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Einführung zum Nachteilsausgleich

Teil 1

  • Was ist ein Nachteilsausgleich und welche Formen von Einschränkungen gibt es?
  • Worauf kann ich als Betroffener oder Lehrperson achten?
  • An wen kann ich mich wenden?
  • Link zum Transkript

 

Teil 2

  • Wie kommt ein Nachteilsausgeich zustande und inwiefern könnten digitale Medien dazu beitragen?
  • Welche Möglichkeiten bestehen für Betroffene und Lehrpersonen darüber hinaus
  • Link zum Transkript

Nachteilsausgleiche in Prüfungen

Wir möchten Sie auf den für Lehrende und Prüfungsämter interessanten Beitrag von Herrn Prof. Ennuschat „Das Verbot der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG) und seine Bedeutung für Nachteilsausgleiche in Prüfungen“ hinweisen. Der Beitrag wurde in der Zeitschrift Studium und Beratung 4/2020 veröffentlicht.

In dem Beitrag begründet Prof. Ennuschat seine Position, nach der ein Nachteilsausgleich nur dann verwehrt werden könne, wenn – bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - der Prüfungszweck dies zwingend erfordere. Dies ergibt sich für ihn aus dem in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz und Art. 5. Abs. 2 UN-BRK normierten Verbot der Benachteiligung bzw. Diskriminierung.

Herr Prof. Ennuschat ist Verfasser des Rechtsgutachtens „Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderungen – Prüfungsrechtliche Bausteine einer inklusiven Hochschule“, das er im Auftrag des Deutschen Studentenwerks erstellte.

Den Beitrag können Sie hier einsehen.
 

Merkblatt barrierefreie Lehre
(in Überarbeitung)