Vorträge an der Partneruniversität Athen
Die Universität Athen, wie sie meist genannt wird, wurde 1837 von Otto, dem ersten König des neueren Griechenlands, gegründet. Sie ist eine der Partneruniversitäten der Universität Siegen (zu den weiteren Austauschprogrammen siehe die Seite Erasmus und Austausch).
Auf Einladung von Ass.-Prof. Dr. Ekaterini N. Iliadou, die in Athen für den Austausch mit Siegen zuständig ist, sprach Prof. Rösler im Vertiefungskurs zum Öffentlichen Recht (8. Semester) über „The Relationship of the National Legal Order with EU Law“. Den ersten Teil widmete er der inhärenten Logik der EU-Integration einer „ever closer Union“, die 1951 mit der Gemeinschaft für Kohle und Stahl ihren Anfang nahm. Dem stellte er dialektisch die Perspektive des nationalen Rechts gegenüber, konkret die Rechtsprechung des BVerfG, und erörterte hierzu eine Reihe von Entscheidungen, die sich mit der Vorrangfrage des EU-Rechts im Verhältnis zum deutschen Verfassungsrecht befassen: Nach den Entscheidungen „Lissabon“ von 2009 und „Honeywell“ von 2010 mündete die ultra vires-Rechtsprechung des BVerfG in die EZB-Entscheidung von 2020 zu den Public Sector Purchases (PSPP-Programm) der Europäischen Zentralbank, in der das BVerfG zum ersten Mal einen überschreitenden ultra vires-Rechtsakt der EU bejahte.
In der Vorlesung von Prof. Iliadou „Allgemeines Verwaltungsrecht“ (2. Semester) sprach Prof. Rösler über „Constitutional and Administrative Law – A Federal System“. Er erläuterte die historischen und kulturellen Hintergründe des Föderalismus in Deutschland, der als vertikale Ausprägung der Gewaltenteilung die klassische horizontale Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative ergänzt. Dabei verglich er die Gesetzgebungskompetenz des Bundes, die gegenüber jenen der Bundesländer im Ergebnis sehr umfassend ausfällt. Allerdings erfolgt der Vollzug des Bundesrechts überwiegend durch Einrichtungen der 16 Länder. Insbesondere hob er das Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 III GG hervor und thematisierte den Vorbehalt und Vorrang des Gesetzes sowie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Die weiteren Vorträge hielt Prof. Rösler in den Vorlesungen von Prof. Dr. Theodora Antoniou, die wie Prof. Iliadou in Deutschland in deutscher Sprache promoviert wurde. Zunächst widmete er sich mit Studierenden der Mastervorlesung „National and International Protection of Social Fundamental Rights“ erneut dem Verhältnis von EU- und nationalem Recht. Im Anschluss behandelte er in einem weiteren Vortrag die „Current Issues of Fundamental Rights Protection in Germany“. Anhand von BVerfG-Rechtsprechung erläuterte er kontroverse Themen wie den Abschuss eines entführten Passagierflugzeugs bei extremer Gefährdungslage, die Sterbehilfe, die Frauenquote, die rechtliche Erfassung von transgender Personen, das Kopftuchverbot, die gleichgeschlechtliche Ehe, die Kinderehe und zum Schluss die betriebliche Mitbestimmung.
Die Vorlesungen mit jeweils weit über hundert Teilnehmern mündeten in intensive Diskussionen. Obwohl Griechenland über kein Verfassungsgericht verfügt, zeigten sich vielfältige Einflüsse, die nicht nur das Verfassungsrecht, sondern auch das Zivilrecht umfassen (vgl. zum griechischen Zivilgesetzbuch von 1940/1946 den Eintrag im Handwörterbuch des Europäischen Privatrechts). Grundlage bildet die gemeinsame Tradition beider Rechtsordnungen, aufgrund derer noch heute überdurchschnittlich viele griechische Juristen in Deutschland studieren, promovieren und in deutscher Sprache veröffentlichen.