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FAQ-Themenbereich C) Fragen zu den Tagungsbesuchen in Modul 1

Den Studierenden wird die Teilnahme an „Tagungen“ ihrer Wahl außerhalb des regulären Lehrangebots (das sind Tagungen, eine Vortragsreihe mit mehreren Terminen, Workshops, Fortbildungen, Karriereberatung und vieles mehr -> im Folgenden „Tagung“) ermöglicht, die einen Bezug zu den Inhalten des Studiums bzw. des künftigen Betätigungsfeldes aufweisen. Damit soll die Entwicklung von fachwissenschaftlichen bzw. berufsbezogenen Perspektiven gefördert werden.

Die Wahl und die Anrechnung von fachwissenschaftlichen bzw. berufsbezogenen „Tagungen“ liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Studierenden. Es gibt kein Anerkennungs- oder Genehmigungsverfahren der Hochschule. Unabhängig davon, ist eine finanzielle Förderung durch das Institut für Sozialpädagogik an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Ähnliches gilt für die Möglichkeit der Anfertigung einer schriftlichen Tagungsreflexion und die Abgabe bei einer/ einem Lehrenden (siehe dazu die entsprechenden Fragen in diesen FAQ).

Die Studierenden weisen im Laufe ihres Studiums den Besuch von vier internen bzw. externen Tagungstagen nach. Der Besuch einer mindestens zweitägigen „Tagung“ zählt wie zwei Tagungstage. Beispiel: Wer eine dreitägige Tagung besucht, muss noch zwei andere Tagungstage nachweisen.

Es gibt bislang keine Regelung zur Dauer eines anrechenbaren Tagungstages. Es liegt jedoch nahe, dass sich die Dauer eines "Tagungstages" an der Dauer eines ganzen Kompakttages (Vor- und Nachmittag, sieben bis acht Stunden) orientieren soll und nicht an der Dauer eines Einzelvortrags bzw. einer Seminarsitzung (90 Minuten). Mehrere unterschiedliche Vorträge (z.B. Evening Lectures, C.W. Müller-Lecture, Veranstaltungen des Graduiertenkollegs oder vom CiCS) bzw. eine Vortragsreihe im zeitlichen Umfang eines Kompakttages können selbstverständlich als ein Tagungstag angerechnet werden, nicht aber ein einzelner Vortrag.

Der Nachweis über den Tagungsbesuch ist als Eigenbeleg von der/dem Studierenden fortlaufend zu führen, für die Dauer des Studiums aufzubewahren und dem Prüfungsamt auf Verlangen vorzuzeigen (Nachweis zum Besuch von Einzelveranstaltungen).

Modul 1 sieht den Erwerb von zwei Leistungspunkten für Tagungsbesuche vor. Ein Leistungspunkt wird für die Anfertigung einer schriftlichen Tagungsreflexion (im Umfang von ca. drei Seiten) vergeben, das heißt, Sie fertigen im Laufe Ihres Studiums schriftliche Reflexionen von zwei verschiedenen "Tagungen" an.

Schriftliche Tagungsreflexionen werden von hauptamtlich Lehrenden des Studiengangs entgegengenommen. Fragen Sie bitte eine Lehrende/ einen Lehrenden, die/der in einem entsprechenden Arbeitsbereich forscht und lehrt, ob sie/er bereit ist die Reflexion anzunehmen. Lehrende können die Annahme einer Tagungsreflexion ablehnen, wenn diese thematisch nicht in ihr/sein Arbeitsgebiet fällt, oder wenn er/sie die Tagung im Hinblick auf die Modulziele (Entwicklung von fachwissenschaftlichen bzw. berufsbezogenen Perspektiven) nicht für geeignet hält.

Maßgebend für die Anfertigung einer Tagungsreflexion sind die Regelungen für Modul 1 (siehe Fachprüfungsordnung FPO-M BiSo/MASA). Der Modulbeschreibung lässt sich entnehmen: 1. Der Umfang einer Tagungsreflexion soll ca. drei DIN-A4-Seiten umfassen. 2. Inhaltlich soll es um die Reflexion des Tagungsbesuchs gehen und dabei insbesondere um die Entwicklung eigener fachwissenschaftlicher bzw. berufsbezogener Perspektiven.

Die Studienleistungen sind innerhalb der Anmeldefristen zu den Studien- und Prüfungsleistungen über unisono anzumelden – wie jede andere Leistung auch. Sollte die Leistung bei der oder dem Lehrenden, bei dem Sie die Reflexion abgeben wollen, nicht in unisono hinterlegt sein, schreiben Sie bitte eine kurze E-Mail an das Prüfungsamt. Die Anmeldefristen zu den Studien- und Prüfungsleistungen werden zentral festgesetzt und sind der entsprechenden Seite des Prüfungsamtes zu entnehmen.

Studierende, die für eine Reise zu einer externen Fachtagung bzw. für anfallende Tagungsgebühren eine Kostenerstattung in Anspruch nehmen wollen, stellen möglichst bis vier Wochen vor Beginn einer „Tagung“ einen formlosen Antrag mit Aufstellung der voraussichtlichen Kosten an den/die Beauftragten des Instituts für Sozialpädagogik (an Michael Mayerle) und kümmern sich selbständig um Anmeldung und ggf. Organisation der Reise, Unterbringungen, etc.. Eine Förderung kann nur dann erfolgen, wenn es sich zweifelsfrei um eine wissenschaftliche Tagung oder um eine relevante berufsbezogene Veranstaltung (zum Beispiel eines Wohlfahrts- oder Berufsverbandes) handelt, oder wenn Studierende nachweisen können, dass ein Lehrender/eine Lehrende die Tagung für geeignet hält (z.B. ein/e Lehrende/r hat die Tagung aktiv beworben oder hat sich bereit erklärt eine schriftliche Reflexion dieser Tagung anzunehmen). Bezüglich der Abrechnung beachten Sie bitte das Merkblatt zur Förderung des studentischen Tagungsbesuchs.

Ja, Sie können auch wissenschaftliche Tagungen, Vorträge, Ringvorlesungen oder Workshops außerhalb des regulären Lehrangebots besuchen, die an der Universität Siegen stattfinden.

Virtuelle Tagungsbesuche sind möglich. Falls die Übernahme von Kosten durch das Institut für Sozialpädagogik beantragt wird, werden diese mit demselben Formular abgerechnet wie Präsenztagungen (siehe Merkblatt zur Förderung des studentischen Tagungsbesuchs)

Informationen zu Tagungen finden Sie über die Homepages von Fachgesellschaften wie DGfE oder DGSA. Außerdem erhalten Sie nach Anmeldung zum Verteiler für Masterstudierende in unregelmäßigen Abständen Informationen zu aktuellen Tagungen.

Zuständig ist der Modulbeauftragte von Modul 1, Michael Mayerle (Sprechstunde).