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Informationen des Praxisamt/-referats BASA nach Themen

Aktuelle Informationen des Praxisamtes erfolgen über Moodle und hier thematisch strukturiert:

Am 13. November 2025 findet wieder die Praxismesse SOCIALCon an der Universität Siegen statt. Alle Studierenden der Soziale Arbeit sind herzlich eingeladen, sich über die vielfältigen Einrichtungen und Dienste in den verschiedenen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit zu informieren und in Hinblick auf die Praxisphasen oder auch Stellensuche Kontakt aufzunehmen.

Praxismesse SOCIALCon 2025

Erstsemesterstudierende werden im Rahmen des Moduls Studieneinführung - Ringvorlesung  "Perspektiven auf die Soziale Arbeit" - über die studienbegleitenden Praktika informiert. Weitere aktuelle Informationen erfolgen über Moodle.

In der Ringvorlesung "Perspektiven auf die Soziale Arbeit" wird die aktuell gültige  Broschüre zu den Praxisphasen verteilt. Die Broschüre enthält verbindliche Informationen zu allen praktikumsrelevanten Sachverhalten.

Die Pflichtpraktika des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit werden akuell nicht über Unisono angemeldet. Vor bzw. zu Beginn des Praktikums sind mit der Praxisstelle die Seiten 1 und 2 des Formulars auszufüllen und von dem/der Lehrenden im Methodenseminar des SoSe genehmigen zu lassen. Nach dem Praktikum werden alle 4 Seiten im Original beim Praxisamt eingereicht.

Zur Unterstützung beim organisatorischen Ablauf der Praktika und damit verbundener Veranstaltungen/Studienleistungen gibt es eine Checkliste. Schau dir dazu auch gerne die Seite mit dem Beispiel zum ersten Praktikum an.

 

Die empfohlene Zeit für Praktika ist die vorlesungsfreie Zeit zwischen SoSe und WiSe! Jedoch kann der Zeitraum nach den eigenen zeitlichen Möglichkeiten und den Erfordernissen der Praxisstellen innerhalb der nachstehenden Möglichkeiten variabel gestaltet werden:

  • Max. 20 von gesamt 50 Praxistagen können in der vorlesungsfreien Zeit des WiSe vor Beginn der Veranstaltungen im SoSe (in den Modulelementen 11.2/12.2) absolviert werden.
  • Die restlichen 30 Praxistage dürfen erst mit Beginn des zugehörigen Methodenseminars im SoSe absolviert werden. Bitte beachte: Dieser Veranstaltungsbeginn kann von dem regulären Vorlesungsstart abweichen!
  • Bis zum Reflexionsseminar in 11.3 bzw. 12.3 müssen mind. 25 Praxistage absolviert worden sein. Außerdem muss das komplette Praktikum bis zum Ende der Vorlesungszeit im WiSe beendet sein!
  • Die Zeiträume sind in dem

    Formular zur Praxisphase I auf Seite 1 darzulegen. Ein gute Hilfe beim Ablauf ist auch die

    Checkliste.

Zur Genehmigung des Praktikums in der vorgezogenen Variante wende dich bitte vor Beginn des Praktikums an das Praxisamt/‐referat (Frau Szauer oder Frau Wilden)!

Einreichung aller 4 Seiten des Formulars Pflichtpraktikum nach dem Praktikum im Original mit den Unterschriften per Post oder Einwurf in den roten Briefkasten des Praxisamtes auf dem Flur AR-K 100 . Kopien werden nicht bearbeitet. Veränderte Formulare (Tipp-Ex, Überschreibungen oder ähnliches) werden ggf. neu angefordert.

Eine Kopie des Formulars für die eigenen Unterlagen vor Abgabe ist selbstständig zu erstellen.

  • Praktika und praktikumsbegleitende Veranstaltungen, die an anderen Hochschulen in Studiengängen der Sozialen Arbeit absolviert wurden, gelten als Studienleistungen im Sinne der Rahmenprüfungsordnung für das Bachelorstudium an der Universität Siegen in Verbindung mit der Fachprüfungsordnung in der jeweils geltenden Fassung. Der

    Antrag auf Anrechnung ist an das Praxisamt/-referat zu richten.
  • Gemäß Beschluss des Praxisausschusses wird die Ausbildung als staatliche anerkannte*r Erzieher*in auf das Praktikum im Modul 11 im Umfang von 50 Tagen angerechnet. Die begleitenden universitären Veranstaltungen müssen noch besucht werden.

Eine Anrechnung von außerhalb eines einschlägigen Studiums im Bachelor Soziale Arbeit absolvierten Praktika oder sonstige Praxiserfahrungen, wie z.B. einem Freiwilligen Sozialen Jahr, kann nicht erfolgen.

Mit dem Abschluss Bachelor Soziale Arbeit (PO 2018, FPO 2020 und 2024) kann die Staatliche Anerkennung gemäß der geltenden Ordnung beantragt werden.

Die Bearbeiter*innen der Bachelorarbeiten werden ca. Mitte/Ende der Bearbeitungszeit vom Praxisamt angeschrieben mit Informationen, wie die Staatliche Anerkennung beantragt werden kann. Diesem Schreiben ist ein Antragsformular sowie ein vorgefertigtes Schreiben zur Beantragung eines sog. Erweitertes Führungszeugnis beigefügt. Das Führungszeugnis ist 3 Monate gültig, daher ist ein guter Zeitpunkt für die Beantragung, wenn die Bachelorarbeit abgegeben wurde. Dieses Führungszeugnis wird von der Behörde direkt an das Praxisamt geschickt. Der ausgefüllte Antrag ist erst nach dem in Unisono verbuchten Abschluss im Original an das Praxisamt zu senden.

Bei weiteren Fragen wende dich gerne ans Praxisamt/-referat. Wir beraten gerne!