FAQ Themenbereich A) Vor dem Master: Fragen zur Bewerbung / Zulassung / Einschreibung zum Masterstudium Soziale Arbeit
Die Bewerbung erfolgt über das Portal Unisono. Um sich zu bewerben, erstellen Sie bitte im ersten Schritt hier einen Bewerberzugang. An die im Registrierungsprozess angegebene E-Mail-Adresse erhalten Sie Ihre Zugangsdaten zum Bewerbungsportal. Im zweiten Schritt finden Sie unter "Online-Bewerbung" den Masterstudiengang Soziale Arbeit, für den Sie sich dann bewerben können. Beachten Sie bitte, dass eine Bewerbung für das alte Studienmodell "Masterstudiengang Bildung und Soziale Arbeit" nicht mehr möglich ist.
Bewerbungen für den Masterstudiengang Soziale Arbeit für das Wintersemester 2025/26 waren vom 12. Mai bis 30. September 2025 über das unisono-Bewerbungsportal der Universität Siegen möglich. Beachten Sie bitte, dass eine Bewerbung nur noch für das neue Studienmodell "Masterstudiengang Soziale Arbeit" möglich ist.
Wenn Sie über einen der zum Zugang berechtigenden Abschlüsse (z.B. Bachelor of Arts in Sozialer Arbeit/Social Work/Erziehungswissenschaft/Sozialpädagogik) oder über einen vergleichbaren Abschluss verfügen, mindestens mit der Note „gut“ (2,5) abgeschlossen und sich fristgerecht beworben haben, erfolgt die Zulassung durch das Prüfungsamt zeitnah. Alle Bewerber*innen, die die genannten Bedingungen erfüllen, werden zugelassen. Im Zweifelsfall entscheidet der Prüfungsausschuss. Sollten Sie das Abschlusszeugnis noch nicht vorweisen können, werden Sie unter Vorbehalt zugelassen. Sie müssen es bis zu der vom Prüfungsausschuss gesetzten Frist nachreichen. Ansonsten erlischt die vorläufige Zulassung.
Auch wenn Sie über einen anderen erziehungswissenschaftlichen Abschluss oder einen Bachelor in der Sozialen Arbeit (z.B. Bachelor Pädagogik der Kindheit, Bachelor Rehabilitationspädagogik, Bachelor Sozialmanagement) und die erforderliche Note (mindestens 2,5) verfügen, können Sie sich für einen Master-Studienplatz bewerben. Eine Vergleichbarkeit der vorgenannten Anschlüsse mit den zur Zulassung berechtigenden Abschlüssen ist wahrscheinlich. Sollten Sie über einen anderen als einen der oben genannten Abschlüsse verfügen (z.B. einen Bachelor in Psychologie oder Soziologie), ist eine Vergleichbarkeit mit den zur Zulassung berechtigenden Abschlüssen weniger wahrscheinlich. Sie können sich trotzdem bewerben, eine Prüfung der Vergleichbarkeit ist jedoch ausschließlich im Rahmen des Zulassungsverfahrens (also nach erfolgter Bewerbung) möglich.
- Aktuelle Prüfungsordnung ist die Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Bildung und Soziale Arbeit in der Fassung vom 24.09.2024 (siehe Amtliche Mitteilungen der Universität Siegen Nr. 63/2024).
- Eine Lesefassung für die Studierenden, die nach dem Wintersemester 2024/25 mit dem Master Soziale Arbeit beginnen, findet sich hier.
- Die Fachprüfungsordnung gilt zusammen mit der Rahmenprüfungsordnung für das Masterstudium an der Universität Siegen, der ersten Ordnung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für das Masterstudium an der Universität Siegen und der zweiten Ordnung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für das Masterstudium an der Universität Siegen.
Sie können sich auf der Homepage und in dieser FAQ-Liste informieren. Außerdem können Sie den E-Mail-Verteiler für Masterinteressierte abonnieren. Im Mai, Juni und Juli eines jeden Jahres finden Informationsveranstaltungen zum Masterstudium statt, zu der Sie eingeladen werden. Zur Anmeldung
Die Infoveranstaltungen finden von Mai bis Juli eines Jahres - als Veranstaltungen in Präsenz oder Online - statt. Die genauen Daten zu diesen Veranstaltungen finden Sie in unisono unter "Veranstaltungen suchen" -> "Suchbegriff" eingeben: 2EP100208V. Wenn Sie an der Uni Siegen eingeschrieben sind (auch in einem anderen Studiengang), melden Sie sich bitte in unisono zu einer der Veranstaltungen (Gruppen) an. Wenn Sie (noch) nicht eingeschrieben sind, melden Sie sich bitte per E-Mail (an michael.mayerle@uni-siegen.de) an.
Studien- und Prüfungsleistungen in einem anderen Masterstudiengang der Universität Siegen oder einer anderen Hochschule können angerechnet werden, wenn diese gleichwertig sind. Zuständig für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen ist der Prüfungsausschuss (RPO-M, § 8, Abs. 9, Nr. 2). Senden Sie den ausgefüllten Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen mit den erforderlichen Unterlagen an Frau Katharina Morez im Prüfungsamt Soziale Arbeit.
Prüfungsausschuss für den Masterstudiengang Bildung und Soziale Arbeit
Adolf-Reichwein-Str. 2, D-57068 Siegen
Frau Katharina Morez, Sachbearbeiterin im Prüfungsamt Soziale Arbeit
Raum AR-K 106
E-Mail-Adresse
Sprechzeiten des Prüfungsamtes
Studierendensekretariat
Adolf-Reichwein-Straße 2
Gebäude SSC
57076 Siegen
Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Sprechzeiten
Ja. Sie können in der Schlussphase Ihres Studiums BASA oder BAStEI bereits Studienleistungen (nicht: Prüfungsleistungen) für den Masterstudiengang Soziale Arbeit erbringen - sofern es Seminarplätze gibt. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie die Zeit bis zum Beginn des Masterstudiums überbrücken wollen. Voraussetzung ist, dass Sie bereits 140 Leistungspunkte in dem vorgenannten Bachelorstudium erbracht haben und dass Sie zum Zeitpunkt der Leistungserbringung eingeschrieben sind. Eine Anmeldung zu der Studienleistung ist in diesem Fall nicht über unisono möglich. Melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums per E-Mail an das Prüfungsamt zu der Leistung an. Zur Bestätigung der erbrachten Leistung nutzen Sie bitte den Belegbogen (Schein). Die Leistung können Sie sich nach Einschreibung in den Masterstudiengang Soziale Arbeit beim Prüfungsamt anrechnen lassen. Der Besuch des Studieneinführungsseminars (Mastermodul 1, 1 LP) wird vor dem Erwerb von weiteren Leistungen für den Master empfohlen.
Ja. Die Erbringung von Leistungen setzt stets die formale Einschreibung voraus. Sollten Sie den zum Zugang zum Masterstudium berechtigenden Studiengang bereits abgeschlossen haben, können Sie laut Beschluss des Prüfungsausschusses auch in einem anderen, zulassungsfreien Studiengang eingeschrieben sein, um Leistungen für den Masterstudiengang Soziale Arbeit zu erbringen.
Die Aufnahme in den Masterstudiengang Soziale Arbeit ist einmal im Jahr möglich, jeweils zum Wintersemester. Dazu ist es notwendig, dass Sie im Sommersemester vor dem Studienbeginn das Bachelorstudium BASA oder BAStEI erfolgreich abgeschlossen haben. Sollten Sie nicht rechtzeitig fertig werden, so könnte es zur Überbrückung der Zeit bis zum nächsten Studienbeginn sinnvoll sein, Studienleistungen für den Master vorab zu erbringen. Dazu ist es erforderlich, dass Sie in BASA bzw. BAStEI eingeschrieben sind und bereits 140 Leistungspunkte in dem Bachelorstudium erworben haben. Sollten Sie den zum Zugang zum Masterstudium berechtigenden Studiengang bereits abgeschlossen haben, können Sie laut Beschluss des Prüfungsausschusses auch in einem anderen, zulassungsfreien Studiengang eingeschrieben sein, um Leistungen für den Masterstudiengang Soziale Arbeit zu erbringen. Eine Anmeldung zu der Studienleistung ist in diesem Fall nicht über unisono möglich. Melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums per E-Mail an das Prüfungsamt zu der Leistung an. Zur Bestätigung der erbrachten Leistung nutzen Sie bitte den Belegbogen (Schein). Nach Einschreibung in den Masterstudiengang können Sie sich die vorab erbrachten Leistungen für den Master anrechnen lassen. Der Besuch des Studieneinführungsseminars (Mastermodul 1, 1 LP) wird vor dem Erwerb von weiteren Leistungen für den Master empfohlen.
Nein, das ist nicht möglich, auch nicht durch die Erbringung von Zusatzleistungen. In Verbindung mit dem Masterstudiengang Bildung und Soziale Arbeit wird die staatliche Anerkennung nicht verliehen. Die staatliche Anerkennung ist mit bestimmten Bachelorabschlüssen (z.B. Bachelor Soziale Arbeit der Universität Siegen) verbunden und kann in der Regel nur an dem Ort der Hochschule erworben werden, an dem Sie Ihren Bachelorabschluss gemacht haben. Hierzu gelten länderspezifische Regelungen, z.B. das Sozialberufe-Anerkennungsgesetz NRW (SoBAG).
Aufgrund fehlender Zuständigkeit können wir leider keine Information und/oder Beratung zu diesem Thema anbieten. Informieren Sie sich bitte bei dem zuständigen Landesprüfungsamt.