Fakultät I: Eröffnung des Promotionsverfahrens (Muster)
Beschreibung
Nach der Fertigstellung der Arbeit wir der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens an die Vorsitzende / den Vorsitzenden des Promotionsausschusses gerichtet. Zusammen mit dem Antrag müssen folgende Unterlagen im Büro des Promotionsausschusses (Dr. Kai Naumann) eingereicht werden:
- das Schreiben des Promotionsausschusses über die Zulassung zur Promotion,
- ein tabellarischer Lebenslauf mit Angabe des wissenschaftlichen Bildungsganges,
- fünf gebundene Exemplare der Dissertation sowie das Manuskript in digitaler Form sowie
- ggf. Nachweise über zu erbringende Studienleistungen sowie Nachweise über notwendige Fremdsprachenkenntnisse, soweit diese nicht bereits bei der Zulassung zum Promotionsverfahren nachgewiesen wurden.
Das Musterformular enthält:
- eine Versicherung an Eides statt der Kandidatin / des Kandidaten, dass sie/er die Dissertation selbständig verfasst und alle benutzten Hilfsmittel und Quellen angegeben hat,
- eine Erklärung der Kandidatin / des Kandidaten, ob sie/er früher oder gleichzeitig ein Promotionsverfahren an dieser oder einer anderen Hochschule beantragt hat, ggf. mit vollständigen Angaben über dessen Ausgang; ferner eine Erklärung darüber, ob die vorgelegte Dissertation schon Gegenstand eines anderen Verfahrens gewesen ist,
- eine Erklärung der Kandidatin / des Kandidaten über straf- und disziplinarrechtliche Verurteilungen und anhängige Straf- und Disziplinarverfahren,
- ggf. eine Erklärung der Kandidatin / des Kandidaten, ob sie/er der Öffentlichkeit der mündlichen Prüfung widerspricht,
- Vorschläge für die Gutachter/innen der Dissertation und die weiteren Mitglieder der Prüfungskommission.
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Format
PDF(.pdf)
Dateigröße
244.65 KB
Sprache
Englisch