Studiengang
Bachelor of Science (B.Sc.) - Bauingenieurwesen
Wenn man an den Beruf der Bauingenieurin oder des Bauingenieurs denkt, kommen einem oft zunächst die klassischen Tätigkeiten in den Sinn: die Planung, der Bau und die Instandhaltung von Gebäuden, Brücken, Straßen oder Kanalnetzen. Doch das Bauingenieurwesen umfasst weit mehr als diese traditionellen Aufgabenfelder. So verbindet es Technik, Nachhaltigkeit und Innovation – von Hochwasserschutz über digitale Bauprozesse bis hin zur Entwicklung neuer Baustoffe.
Deine Zukunft beginnt in Siegen
Wer Spaß an Mathematik und Naturwissenschaften hat, bringt beste Voraussetzungen für das Bauingenieurstudium mit. Der Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen ist in drei aufeinander aufbauende Abschnitte gegliedert:
- Studienabschnitt I legt das Fundament: Hier erwerben die Studierenden die mathematisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen und tauchen erstmals in die vielfältigen Themen des Bauingenieurwesens ein.
- Studienabschnitt II vermittelt breites Basiswissen in zentralen Themenfeldern wie konstruktivem Ingenieurbau, Verkehrswesen, Wasserwirtschaft und Baustellenmanagement.
- Im dritten Abschnitt – den letzten beiden Semestern – entscheiden sich die Studierenden für eine Vertiefungsrichtung: zur Wahl stehen der konstruktive Ingenieurbau, die Wasserwirtschaft oder das Verkehrswesen.
Profile von Lehrenden der Universität Siegen
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Praktikumsinformationen
Praktikum – Voraussetzung für das Studium
Für die Zulassung zum Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen ist eine praktische Tätigkeit im Umfang von insgesamt 12 Wochen erforderlich (laut FPO-B § 4 Abs. 3 und § 9 Abs. 4, Ausgabe 2022).
Diese praktische Tätigkeit sollte idealerweise vor Beginn des Studiums absolviert werden. Spätestens aber muss sie bis zum Ende des dritten Fachsemesters nachgewiesen werden. (Hinweis für Studierende: das Fachsemester ist in Unisono in Klammern hinter dem Studiengang angegeben.)
Ablauf und Inhalte
- Mindestens 6 Wochen müssen auf Baustellen geleistet werden.
- Bis zu 6 Wochen können als Bürotätigkeit (z. B. in Planungs- oder Ingenieurbüros) angerechnet werden.
- Die praktische Tätigkeit ist kein Bestandteil des Studiums und wird nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.
Wichtiger Hinweis zur Prüfungszulassung
Wird der Nachweis über die praktische Tätigkeit nicht bis spätestens zum Ende des dritten Fachsemesters erbracht, kann ab dem vierten Fachsemester keine Modulprüfung mehr begonnen werden (Erstversuch), bis der Nachweis vorliegt.
In begründeten Ausnahmefällen ist ein Antrag beim Prüfungsausschuss möglich, der über eine vorläufige Prüfungszulassung entscheidet.
Kurzinfo
- Dauer 12 Wochen
- Aufteilung min. 6 Wochen Baustelle, max. 6 Wochen Büro
- Frist: Nachweis spätestens bis Ende des 3. Fachsemesters
- Hinweis: Praktikum kein Teil des Studiums, wird nicht auf Regelstudienzeit angerechnet
Beratung und Kontakt
Studiengangskoordination und Fachstudienberatung
Im Institut für Sozialpädagogik ist das Team der Studiengangskoordination verantwortlich für die Weiterentwicklung der Studiengänge der Sozialen Arbeit. Dies umfasst die Bedarfsermittlung, die Planung und Steuerung des Lehrangebotes sowie die Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Lehre. Zusätzlich gehören die Fachstudienberatung und Öffentlichkeitsarbeit zu ihren Aufgabenbereichen.
Kontakt
Informationen zum Masterstudium (Bildung und) Soziale Arbeit
Bitte ziehen Sie die FAQ-Liste zum Masterstudium Bildung und Soziale Arbeit zu Rate. Sollte Ihre Frage nicht durch die Liste beantwortet werden, kontaktieren Sie bitte die in der Liste benannte zuständige Person oder Stelle.
Sprechstunde im Wintersemester 2025/26
Mittwochs von 09:00 bis 10:00 Uhr (telefonisch, Webex oder in Präsenz). Bitte rufen Sie ohne vorherige Anmeldung während der Sprechstunde an, oder buchen Sie mindestens einen Tag im Voraus per E-Mail einen Präsenz- oder Webex-Termin).
Zuständiges Prüfungsamt
Das Prüfungsamt ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um Prüfungen - von der Anmeldung und Abgabe bis zur Notenübersicht. Hier erhalten Sie außerdem Informationen zu Prüfungsordnungen, Fristen und Abschlussdokumenten.
Kontakt
Büroöffnungszeiten
Dienstag und Donnerstag 8:30 - 12:30 Uhr und
Dienstag 14 - 15 Uhr, Raum AR-K 106
Telefonische Sprechstunde
Montag - Donnerstag 8:30 - 12:30 Uhr und
Dienstag von 14 - 15 Uhr
Zuständiges Praxisamt/-referat
Praxisamt/-referat BASA (Bachelorstudiengang Soziale Arbeit)
Das Praxisamt/-referat unterstützt Dich bei allen Fragen rund um die Praxisphasen I und II. Hier erhältst Du Informationen zu Anforderungen, Fristen und notwendigen Unterlagen, Anerkennungsverfahren hinsichtlich der Praktika und der Beantragung der staatlichen Anerkennung nach dem Bachelorabschluss. Zudem hilft es bei der Organisation und berät bei der Suche nach passenden Praxisstellen.
Kontakt
Dipl.-Päd. Nina Wilden
Wissenschaftliche Koordinatorin der Praxiselemente
AR-K 101
+49 0271 740-2877
Nina.Wilden@uni-siegen.de
Esther Szauer
Sachbearbeitung
AR-K 109
+49 0271 740-2181
praxisamt@biso.uni-siegen.de