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Gleichstellungsquote

Nach §37a HG NRW sind die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, eine Gleichstellungsquote zur Erhöhung des Frauenanteils an Professuren festzulegen. Die Bestimmung erfolgt fachspezifisch auf Grundlage des Kaskadenmodells für einen festgelegten Zeitraum, in der Regel drei Jahre.

hellblau-rosa Hintergrund mit einem Prozentzeichen

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Gleichstellungsquote 2023 - 2026

Hintergründe zum Kaskadenmodell

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