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Brauhaus vorläufig gesperrt

Nutzung des Standorts ab Juli 2019 nicht möglich. Interimslösung für das Department Kunst gefunden.

Die Stadt Siegen hat eine weitere Nutzung des Uni-Standorts Brauhaus (Gebäudeteil BH) ab Juli 2019 untersagt. Die Universität ist Mieterin des Gebäudes, das sich in Privatbesitz befindet. Für die Nutzung des Gebäudes ist eine neue Baugenehmigung erforderlich, für die Auflagen hinsichtlich des Brandschutzes erfüllt werden müssen. Die Stadt hatte die Nutzung des Gebäudes bis zum 30. Juni geduldet, diese Frist ist ausgelaufen.

Die Universität möchte das Brauhaus langfristig als Standort erhalten. Alle Beteiligten – Universität, Stadt und der Eigentümer – bemühen sich um eine rasche, angemessene Lösung, um das Brauhaus möglichst zeitnah wieder nutzen zu können.

Ende 2018 waren durch die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Siegen Mängel beim Brandschutz festgellt und Auflagen für eine neue Baugenehmigung und dauerhafte Nutzung gestellt worden. Gemeinsam mit dem Eigentümer wurden umgehend bauliche Maßnahmen eingeleitet und ein neues Brandschutzkonzept aufgestellt. Bis zum Ablauf der Duldung konnten jedoch nicht alle erforderlichen Auflagen erfüllt werden, sodass nun die vorläufige Sperrung erfolgte.

Für das Department Kunst wurde derweil gemeinsam mit dem Baudezernat und der Abteilung Arbeitsschutz der Universität eine Interimslösung gefunden. Das Department Kunst soll Räume im ehemaligen Siegerlandkolleg erhalten, darunter zwei Seminarräume, drei Werkstatträume sowie mehrere Büros und Besprechungsräume. Die Räume wurden bei einem Vor-Ort-Termin gemeinsam besichtigt, die Entscheidung wurde im Konsens mit VertreterInnen des Department Kunst getroffen. Die notwendigen Umzüge sollen zeitnah erfolgen, damit das Department rasch wieder arbeitsfähig ist.

 
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