Einführung zum Nachteilsausgleich
Teil 1
- Was ist ein Nachteilsausgleich und welche Formen von Einschränkungen gibt es?
- Worauf kann ich als Betroffener oder Lehrperson achten?
- An wen kann ich mich wenden?
- Link zum Transkript
Nachteilsausgleiche in Prüfungen
Wir möchten Sie auf den für Lehrende und Prüfungsämter interessanten Beitrag von Herrn Prof. Ennuschat „Das Verbot der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG) und seine Bedeutung für Nachteilsausgleiche in Prüfungen“ hinweisen. Der Beitrag wurde in der Zeitschrift Studium und Beratung 4/2020 veröffentlicht.
In dem Beitrag begründet Prof. Ennuschat seine Position, nach der ein Nachteilsausgleich nur dann verwehrt werden könne, wenn – bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - der Prüfungszweck dies zwingend erfordere. Dies ergibt sich für ihn aus dem in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz und Art. 5. Abs. 2 UN-BRK normierten Verbot der Benachteiligung bzw. Diskriminierung.
Herr Prof. Ennuschat ist Verfasser des Rechtsgutachtens „Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderungen – Prüfungsrechtliche Bausteine einer inklusiven Hochschule“, das er im Auftrag des Deutschen Studentenwerks erstellte.