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Fakultät I: Eröffnung des Promotionsverfahrens (Muster)

Beschreibung

Nach der Fertigstellung der Arbeit wir der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens an die Vorsitzende / den Vorsitzenden des Promotionsausschusses gerichtet. Zusammen mit dem Antrag müssen folgende Unterlagen im Büro des Promotionsausschusses (Dr. Kai Naumann) eingereicht werden:

  • das Schreiben des Promotionsausschusses über die Zulassung zur Promotion,
  • ein tabellarischer Lebenslauf mit Angabe des wissenschaftlichen Bildungsganges,
  • fünf gebundene Exemplare der Dissertation sowie das Manuskript in digitaler Form sowie
  • ggf. Nachweise über zu erbringende Studienleistungen sowie Nachweise über notwendige Fremdsprachenkenntnisse, soweit diese nicht bereits bei der Zulassung zum Promotionsverfahren nachgewiesen wurden.

Das Musterformular enthält:

  • eine Versicherung an Eides statt der Kandidatin / des Kandidaten, dass sie/er die Dissertation selbständig verfasst und alle benutzten Hilfsmittel und Quellen angegeben hat,
  • eine Erklärung der Kandidatin / des Kandidaten, ob sie/er früher oder gleichzeitig ein Promotionsverfahren an dieser oder einer anderen Hochschule beantragt hat, ggf. mit vollständigen Angaben über dessen Ausgang; ferner eine Erklärung darüber, ob die vorgelegte Dissertation schon Gegenstand eines anderen Verfahrens gewesen ist,
  • eine Erklärung der Kandidatin / des Kandidaten über straf- und disziplinarrechtliche Verurteilungen und anhängige Straf- und Disziplinarverfahren,
  • ggf. eine Erklärung der Kandidatin / des Kandidaten, ob sie/er der Öffentlichkeit der mündlichen Prüfung widerspricht,
  • Vorschläge für die Gutachter/innen der Dissertation und die weiteren Mitglieder der Prüfungskommission.

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Format
PDF(.pdf)
Dateigröße
244.65 KB
Sprache
Englisch