Deutsche Forschungsgemeinschaft
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ist die zentrale Förderorganisation für die Wissenschaft in Deutschland. Sie unterstützt exzellente Forschung in allen Fachdisziplinen mit einer Vielzahl an Programmen – sowohl für einzelne Wissenschaftler*innen als auch für größere Verbundvorhaben. Promovierte Forschende können im Rahmen der Einzelförderung Anträge auf zeitlich und thematisch begrenzte Projekte stellen, bei Bedarf auch mit Finanzierung der eigenen Stelle. Darüber hinaus fördert die DFG koordinierte Programme wie Sonderforschungsbereiche, Forschergruppen oder Graduiertenkollegs, die auf eine langfristige Zusammenarbeit und strukturelle Forschungsausrichtung abzielen. Ein besonderer Fokus liegt zudem auf der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch spezielle Programme zur Qualifizierung und Karriereentwicklung.
Unser Service für Sie
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Individuelles Feedback zu Ihrem Antrag – mit Blick auf Struktur, Inhalt und Förderkriterien
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Finanzplanung – Unterstützung bei der Kalkulation Ihres Projektbudgets
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Persönliche Beratung – per E-Mail, Telefon oder im direkten Gespräch
Sprechen Sie uns gern an – wir helfen Ihnen, Ihre Forschungsideen in einem DFG-Projekt umzusetzen.
Einzelförderung
Die DFG bietet promovierten Wissenschaftler*innen aller Karrierestufen passende Fördermöglichkeiten – zentral ist dabei eine innovative Projektidee. Mit der Sachbeihilfe können Sie ein thematisch und zeitlich begrenztes Einzelprojekt beantragen – inklusive Finanzierung der eigenen Stelle über das Modul Eigene Stelle. Anträge sind jederzeit und themenunabhängig möglich.
Erstantragstellende können ihren Antrag entsprechend kennzeichnen. Die DFG möchte damit gezielt den wissenschaftlichen Nachwuchs ermutigen, erste Drittmittel einzuwerben – häufig auch in Kombination mit der Eigenen Stelle.
Hinweis: Über die Einreichung von DFG Anträgen ist der DFG-Vertrauensdozent, Prof. Dr. Christian Lahusen in Kenntnis zu setzen.
Wichtig: Anträge auf Eigene Stelle müssen vor Einreichung dem Referat Forschungsförderung zur Prüfung vorgelegt werden, da eine rechtsverbindlich unterzeichnete Arbeitgebererklärung erforderlich ist. Bitte beachten Sie hierzu die internen Verfahren.
Tipp: Nutzen Sie unser Antragscoaching – besonders hilfreich bei Erstanträgen und bei der Beantragung der eigenen Stelle.
Quicklinks DFG-Formulare und Infos:
Das Walter Benjamin-Programm richtet sich an Postdoktoranden in der frühen Postdoc-Phase und fördert Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in der Qualifizierungsphase im Anschluss an die Promotion, ein eigenes Forschungsvorhaben am Ort ihrer Wahl selbständig umzusetzen. Dabei liegt der Fokus auf der personenbezogen Karriereförderung und dem wissenschaftlichen Potenzial der Antragstellenden. Das Walter Benjamin-Programm ist ein Mobilitätsprogramm, wobei unter „Mobilität“ ein Wechsel in ein neues Forschungsumfeld gemeint ist, der i.dR. mit dem Wechsel der Einrichtung einhergeht. Es sind in diesem Programm zwei Module beantragbar (auch kombinierbar): 1. Modul Walter Benjamin Stelle (Inland) und 2. Modul Walter Benjamin Stipendium (Ausland).
Tipp: Bitte informieren Sie das Referat Forschungsförderung frühzeitig und lassen Sie sich bei uns beraten! Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
Hinweis: Ein Antrag im Walter Benjamin-Programm muss dem Referat Forschungsförderung vor Einreichung zur Prüfung vorgelegt werden. Bitte beachten Sie bei der Beantragung die internen Verfahren zur Antragstellung.
Das Emmy Noether-Programm gibt herausragenden Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit, sich durch die eigenverantwortliche Leitung einer Nachwuchsgruppe verbunden mit qualifikationsspezifischen Lehraufgaben über einen Zeitraum von sechs Jahren für eine Hochschulprofessur zu qualifizieren.
Tipp: Bitte informieren Sie das Referat Forschungsförderung frühzeitig und lassen Sie sich bei uns beraten! Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
Hinweis: Ein Antrag im Emmy Noether-Programm muss dem Referat Forschungsförderung vor Einreichung zur Prüfung vorgelegt werden. Bitte beachten Sie bei der Beantragung die internen Verfahren zur Antragstellung.
Das Heisenberg-Programm richtet sich vor allem an exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ihre Berufbarkeit bereits erlangt haben und sich mit einem hochkarätigen Forschungsprojekt auf eine spätere Langzeitprofessur vorbereiten und ihre wissenschaftliche Reputation weiter steigern wollen. Im Heisenberg-Programm stehen die Module Heisenberg-Stelle, Heisenberg-Rotationsstelle, Heisenberg-Professur und Heisenberg-Stipendium zur Auswahl.
Nach der Aufnahme in das Heisenberg-Programm können Sie sich zwischen diesen Varianten entscheiden und sie gegebenenfalls im Verlauf der fünfjährigen Förderung kombinieren.
Koordinierte Programme
Sonderforschungsbereiche und Transregios sind langfristige, interdisziplinäre Forschungseinrichtungen der Hochschulen, die struktur- und profilbildend rückwirken. Eine hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität der Teilprojekte auf international kompetitivem Niveau, innovative anspruchsvolle, aufwendige und langfristig konzipierte Forschungsprogrammatik, kohärente Vernetzung der Teilprojekte und eine angemessene personelle und materielle Grundausstattung seitens der antragstellendenden Hochschule(n) sind Voraussetzungen für einen SFB / TRR.
Bitte informieren Sie den Prorektor für Forschung, Infrastruktur und Vernetzung, Prof. Dr. Andreas Kolb, frühzeitig über Ihre Planungen!
Graduiertenkollegs sind Einrichtungen der Hochschulen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Im Mittelpunkt steht die Qualifizierung von Doktorandinnen und Doktoranden im Rahmen eines thematisch fokussierten interdisziplinären Forschungsprogramms sowie eines strukturierten Qualifizierungskonzepts.
Bitte informieren Sie den Prorektor für Forschung, Infrastruktur und Vernetzung, Prof. Dr. Andreas Kolb, frühzeitig über Ihre Planungen!
Eine Forschungsgruppe ist ein enges Arbeitsbündnis mehrerer herausragender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die gemeinsam eine Forschungsaufgabe bearbeiten. Das Forschungsvorhaben geht dabei über die Förderungsmöglichkeiten im Rahmen der Einzelförderung des Normal- oder Schwerpunktverfahrens weit hinaus.
Bitte informieren Sie den Prorektor für Forschung, Infrastruktur und Vernetzung, Prof. Dr. Andreas Kolb, frühzeitig über Ihre Planungen!
Wissenschaftliche Infrastruktur
Forschungsgroßgeräten nach Art. 91b GG werden anteilig von der Deutsche Forschungsgemeinschaft (50%), dem Land (40%) und der Universität (10%) finanziert. Die Investitionsvorhaben für die Hochschulforschung müssen sich durch herausragende wissenschaftliche Qualität und nationale Bedeutung auszeichnen. Die Geräte müssen weit überwiegend der Forschung dienen, d.h. die Notwendigkeit ihrer Beschaffung und ihrer Nutzung muss allein mit dem Einsatz in der Forschung begründet sein. Das wissenschaftliche Begutachtungsverfahren wird von der DFG durchgeführt.
Hinweis: Zur Antragstellung nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt zum Referat Forschungsförderung auf und beachten Sie die u.st. internen Verfahren der Universität Siegen. Die Einholung der Unterschrift bei der Hochschulleitung und dem Ministerium wird vom Referat Forschungsförderung (Frau Dr. Nadine Hoffmann) und der Beschaffung der Universität Siegen (Herrn Detlev Dellwig) koordiniert.
Die Finanzierung von Großgeräten der Länder erfolgt anteilig vom Land NRW (90%) und der Universität (10%). Die Geräte können für den Einsatz in Forschung, Ausbildung und Lehre sowie Krankenversorgung vorgesehen sein. Das wissenschaftliche Begutachtungsverfahren wird von der DFG durchgeführt. Zur Koordinierung der Antragstellung nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt zum Referat Forschungsförderung auf.
Die DFG fördert Projekte an wissenschaftlichen Einrichtungen, insbesondere Service- und Informationseinrichtungen in Deutschland. Förderziel ist der Aufbau leistungsfähiger Informationssysteme für die Forschung unter überregionalen Gesichtspunkten.
Hinweis: Da die Antragstellung in diesen Programmen mit einem von der Hochschule zu erbringenden Eigenanteil und einer Verpflichtung zur Nachhaltigkeit verbunden ist, ist die frühzeitige Einbindung des Referats Forschungsförderung obligatorisch.