Was entscheidet der Fakultätsrat?
Dem Fakultätsrat obliegt die Beschlussfassung über die Angelegenheiten der Fakultät, für die nicht die Zuständigkeit des Dekanats oder eine andere Zuständigkeit bestimmt ist.
Der Fakultätsrat hat u.a. folgende Aufgaben:
- Erlass und Änderung von Ordnungen für die Fakultät
- Entgegennahme der Berichte des Dekanats
- Vorschläge zur Nach- und Neubesetzung von Professuren
- Vorschläge für die Einführung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen
- Wahl des Dekanats
- Benehmensherstellung zum Entwicklungsplan und zur Mittelverteilung
Um Inhalte und Fragen in den Fakultätsrat einzubringen, wenden Sie sich bitte an das Dekanat.