Forschungsschwerpunkte
Das Forschungsprofil der Professur erstreckt sich über fünf Bereiche im deutschen, europäischen und internationalen Privatrecht.
Europäisches Privatrecht
Das Europäische Privatrecht unterliegt infolge der Vorgaben des Unionsrechts einem tiefgreifenden Wandel. Das Unionsprivatrecht wird durch den europäischen Gesetzgeber geschaffen und durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zusehends erweitert und verdichtet. Diesem schrittweisen Vorgehen fehlt eine kohärente Systematik, wie man sie von nationalen Zivilrechtsordnungen (z. B. BGB 1900, Code civil 1804) kennt. Ein weiterer Unterschied betrifft die Rechtsverwirklichung: Während in Deutschland die Vereinheitlichung des Verfahrensrechts (ZPO, GVG) Grundlage war, stützt sich das Unionsrecht auf mitgliedstaatliche Gerichte mit weitgehend nicht vereinheitlichten Ordnungen. (Wichtige Fragen wie Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung sind allerdings unionsrechtlich vereinheitlicht.)
Besonderes Augenmerk liegt auf den Richtlinien und Verordnungen des Vertrags-, Delikts- und Wirtschaftsrechts, der Methodik sowie der EuGH-Rechtsprechung. Kennzeichnend ist die 600-seitige Monographie „Europäische Gerichtsbarkeit auf dem Gebiet des Zivilrechts“. Das Werk ist vielfach besprochen worden (u. a. FAZ), wurde im britischen Unterhaus angeführt und in Schlussanträgen von Generalanwälten zitiert.
Vor diesem Hintergrund stellen sich zentrale Fragen: Welche Folgen hat die Überlagerung des nationalen Zivilrechts durch unionsrechtliche Vorgaben? Welche methodischen Konsequenzen ergeben sich für die Auslegung des BGB? Welche Rolle spielt der EuGH als faktisches föderales Zivilgericht?
Ausgewählte Publikationen
- Court of Justice of the European Union
Encyclopedia of Private International Law, Elgar 2017, 484 - Europäische Gerichtsbarkeit auf dem Gebiet des Zivilrechts
Mohr Siebeck 2012 - Die Vorlagepraxis der EU-Mitgliedstaaten
EuR 2012, 392
Internationales Privat- und Verfahrensrecht
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft grenzüberschreitende Sachverhalte. Dazu gehören das Internationale Privatrecht (IPR) – das sog. Kollisionsrecht – sowie das Internationale Zivilverfahrensrecht (IZVR). Das IPR klärt, welches Recht auf einen Fall mit Auslandsbezug anzuwenden ist. Das IZVR bestimmt, welches Gericht zuständig ist und wie ausländische Entscheidungen anerkannt und vollstreckt werden.
Die meisten kollisionsrechtlichen Fragen des Wirtschafts-, Familien- und Erbrechts werden heute durch EU-Recht geregelt. Mit Rom I, Rom II, Rom III, der EuErbVO u. a. hat der EU-Gesetzgeber das vormals rein deutsche Rechtsgebiet des EGBGB weitgehend ersetzt.
Ein Kernprojekt ist das Studienbuch Hay/Rösler, „Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht“, dessen Neuauflage in Vorbereitung ist. Es behandelt anhand von 229 Fällen alle Bereiche des IPR und IZVR – beginnend mit dem Internationalen Zivilprozessrecht, gefolgt von den allgemeinen Kollisionsregeln und den Anknüpfungen der einzelnen Rechtsgebiete.
Darüber hinaus bestehen Beiträge zur Encyclopedia of Private International Law sowie zur Rechtswahlfreiheit im internationalen Scheidungsrecht (RabelsZ 78 [2014], 155).
Ausgewählte Publikationen
- Wie viel Internationalität genügt für eine Gerichtsstandsvereinbarung in Zivil- und Handelssachen nach Art. 25 Brüssel Ia-VO?
FS Gounalakis, Nomos 2025, 177 - Hay/Rösler, Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht
C.H. Beck, 5. Aufl. 2016
Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung
Die rechtsvergleichende Forschung untersucht den Gegensatz zwischen Civil Law (kontinentaleuropäisch) und Common Law (angloamerikanisch). Das Common Law verfügt über keine Zivilrechtskodifikation. Das Recht wird durch führende Richterpersönlichkeiten fortentwickelt. Wo Gesetze existieren (z. B. UCC, Sale of Goods Act 1979), bleiben sie fragmentarisch – das Fallrecht dominiert. Bindend ist die ratio decidendi höherer Gerichte (stare decisis). Methodische Besonderheiten wie das prospective overruling stehen im Fokus.
Von großer Bedeutung ist auch die weltweite Vereinheitlichung des Kaufrechts, insbesondere das UN-Kaufrecht (CISG). Zu nennen ist u. a. der Aufsatz „Siebzig Jahre Recht des Warenkaufs von Ernst Rabel“ (RabelsZ 70 [2006], 793). Ebenfalls relevant ist die Gesetzgebungsberatung, etwa die umfassende Reform des vietnamesischen Zivilrechts (Zivilgesetzbuch von 2015).
Ausgewählte Publikationen
- Die Rechtsprechungsänderung im US-amerikanischen Privatrecht
RabelsZ 79 (2015), 250 - Präjudizienwirkungen im deutschen Zivilprozessrecht
ZZP 126 (2013), 295
Medien- und Kommunikationsrecht
Das Medien- und Kommunikationsrecht unterliegt raschen Veränderungen: Digitalisierung, Sektorverschmelzung, neue Kommunikationsformate, veränderte Vorstellungen von Privatsphäre, nutzergenerierte Inhalte, der Rückgang klassischer Gatekeeper sowie mehr grenzüberschreitende Sachverhalte. Diese Entwicklungen erfordern eine Betrachtung des Medienrechts als eigenständiges Rechtsgebiet.
2015 wurde das Institut für Medien- und Kommunikationsrecht (IMKR) gegründet. Prof. Rösler ist Mitbegründer. Das IMKR deckt u. a. das Presse-, Rundfunk- und Informationsrecht, das Datenschutzrecht sowie Teile des Immaterialgüter- und Technikrechts ab.
Ausgewählte Publikationen
- Die Schranken des Urheberrechts bei geleakten Regierungsdokumenten
ZUM 2017, 758 - Dignitarian Posthumous Personality Rights
Berkeley J. Int’l L. 26 (2008), 153
Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht
Ein Schwerpunkt liegt auf dem Recht des Wirtschaftsverkehrs, insbesondere dem Vertragsrecht. Bedeutend sind Beiträge zur Lehre der Geschäftsgrundlage (JuS 2004–2005) sowie der Aufsatz „Arglist im Schuldvertragsrecht“ (AcP 207 [2007], 564 ff.), der in Grundsatzurteilen des BGH zitiert wurde.
Zudem wird intensiv zu den Schnittstellen zwischen deutschem Zivilrecht und Unionsrecht geforscht, insbesondere zu Binnenmarktintegration, Verbraucherschutz und Diskriminierungsrecht. Im Handelsrecht stehen Rechtsvergleichung und das UN-Kaufrecht im Fokus. Weitere Schwerpunkte bestehen im Wettbewerbsrecht und Urheberrecht.
Ausgewählte Publikationen
- Schutz des Schwächeren im Europäischen Vertragsrecht
RabelsZ 73 (2009), 889 - Arglist im Schuldvertragsrecht
AcP 207 (2007), 564