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Dein Weg zur Bachelorarbeit

 

Voraussetzung erfüllt – Thema und Betreuer:in festgelegt
Nachdem du dein Thema und deine:n Betreuer:in ausgewählt hast, reiche bitte das Antragsformular beim Prüfungsamt ein. Nach der Genehmigung erhältst du die offizielle Zulassung, und der Bearbeitungszeitraum deiner Abschlussarbeit beginnt.

 

Noch Fragen dann melde Dich gerne per E-Mail, telefonisch oder auch persönlich!

 

Kontakt per E-Mail zum Prüfungsamt

Alles wichtige auf einen Blick

Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit ist beim Prüfungsausschuss über das Prüfungsamt zu stellen. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeit vorliegen und genehmigt sein. Die Zulassung zur Bachelorarbeit richtet sich nach § 13 RPO-B. Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit ist der vorherige Erwerb von mindestens 120 Leistungspunkten bei abgeschlossenen Modulen (Zweite Änderungsordnung zur FPO 2019). Die Zulassung zur Bachelorarbeit wird durch einen schriftlichen Bescheid oder elektronisch über das Campusmanagement-System Unisono bekannt gegeben.

Die Bachelorarbeit ist interdisziplinär ausgerichtet und deswegen dem 1. Kernfach DBHS (Digitale Gesundheitswissenschaften) zugeordnet. D.h. das Thema der Arbeit muss thematisch nicht dem 2.Kernfach entsprechen. Sie können Ihre Betreuerin/Ihren Betreuer aus dem Kreis der Prüfungsberechtigten* (muss nicht im 2.Kernfach sein!) frei wählen. Ein/e Prüfer/in ist nicht verpflichtet, Sie zu prüfen. Sie selbst sollen den/die Erstprüfer/in und (ggf. in Abstimmung mit dem/der Erstprüfer/in) den/die Zweitprüfer/in vorschlagen (Vorschlagsrecht, aber kein Rechtsanspruch auf Erfüllung). Die Vorschläge müssen zusammen mit der Anmeldung der B.A.-Arbeit im Prüfungsamt angegeben werden.

Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass der Prüfling in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Zeit selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden zur bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. • Der Anteil der Bachelorarbeit am Bachelorstudium beträgt 12 Leistungspunkte • Umfang 30 Seiten, max. 40 Seiten (ohne Verzeichnisse und Anhänge) • Deutsche Sprache, Englische Sprache nach Zustimmung des Erstbetreuers • Titelblatt (Vorlage siehe Download/Formulare), Inhaltsübersicht, Quellen- und Literaturverzeichnis • Unterschriebene und datierte Versicherung/Erklärung (fest eingebunden), dass die Arbeit selbständig und ohne Hilfsmittel angefertigt wurde (Vorlage Eigenständigkeitserklärung siehe Download/Formulare) • Zwei Druckexemplare und eine elektronische Form • Die Arbeit ist durch ein Kolloquium zu verteidigen

Anmeldung der Abschlussarbeit

Jederzeit, sofern die Voraussetzung erfüllt sind! Der Antrag kann auf der Webseite runtergeladen werden. Bitte reichen Sie den vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag als Scan per E-Mail an das Prüfungsamt. Nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss erhalten Sie die Zulassung per E-Mail. • 

Bearbeitungsbeginn/Bearbeitungszeit/Abgabe

Nach Genehmigung des Antrages beginnt die Bearbeitungszeit. Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Monate (fällt der Termin auf das Wochenende oder einen Feiertag, so gilt der nächste Werktag als Abgabetermin. Die Bachelorarbeit ist fristgemäß in der vorgegebenen Form und Anzahl beim Prüfungsamt abzugeben. Bei Zustellung der Arbeit durch die Post ist der Zeitpunkt der Einlieferung bei der Post (Poststempel) maßgebend. Wird die Arbeit nicht fristgemäß abgeliefert, gilt Sie als mangelhaft bewertet. 

Abgabedatum=Prüfungsdatum 

Bitte schicken Sie Ihre Abschlussarbeit in digitaler Form (PDF) und zwei gebundener Versionen an das Prüfungsamt und reichen Sie darüber hinaus noch zwei physische Arbeiten ein. Sollten Sie noch weitere Daten außerhalb der Arbeit zur Verfügung stellen, reichen Sie bitte einen Datenträger mit ein.

Prüfungsbefugt 

Erst- und Zweitgutachter müssen prüfungsbefugt sein in Sinne von § 9 RPO. Die Zweitbetreuerin oder der Zweitbetreuer muss kein Mitglied der Universität Siegen sein, sofern sie bzw. er eine signifikante fachliche Nähe zur in der Bachelorarbeit zu - bearbeitenden Thematik aufweist. Bei externen Arbeiten muss der Erstbetreuer:in Mitglied an der Universität Siegen sein. 

Thema ändern 

Das Thema der Bachelorarbeit kann nur einmal und nur innerhalb der ersten vier Wochen zurückgegeben werden. • 

Krankheit

Bei Krankheit ist innerhalb von drei Tagen ein ärztliches Attest im Prüfungsamt vorzulegen. Die Bearbeitungsszeit der Bachelorarbeit wird um diese Zeit verlängert (längstens 2 Monate) 

 

Rücktritt

Ohne Angaben von Gründen kannst du dich bis 1 Woche vor Schreibbeginn im Prüfungsamt von der Bachelorarbeit abmelden lassen.

Aus triftigen Gründen kannst du ach während der Schreibzeit von der Bachelorarbeit zurücktreten. Der schriftliche Antrag muss spätestens 7 Tage vor Ablauf der Bearbeitungsfrist im Prüfungsamt eingereicht werden. Erkennt der Prüfungsausschuss diese Gründe an, gilt die Bachelorarbeit als nicht unternommen.

 

Kolloquium Jede eingereichte Bachelorarbeit mit einem unbenoteten Kolloquium verteidigt werden. • Einsichtnahme der Gutachten Nachdem das Ergebnis mitgeteilt wurde, kann die Einsicht der Gutachten im Prüfungsamt beantragt werden. • Mangelhafte Leistung Bei mangelhafter Leistung kann die Bachelorarbeit einmal wiederholt werden

Hier findest Du demnächst Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Abschlussarbeit!