeit-Arbeitszeitregelung
Aufgrund der aktuell erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen durch die Sperrung der Bahnstrecke zwischen dem Rheinland und dem Siegerland (RE 9) und der Vollsperrung der Bundesstraße B 62 im Ortsteil Niederschelderhütte wird die Arbeitszeitregelung für die Sommerzeit bis Ende September verlängert.
Die Verlängerung soll es Betroffenen ermöglichen, flexibel auf die Verkehrssituation reagieren zu können.
Für alle Beschäftigten, die nicht an der Gleitzeit teilnehmen, gilt die Möglichkeit der zeitlichen Verschiebung entsprechend für die feste Arbeitszeit.
Sommer-Arbeitszeit im Überblick
In den Monaten Juni, Juli und August kann der Beginn des Arbeitszeitrahmens von 7:00 auf 6:00 Uhr und das Ende der Kernarbeitszeit von 15:00 (Mo. – Do.) bzw. 14:30 (Fr.) auf 14:30 (Mo. – Do.) bzw. 14:00 (Fr.) vorverlegt werden, sofern dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Dies gilt nun auch für den September dieses Jahres.
Ob dienstliche Belange einem früheren Arbeitsbeginn bzw. einem früheren Arbeitsende entgegenstehen, ist mit der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten abzustimmen.