Vorsorgeuntersuchungen
Das Arbeitsmedizinische Zentrum (AMZ) bietet ab August 2023 unseren Beschäftigten ab 40 Jahre wieder eine allgemeine Vorsorgeuntersuchung an. Bei akutem Bedarf vereinbaren wir gerne auch für jüngere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Termin zu der allgemeinen Vorsorgeuntersuchung.
Untersuchungen für Arbeiten an Bildschirmarbeitsplätzen (Sehtest mit einem ärztlichen Beratungsgespräch) werden auch weiterhin für alle Beschäftigten angeboten.
Arbeitsmedizinische Vorsorge(untersuchungen) werden insbesondere durch die "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV" geregelt.
Sie haben den Sinn, mögliche Gesundheitsschädigungen, die sich aus der beruflichen Tätigkeit ergeben können, frühzeitig zu erkenen und dann ggf. einfach behandeln zu können.
Die Untersuchung kann alle 3 Jahre wiederholt werden, die Teilnahme ist bei den meisten Tätigkeiten freiwillig.
Der Arbeitgeber erhält lediglich eine Information, dass eine Teilnahme an der Untersuchung erfolgt ist. Medizinische Daten oder Angabe von Krankheiten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht; sie werden deshalb nur den untersuchten Personen mitgeteilt.
Die ArbMedVV sieht für derartige Angebotsvorsorge verschiedene Untersuchungsanlässe vor, z.B.:
- Regelmäßiges Arbeiten an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeit/PC)
- Regelmäßige Feuchtarbeit (hierzu zählt auch das Tragen von Schutzhandschuhen) zwischen 2 und 4 Stunden/Tag
- Regelmäßiges Arbeiten in Bereichen mit Lärmbelastungen, die im Tagesmittel zwischen 80 und 85 dB(A) liegen
- Arbeiten mit Staubmasken der Klassen P1 und P2 ("einfache Staubmasken")
- Arbeiten mit verschiedenen (meist krebserzeugenden) Gefahrstoffen
Die Anmeldung zu den Untersuchungen erfolgt seitens der Beschäftigten über die Abteilung 1.1 "Arbeits- und Gesundheitsschutz" (Frau Falkenheiner) unter Tel. 740-5771.
Für einige wenige Tätigkeiten an der Universität muss der Arbeitgeber die Beschäftigten untersuchen lassen, bevor sie für die Tätigkeiten eingesetzt werden. Die Pflichtvorsorge muss in regelmäßigen Intervallen wiederholt werden. Selbstverständlich gibt es hier K e i n e A l t e r s e i n s c h r ä n k u n g !!
Zu dieser Pflichtvorsorge gehören:
- Arbeiten mit Staubmasken der Klasse P3, Filtermasken oder Umgebungsluft-unabhängigen Atemschutzgeräten (Pressluftatmer)
- Regelmäßiges Arbeiten in Lärmbereichen mit einem Tagesmittel >85 dB(A) oder Impulsspitzen > 135 dB(C)
- Regelmäßige Feuchtarbeit >4 Stunden/Tag
- Arbeiten mit speziellen Gefahrstoffen bei Überschreitung der zulässigen Arbeitsplatzgrenzwerte (hierbei werden i.d.R auch zusätzliche technische Maßnahmen erforderlich).
- Arbeiten im Kontrollbereich von Strahlenschutzbereichen.
Die Erfordernis zu Pflichtuntersuchungen wird i.d.R. im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung durch die Vorgesetzen festgestellt. Diese melden die Beschäftigen über die Abteilung Sicherheitswesen zu den Untersuchungen an. Nach erfolgter Untersuchung erhalten die Vorgesetzten eine Mitteilung, dass die Beschäftigten teilgenommen haben. Auch hier werden ohne ausdrückliches Einverständnis der Beschäftigten keine weiteren Daten an den Arbeitgeber übermittelt.
Die unter "Plichtvorsorge" fallenden Beschäftigten werden seitens der Abteilung 1.1 in einer Datei gespeichert und erhalten automatisch (i.d.R. alle 3 Jahre) einen neuen Untersuchungstermin.
Formulare und Arbeitshilfen
- Informationen des Arbeitgebers
- Informationen des Betriebsarztes
- Vordruck zur Anmeldung
- Vordruck zur Anmeldung beim Umgang mit Gefahrstoffen
- Vordruck zur Annmeldung bei besonders gefährdenden Tätigkeiten
- Informationen zur Vorsorge bei Arbeiten in chemischen Laboren
- Informationen zur Vorsorge beim Umgang mit Asbest
- Lageplan AMZ Siegen
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Anmeldung zur arbeitsbmedizinischen Vorsorge: Frau Falkenheiner (Abt. 1.1), Tel. -5771, E-Mail: silke.falkenheiner@zv.uni-siegen.de
Arbeitsmedizinisches Zentrum / zuständige Betriebsärztin:
Dr. med. Regina Masius (AMZ Siegerland), Tel. 0271/88060-32, E-Mail: masius@amz-si.de