Dienstleistungen von Laboren und Gutachten
Profitieren Sie von maßgeschneiderten Dienstleistungen an Hochschulen: Nutzen Sie modernste Infrastruktur, wissenschaftliche Expertise und innovative Konzepte für Ihre Projekte. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie individuell – von Analytik über Beratung bis zu Weiterbildung. Sichern Sie sich höchste Qualität und fundiertes Know-how für Ihren nachhaltigen Erfolg!
Hochschulen bieten vielfältige Dienstleistungen an, die typischerweise folgende Formen umfassen:
Beratung und Expertenwissen: Fachliche Beratung durch Professorinnen, Professoren und wissenschaftliche Mitarbeitende.
Technische und analytische Dienstleistungen: Nutzung von Laboren, Messgeräten oder spezialisierten Analyseeinrichtungen durch externe Unternehmen.
Weiterbildung und Qualifizierung: Seminare, Workshops und berufsbegleitende Studiengänge speziell für Unternehmensangehörige.
IT- und Infrastrukturservices: Bereitstellung technischer Infrastruktur oder Softwarelösungen.
Die Abwicklung erfolgt über Professuren der Universität. Bitte wenden Sie sich mit einer konkreten Anfrage an die Professur. Die Professur übernimmt die Beratung, die Angebotserstellung und gemeinsam mit der Universitätsverwaltung den Vertragsabschluss folgen. Eine Übersicht der Professuren entnehmen Sie bitte der Datenbank oder melden Sie sich bitte bei uns direkt. Die Dienstleistungen werden von qualifiziertem Personal erbracht und durch entsprechende Verträge, oft mit detaillierten Leistungsbeschreibungen, abgesichert.
Die Leistungen werden auf der Grundlage von Verträgen erbracht (Dienstleistungsvertrag, ggf. NDA), die Ziele, Kosten und Rechte regeln. An der Universität Siegen können gegebenenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen und Rahmenverträge die Abwicklung vereinfachen.
Dienstleistungen müssen i.d.R. zum Marktpreis angeboten werden. Ist kein Marktpreis feststellbar, werden mindestens die Vollkosten kalkuliert.
Die Verwertungsrechte aus Dienstleistungsverhältnissen resultierenden Erkenntnissen liegen typischerweise beim Auftraggeber.
Ergebnisse und vertrauliche Informationen unterliegen in vielen Fällen Geheimhaltungsklauseln.