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CRF - Seed Fund

Beim CRF Seed Fund handelt es sich um eine Anschubfinanzierung für interdisziplinäre Pilot- und Verbundprojekte. Gefördert werden Sachmittel für Workshops, Reisen und Vernetzung, sowie Hilfskräfte für Vorarbeiten. Der Seed Fund ist Teil des Collaborative Research Fund (CRF). Ziel des CRF ist die Stärkung der Profilbereiche durch die gezielte Vorbereitung interdisziplinärer und koordinierter Verbundprojekte mit dem Ziel der Einwerbung substanzieller Drittmittel (DFG, EU, Bundes- und Landesministerien, Stiftungen).

Förderbedingungen

  • Antragsberechtigt sind interdisziplinäre Konsortien von zwei oder mehr an der Universität Siegen angestellten Forschenden nach erfolgter Promotion, die einen Bezug zu einem oder mehreren der Profilbereiche der Universität Siegen aufweisen. 
  • Antragsteller*innen sollen innerhalb von 12 Monaten einen Drittmittelantrag für ein gemeinsames Projektvorhaben ausarbeiten, das im Bewilligungsfall an der Universität Siegen durchgeführt wird.
  • Antragsteller*innen können je Ausschreibungsrunde maximal einen Antrag einreichen. 
  • Eine wiederholte Einreichung eines (abgelehnten) Antrags ist nicht möglich. 

Zur Anschubfinanzierung für die Vorbereitung koordinierter Verbundanträge bei DFG, EU, Bundes- und Landesministerien und Stiftungen können folgende Mittel beantragt werden:

  • Sach- und Reisemittel (Betriebs- und Wartungskosten für Geräte sind ausgeschlossen; Verbrauchsmaterial nur im Rahmen von konkreten Vorarbeiten zum Projekt)
  • Hilfskräfte für Vorarbeiten – (Dazu: Kalkulationstool für Hilfskräfte)

Nicht förderfähig sind Projektumsetzung, Vorbereitung von Fortsetzungsanträgen und die Finanzierung regulärer Projektstellen
 

Beantragt werden können bis zu 25.000 €. 

Anträge müssen beim Prorektorat für Forschung, Infrastruktur und Vernetzung elektronisch eingereicht werden und umfassen zwei Dokumente:

  1. Datenblatt mit verbindlicher Zusage, dass der Antrag eingereicht wird
  2. Antrag nach Antragsvorlage (max. 5 Seiten)

Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag ausschließlich die vorgesehene Vorlage. Unvollständige Anträge und Anträge, die davon abweichen, können leider nicht berücksichtigt werden. Anträge, die außerhalb der Frist eingereicht werden, können ebenfalls nicht berücksichtigt werden. 

Die Antragsvorlage umfasst folgende Gliederungspunkte:

  1. Konkrete Projektskizze
  2. Aktueller Forschungsstand und Innovationsgehalt
  3. Struktur und Kohärenz des Verbundes inkl. Zuordnung der Antragstellenden zu Arbeitsbereichen und Herausstellung der Fachkompetenzen im Themengebiet des Antrags, wenn vorhanden die bisherigen Kooperationen der Antragstellenden untereinander
  4. Darstellung der Realisierungsmöglichkeiten eines gemeinsamen, idealweise koordinierten Programms (inkl. Nennung möglicher Konkurrenzprojekte im Themengebiet). Dabei soll auf die spezifischen Anforderungen des Programms eingegangen werden.
  5.  Verbindlicher Arbeits- und Zeitplan zur Antragstellung
  6. Finanzplan
  7. Leistungsprofile für jede antragstellende Person 

Die Sprecher*innen der Anträge stellen ihre Vorhaben in Form einer Kurzpräsentation in der Forschungskommission vor und stehen anschließend für Fragen bereit. Die Entscheidung über die Anträge erfolgt anhand von vier Auswahlkriterien:

  1. Wissenschaftlicher Innovationsgehalt: Es sollen insbesondere die wissenschaftliche Relevanz und Originalität des Leitthemas bzw. der Forschungsidee und der Arbeits- und Zeitplan bewertet werden. 
  2. Qualifikation der Antragstellergruppe: Bewertung der fachlichen Voraussetzungen zur Durchführung des Projektes und der Vollständigkeit der thematischen Abdeckung. Hier sollen auch die Erfolgsaussichten eines geplanten Drittmittelantrags grob eingeschätzt werden. 
  3. Vernetzungspotential: Es ist zu bewerten, welche neuen Kooperationsthemen und/oder -konstellationen sich ergeben.
  4. Beantragte Ressourcen und zu vereinbarende Leistungen der Antragstellenden: Es ist zu prüfen, ob die beantragten Ressourcen für die in Aussicht gestellten Leistungen der Antragstellenden angemessen sind. 

Überdies beachtet die Kommission auch fachspezifische Rahmenbedingungen. In einem zusammenfassenden Votum wird der vorliegende Antrag in seiner Gesamtheit betrachtet.  

Kontakt

Personal profile photo

Pauline Büsken

Persönliche Referentin