Ausländische Abschlüsse (Bildungsausländer*innen)
Ausländische Studienbewerber*innen für Bachelorstudiengänge benötigen eine Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Sekundarschulzeugnis, die Hochschulaufnahmeprüfung des Heimatlandes oder erforderliche Studienzeiten im Heimatland), die dem deutschen Abitur vergleichbar ist. Ausländische Studienbewerber*innen für Masterstudiengänge benötigen einen ersten Studienabschluss, der.mit dem europäischen Bachelor verglichen werden kann.
Informationen darüber, wie dein Schul- oder Studienabschluss in Deutschland anerkannt wird, findest du auf der Internetseite „Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse" oder in der Zulassungsdatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes „Studieren und Forschen in Deutschland“ .