Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät
Der Fakultätsrat ist kein öffentlicher Termin. Er wird hier im Kalender als Planungshilfe vorgehalten.
Um Inhalte und Fragen in den Fakultätsrat einzubringen wenden Sie sich bitte an das Dekanatssekretariat.
Was ist der Fakultätsrat?
Der Fakultätsrat trifft Entscheidungen über wichtige Angelegenheiten der Fakultät, wie z.B. die Verwendung von Mitteln, Forschung und Lehre.
"Dem Fakultätsrat obliegt die Beschlussfassung über die Angelegenheiten der Fakultät, für die nicht die Zuständigkeit des Dekanats oder eine andere Zuständigkeit bestimmt ist." (Auszug aus §10 der Fakultätsordnung der Philosophischen Fakultät).
Der Fakultätsrat trifft Entscheidungen über wichtige Angelegenheiten der Fakultät, wie z.B. die Verwendung von Mitteln, Forschung und Lehre.
"Dem Fakultätsrat obliegt die Beschlussfassung über die Angelegenheiten der Fakultät, für die nicht die Zuständigkeit des Dekanats oder eine andere Zuständigkeit bestimmt ist." (Auszug aus §10 der Fakultätsordnung der Philosophischen Fakultät).