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FAQ-Themenbereich D) Fragen zu früheren Prüfungsordnungen und zum Wechsel in den neuen Master

Voraussichtlich wird es für Studierende, die sich bis zum WS 2023/24 in den Masterstudiengang BiSo eingeschrieben haben, bis zum 31. März 2028 möglich sein das Masterstudium nach alter Ordnung abzuschließen. Danach gilt die neue Ordndung.

  • Änderungen im Masterstudiengang Soziale Arbeit betreffen zum einen die Bezeichnung (Soziale Arbeit statt Bildung und Soziale Arbeit), zum anderen die Strukturierung und Akzentuierung von inhaltlichen Schwerpunkten.
  • Die vorherige Benennung ("Bildung und Soziale Arbeit") sollte eigentlich die erziehungswissenschaftlich-sozialpädagogische Perspektive von Sozialer Arbeit an einer Universität unterstreichen, wurde jedoch häufig missverstanden (Bildung wird mit Schule verwechselt). Das Institut für Sozialpädagogik hat nach einer kontroversen Diskussion empfohlen, die Bezeichnung des Studiengangs in "Masterstudiengang Soziale Arbeit" zu ändern.
  • Um den Studierenden eine Profilbildung zu ermöglichen, wurde die Zahl der zu wählenden Interdisziplinären Schwerpunktbereiche (ISB) von zwei auf eins reduziert. Gleichzeitig wurde der Umfang eines ISB von 18 auf 36 Leistungspunkte verdoppelt. Es werden drei verschiedene ISB angeboten (Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe, Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und Soziale Arbeit und Kriminalität), von denen einer studiert wird. So soll es den Studierenden ermöglicht werden, umfangreiche Kompetenzen in einem spezifischen Feld zu erwerben und diese im Zeugnis nachweisen zu können.
  • Eine weitere wichtige Neuerung ist die Einführung eines Pflichtmoduls "Organisation Sozialer Arbeit". Die Masterabsolvent:innen lernen Ansätze und Methoden des Sozialmanagements, Führungskonzepte und Instrumente der Qualitäts- und Personalentwicklung kennen, können diese kritisch diskutieren und aus sozialpädagogischer Perspektive begründet beurteilen. Das Pflichtmodul ersetzt ein Wahlpflichtmodul in "Grundlegenden Fragen von Sozialer Arbeit". Dort wählen die Studierenden jetzt zwei statt bisher drei Wahlpflichtmodule.
  • Das psychologische und das rechtswissenschaftliche Wahlpflichtmodul fallen im neuen Master Soziale Arbeit weg.

In der Regel können die im alten Studienmodell erworbenen Leistungen angerechnet werden. Ein Wechsel in das neue Studienmodell Master "Soziale Arbeit" ist auf individuellen Antrag beim Prüfungsamt möglich.

  • Ein Wechsel in das neue Studienmodell Master "Soziale Arbeit" ist auf Antrag möglich.
  • Sollten Sie in den Master Soziale Arbeit nach der aktuell gültigen Prüfungsordnung wechseln wollen, stellen Sie bitte einen Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen (das entsprechende Formular ist in Vorbereitung; bis zur Fertigstellung stellen Sie bitte einen formlosen Antrag).
  • Den ausgefüllten Antrag schicken Sie bitte an das Prüfungsamt. Die eigentliche Umschreibung auf das neue Studienmodell beantragen Sie im Studierendensekretariat. Beachten Sie dabei bitte die Umschreibungsfristen der Universität Siegen.

Das Modul 1 hat es nach der Masterprüfungsordnung 2011/13 noch nicht gegeben. Um die drei Leistungspunkte in Modul 1 zu erwerben, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Lassen Sie sich 1 LP (Studieneinführung) von der/ dem Lehrenden des Einführungsseminars in Ihrem Masterstudium (in der Regel: Michael Mayerle) bescheinigen, an dem Sie teilgenommen haben;
  2. Wenn Sie während Ihres Masterstudiums interne oder externe Tagungen besucht haben, können Sie diese in dem Formblatt "Nachweis zum Besuch von Einzelveranstaltungen" eintragen. Fehlende Tagungstage müssen Sie durch den Besuch von weiteren Tagungen nachholen (siehe Abschnitt C in diesen FAQ).
  3. Zwei LP erhalten Sie durch die Anfertigung von zwei Tagungsreflexionen je 3 DIN A4-Seiten zu zwei verschiedenen Tagungen bei einer/ einem Lehrenden des Masterstudiengangs (siehe Abschnitt C in diesen FAQ).

Nein. An der früheren Universität-Gesamthochschule Siegen wurden im Studiengang „Außerschulisches Erziehungs- und Sozialwesen (AES)“ und später „Integrierter Studiengang Sozialpädagogik und Sozialarbeit (ISPA)“ – jeweils in einem konsekutiven (gestuften) Studienmodell – die Abschlüsse Diplom I (Diplom-Sozialarbeiter/-in oder Diplom-Sozialpädagoge/-in) und Diplom II (Diplom-Pädagoge/-in) verliehen. Dabei entspricht das Diplom I dem Hochschulabschluss in einem wissenschaftlichen Kurzzeitstudiengang (heute: Bachelor), das Diplom II entspricht dem heutigen Master (Bildung und) Soziale Arbeit. Gemäß Fachprüfungsordnung des Masterstudiengangs Bildung und Soziale Arbeit (FPO-M) ist das Diplom I oder ein entsprechendes Diplom einer Fachhochschule als zum Zugang zum Masterstudiengang berechtigender Abschluss anzusehen, das heißt, Sie können mit einem Dipl.-Soz.Arb. oder Dipl.-Soz.Päd. und der erforderlichen Gesamtnote das Masterstudium Bildung und Soziale Arbeit aufnehmen.

Für die Fachstudienberatung im Masterstudiengang (Bildung und) Soziale Arbeit sind die hauptamtlich Lehrenden gemeinsam mit dem Wissenschaftlichen Mitarbeiter in der Studiengangskoordination zuständig. Sprechstunde Michael Mayerle