Weiterführende Unterstützungsangebote
Über die allgemeine Beratung hinaus gibt es zahlreiche spezifische Hilfen, die dir den Studienalltag erleichtern – von der Peer-to-Peer-Beratung über die finanzielle Förderung bis hin zur barrierefreien Campus-Gestaltung. Hierzu gehören unter anderem:
An der Universität Siegen gibt es seit dem Wintersemester 2020/21 das Projekt der studentischen Inklusionstutorinnen und Inklusionstutoren. Diese unterstützen behinderte oder chronisch kranke Studierende in vielen unterschiedlichen Bereichen rund um Studium und Studienorganisation. Je nach Art der Beeinträchtigung gibt es hier vielfältige und individuell abgestimmte Möglichkeiten der Unterstützung. Auch wird die Gelegenheit gegeben, eigene Projekte zum Thema Studium mit Beeinträchtigung und Inklusion an der Universität Siegen umsetzen.
Bereits im Oktober 2014 wurde mit einem Förderprogramm zur Unterstützung der Studienabschlussphase für behinderte und/oder chronisch erkrankte Studierende begonnen. Diese Förderung wird nach individuellen Bedarfen an Studierende vergeben, die in der letzten Phase ihres Studiums sind und Hilfe in gezielten Bereichen wie Prüfungsvorbereitungen oder Intensivbetreuung bei Abschlussarbeiten benötigen. Hierzu werden Tutor*innen aus den jeweiligen Fachbereichen angesprochen, die im Rahmen eines zeitlich begrenzten WHB Vertrages oder als kurzfristig Beschäftigte die Betroffenen unterstützen.
Um längere Fußwege zu vermeiden, können Studierende mit erheblichen Mobilitätseinschränkungen einen Schwerbehindertenparkplatz auf dem Universitätsgelände zugewiesen bekommen. Der Antrag kann bei der Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung gestellt werden.
Auf Antrag ist für Schwerbehinderte eine Rückerstattung des Beitrags zum Semesterticket möglich. Dieser Antrag ist beim Sozialreferat des ASTA zu stellen.
Unterstützung für Schwerbehinderte in der Mensa
Service für Schwerbehinderte: Das Studentenwerk Siegen bietet Unterstützung für blinde, sehbehinderte Studierende oder Menschen im Rollstuhl beim Essen in der Mensa an.
Interessierte können sich unter der Telefonnummer 0271 / 740-3129 melden, um eine Assistenz beim Essen in der Mensa zu erhalten. Sie werden dann im Vorraum der Mensa erwartet, ein Mitarbeiter geht mit in die Mensa hinein, erläutert die Menü-Angebote und hilft beim Abholen des Essens sowie bei der Rückgabe des Geschirrs.
Ein Lesegerät mit DIN A3 Scanner, Sprachausgabe und Brailledrucker für Blinde und Sehgeschädigte steht am Blindenarbeitsplatz der Hauptbibliothek Adolf-Reichwein-Straße allen betroffenen Nutzer*innen zur Verfügung. Eine Einweisung durch das Bibliothekspersonal ist erforderlich.
Wir bieten moderne OCR-Buchscanner in der Hauptbibliothek und den Teilbibliotheken an. Insgesamt stehen zehn moderne Scanner zur Verfügung. In der Hauptbibliothek AR gibt es einen barrierearmen Scanner (Ebene -1) mit seitlich angebrachtem Touchscreen für leichtere Bedienung.
Das Servicebüro Inklusive Universität Siegen bietet zudem für blinde und sehgeschädigte Studierende eine zusätzliche Unterstützung an. Bücher und Texte können bei Bedarf eingescannt werden, sodass sie den Betroffenen mit einem Sprachprogramm vorgelesen werden können. Das Einscannen der Texte ist jedoch manchmal sehr schwierig, zumal wenn die Qualität von Kopien nicht die beste ist. Vor allem Kopien sind oft von sehr schlechter Qualität und besonders Bücher mit größerer Seitenzahl lassen sich häufig nur schwer mit Hilfe eines Scanners einlesen.
Bücher, Skripte und Seminartexte werden daher von einer studentischen Hilfskraft so aufbereitet, dass sie problemlos mit Hilfe eines Lesegerätes genutzt werden können. Mit diesem Service leistet die Universität Siegen eine wichtige Hilfe im Studium für blinde und sehgeschädigte Studierende.
Um diese Hilfe zu nutzen, wenden Sie sich bitte an die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung an der Universität Siegen.
Die Universität strebt eine umfassende Barrierefreiheit aller Hochschulgebäude an. Vor allem bei den älteren Gebäuden besteht jedoch noch erheblicher Handlungsbedarf. Sehbehinderte und mobilitätseingeschränkte Studierende sollten sich frühzeitig mit den Wegen und den räumlichen Gegebenheiten vertraut machen und etwaige Probleme der Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung mitteilen, damit diese sich um Abhilfe bemühen kann. Zudem werden auf Anfrage Campusführungen für Studienanfänger*innen zur besseren Orientierung auf Anfrage organisiert.
Falls Lehrveranstaltungen nicht barrierefrei erreicht werden können, ist ein Raumtausch möglich.
Studierenden mit psychischer Erkrankung steht an der Universität Siegen die psychologische Beratung zur Verfügung.
Auch die psychotherapeutische Hochschulambulanz bietet Unterstützung und Hilfsangebote für Studierende mit psychischer Erkrankung.
In den Wohnheimen des Studentenwerks gibt es einige Zimmer, die speziell für Menschen im Rollstuhl ausgestattet sind. Eine frühzeitige Reservierung ist unbedingt erforderlich.
Studienförderung (BAföG) kann in begründeten Ausnahmefällen durch einen Härtefallantrag verlängert werden. Studierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen wird empfohlen, rechtzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter (Link zur BAföG-Seite des Studierendenwerks) und der Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung über eine Verlängerung der Studienförderung zu sprechen.
Zu Möglichkeiten der Studienfinanzierung und rechtlichen Fragen berät Sie das Sozialreferat des Asta (Link zum AStA-Sozialreferat).