FAQ
Die Hinweise zum Anfertigen eines Praktikumsberichts finden Sie hier (Stand: 20.08.2024).
- Ein von Unternehmensseite unterschriebener Nachweis über die Ableistung Ihres Praktikums, aus dem die Dauer der Beschäftigung und die Wochenarbeitszeit hervorgeht. Ein unterschriebenes Praktikumszeugnis steht diesem Nachweis gleich. (Sollten Sie Ihr Praktikum im Ausland absolvieren, bitten wir um eine Praktikumsbescheinigung in deutscher oder englischer Sprache.)
- Der Praktikumsbericht (5 - 6 Seiten, Hinweise zum Anfertigen).
- Den Antrag auf Anerkennung der berufspraktischen Tätigkeit (herunterladen)
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an das Lehrstuhlsekretariat. Für die Übermittlung ist die elektronische Form ausreichend.
Sollte Ihr Arbeitgeber eine Praktikumsbescheinigung benötigen, können Sie diese per E-Mail bei unserem Sekretariat anfordern. Bitte teilen Sie uns dazu Ihre Matrikelnummer mit, und ob es sich um ein Praktikum im Bachelor- oder Masterstudiengang handelt.