Landesförderungen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt wissenschaftliche Vorhaben mit verschiedenen Förderprogrammen, insbesondere in Bereichen wie Innovation, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und gesellschaftlicher Wandel. Landesmittel stehen sowohl für anwendungsnahe Forschungsprojekte als auch für strukturbildende Maßnahmen zur Verfügung.
Ergänzend dazu bietet das Land über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gezielte Fördermöglichkeiten mit dem Ziel, Wissenschaft und Wirtschaft enger zu vernetzen und den Technologietransfer zu stärken. Gefördert werden unter anderem Verbundprojekte zwischen Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen – mit besonderem Fokus auf regionale Wirkung und gesellschaftliche Relevanz. Die Programme sind häufig thematisch ausgeschrieben und zeitlich befristet, so dass eine frühzeitige Planung empfehlenswert ist.
Das Referat Forschungsförderung unterstützt Sie dabei umfassend – von der Identifikation passender Ausschreibungen über die Antragserstellung und Finanzkalkulation bis hin zur Einreichung. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um alle Anforderungen der jeweiligen Programme bestmöglich umzusetzen.
Bitte beachten Sie
Grundsätzlich können Drittmittelanträge – vor allem bei Bundes- und Landesministerien und deren Projekträgern – nur von juristischen Personen, d.h. von der Universität Siegen, gestellt werden, und nicht von einzelnen Forschenden, Instituten oder Fakultäten selbst. Deshalb müssen alle Anträge in diesem Bereich von der Hochschulleitung oder einer für sie vertretungsberechtigten Person rechtsverbindlich unterschrieben werden. Die Unterschrift wird nur geleistet, wenn der betreffende Antrag zuvor durch das Referat Forschungsförderung geprüft wurde.
Für die Beantragung gibt es an der Universität Siegen für die Prüfung und die Beratung durch das Referat Forschungsförderung einen verbindlichen Zeitplan. Diesen können Sie zusammen mit weiteren Informationen dem untenstehenden Dokument entnehmen.