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Ihr Pflichtpraktikum im Studium

Als Modulbeauftragter ist Herr Prof. Dr. Krebs ihr Ansprechpartner für das Pflichtpraktikum im Rahmen des Bachelor und Masterstudienganges Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht. 

FAQ

Die Hinweise zum Anfertigen eines Praktikumsberichts finden Sie hier (Stand: 20.08.2024).

Beim LL.B. muss die Praktikumsdauer mindestens 13 Wochen betragen und beim LL.M. mindestens 9 Wochen. Laut Praktikumsordnung soll eine Praktikumswoche der regulären Wochenarbeitszeit des jeweiligen Unternehmens entsprechen, also 35, 38.5 oder 40 Stunden. 

Ja, ihre bisherige berufliche Tätigkeit kann als Praktikum angerechnet werden. Bitte reichen Sie dann einen Nachweis darüber ein, wie lange Sie bei ihrem Arbeitgeber gearbeitet haben.

  1. Ein von Unternehmensseite unterschriebener Nachweis über die Ableistung Ihres Praktikums, aus dem die Dauer der Beschäftigung und die Wochenarbeitszeit hervorgeht. Ein unterschriebenes Praktikumszeugnis steht diesem Nachweis gleich. (Sollten Sie Ihr Praktikum im Ausland absolvieren, bitten wir um eine Praktikumsbescheinigung in deutscher oder englischer Sprache.)
  2. Der Praktikumsbericht (5 - 6 Seiten, Hinweise zum Anfertigen).
  3. Den Antrag auf Anerkennung der berufspraktischen Tätigkeit (herunterladen)

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an das Lehrstuhlsekretariat. Für die Übermittlung ist die elektronische Form ausreichend.

In der Regel dauert es weniger als eine Woche bis die Daten eingetragen wurden.

Sollte Ihr Arbeitgeber eine Praktikumsbescheinigung benötigen, können Sie diese per E-Mail bei unserem Sekretariat anfordern. Bitte teilen Sie uns dazu Ihre Matrikelnummer mit, und ob es sich um ein Praktikum im Bachelor- oder Masterstudiengang handelt.