Gleichstellungsquote
Nach §37a HG NRW sind die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, eine Gleichstellungsquote zur Erhöhung des Frauenanteils an Professuren festzulegen. Die Bestimmung erfolgt fachspezifisch auf Grundlage des Kaskadenmodells für einen festgelegten Zeitraum, in der Regel drei Jahre.