Was zählt zu Behinderungen oder chronischen Erkrankungen?
Ein breites Spektrum an Beeinträchtigungen, die den Studienalltag beeinflussen können.
Dazu gehören unter anderem:
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Mobilitäts- und Bewegungsbeeinträchtigungen
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Sehbeeinträchtigung oder Blindheit
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Hörbeeinträchtigung oder Gehörlosigkeit
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chronisch-somatische Erkrankungen (z. B. Rheuma, Multiple Sklerose, Darmerkrankungen, Tumorerkrankungen, ME/CFS)
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Sprach-/Sprechbeeinträchtigung
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psychische Erkrankungen (z.B. Depressionen, Angststörung, posttraumatische Belastungsstörung, Essstörung, Schizophrenie)
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Neurodivergenz (z.B. ADHS, Autismus-Spektrum-Störung)
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Teilleistungsstörungen (z.B. Legasthenie/Dyskalkulie)
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Sonstige Beeinträchtigungen
Es fällt auf, dass unter allen Studierenden mit einer studienerschwerenden Beeinträchtigung, psychische Erkrankungen mit großem Abstand am weitesten verbreitet sind.
Aus dieser Vielfalt der Studierenden mit Beeinträchtigungen erwächst eine Vielfalt an beeinträchtigungsbedingten Anforderungen an Studium und Lehre, Hochschulen und Studierendenwerke, wobei bauliche Barrieren nur ein Thema unter vielen darstellen, da kommunikative, organisatorische und strukturelle Barrieren sich ebenfalls stark studienerschwerend auswirken.
Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen sehen sich beispielsweise beim Studienzugang, im Studium, bezüglich der Studienfinanzierung und auch im alltäglichen Leben mit Schwierigkeiten konfrontiert. Die Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Masterstudium an der Universität Siegen regeln für behinderte oder chronisch kranke Studierende den durch ihre spezifische Situation bedingten Nachteilsausgleich im Studien- und Prüfungsverlauf. Auch gibt es für verschiedene Bedarfsgruppen weitere spezielle Hilfen. Oft besteht jedoch ein erhebliches Informationsdefizit, denn viele wissen nicht, dass sie einen Anspruch auf Nachteilsausgleich oder sonstige Hilfen haben oder wie sie diese geltend machen können. Andere wollen sich nicht gern als beeinträchtigt, als Mensch mit besonderen Belangen, als ‚behindert‘ outen. Aufgrund von Fehlinformationen verzichten sie lieber auf ihre Rechte – oft zum eigenen Nachteil.
Rat und Hilfe finden Sie bei der Beauftragten für Studierende mit chronischer Erkrankung oder Behinderung der Universität Siegen sowie bei der psychologischen Beratung und dem Asta-Sozialreferat. Studierende oder Studieninteressenten, die durch gesundheitliche Probleme oder Behinderungen in ihrer Studierfähigkeit eingeschränkt sind, sollten sich zunächst einmal an die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.
Allgemein gilt dabei: Mit persönlichen Informationen wird stets absolut vertraulich umgegangen!