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Berufungsverfahren (Professuren und Juniorprofessuren)

Cathrin Wienkamp

Die zentralen Fragen und Antworten zu Berufungsverfahren für Professor*innen (W1, W2 oder W3) an der Universität Siegen.

FAQ zu Berufungsverfahren an der Universität Siegen

Die zentralen Fragen und Antworten zu Berufungsverfahren für Professor*innen (W1, W2 oder W3) an der Universität Siegen.

Professoren und Juniorprofessuren

Das Berufungsverfahren

Das Berufungsverfahren an der Universität Siegen folgt klar definierten Verfahrensschritten und orientiert sich am Hochschulgesetz des Landes NRW sowie an der Berufungsordnung der Universität Siegen.

Seit 2015 trägt die Universität Siegen das Gütesiegel des Deutschen Hochschulverbands (DHV) für faire und transparente Berufungsverhandlungen. Nach erfolgreicher Re-Auditierung wurde das Siegel 2023 für weitere fünf Jahre verliehen.

 

Der Berufungsmonitor sorgt für Transparenz im Berufungsverfahren.

Über Ihr persönliches Profil im Jobportal der Universität Siegen erhalten Sie jederzeit Einblick in den aktuellen Status Ihrer Bewerbung. So können Sie beispielsweise nachverfolgen, ob Sie zu einem Probevortrag eingeladen wurden oder auf einer Berufungsliste stehen.

Ablauf des Berufungsverfahrens

Ausschreibung und Bewerbung


Das gesamte Berufungsverfahren - von der Ausschreibung bis zur Einstellung - erfolgt digital über unser Jobportal. 
Nach der Registrierung mit Ihrer E-Mail-Adresse legen Sie ein persönliches Nutzerkonto an, über das Sie Ihre Bewerbungsunterlagen hochladen und sich unkompliziert auf eine ausgeschriebene Professur  bewerben können.
Sollte Ihre Bewerbung noch nicht vollständig sein, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sie zwischenzuspeichern und später zu vervollständigen.


Probevorträge


Nach Prüfung aller eingegangenen Bewerbungen lädt die Berufungskommission in der Regel mindestens sechs geeignete Kandidat*innen zu einem Probevortrag mit anschließendem persönlichen Gespräch ein.


Begutachtung und Listenerstellung


Nach den Probevorträgen werden externe vergleichende Gutachten zu den  aussichtsreichsten Bewerber*innen eingeholt. Basierend auf den Ergebnissen des gesamten Auswahlverfahrens erstellt die Berufungskommission einen Berufungsvorschlag, der in der Regel drei Einzelvorschläge in einer festgelegten Reihenfolge enthält.


Der Ruf


Nach Entscheidung über den Berufungsvorschlag im Fakultätsrat und der Beratung im Rektorat erhält die erstplatzierte Person den Ruf auf die ausgeschriebene Professur.


Die Berufungsverhandlung


Nach Erhalt des Rufes verhandeln Sie mit der Hochschule über die Rahmenbedingungen Ihrer Professur, darunter Ausstattung und Leistungsbezüge. Zur Vorbereitung der Berufungsverhandlung ist die Einreichung eines Konzeptes erforderlich.

 

Annahme des Rufs


Nach erfolgreicher Verhandlung  erhalten Sie ein Angebot zur Ausstattung und Besoldung sowie eine Berufungsvereinbarung. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung nehmen Sie den Ruf formell an.


Einstellungsprozess


Nach Annahme des Rufes nimmt das Personaldezernat Kontakt mit Ihnen auf, um die weiteren Schritte für Ihre Ernennung oder Einstellung einzuleiten. Dabei werden die erforderlichen Unterlagen angefordert, darunter das amtsärztliche Gesundheitszeugnis und das Führungszeugnis. 
Parallel dazu unterstützt Sie der Dual Career Service (Link) dabei, berufliche Perspektiven für Ihren Partner oder Ihre Partnerin in der Region zu identifizieren oder das Ankommen als Familie zu begleiten.

Grundsätzlich erfolgt die Berufung zur Universitätsprofessorin / zum Universitätsprofessor im Beamtenverhältnis. Falls die beamtenrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird stattdessen ein Dienstvertrag abgeschlossen.  Mit der Ernennung oder dem Abschluss eines Dienstvertrages endet das Berufungsverfahren.

Weiterführende Informationen

Jobportal der Universität Siegen

Einstellungsvoraussetzungen für Professuren

Bewerberinnen und Bewerber um eine ausgeschriebene Professur müssen verschiedene Einstellungsvoraussetzungen erfüllen:

  • die gesetzlichen Regeleinstellungsvoraussetzungen (§ 36 HG NRW),
  • die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen und
  • die fachlichen Voraussetzungen für die konkrete Stelle (Anforderungsprofil).

Die gesetzlichen Regeleinstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 36 Hochschulgesetz NRW. Einzelheiten dazu und weitere Verfahrenshinweise für die jeweilige Stellenart finden Sie unter dem nebenstehenden Link.

Weiterführende Informationen

Einstellungsvoraussetzungen für Professuren

 

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Kontakt Dez. 4 - Personal und Organisation

Abteilung 4.2 - Berufungsmanagement, beamtetes Personal, Professorinnen und Professoren

Uni Siegen AR-Campus
Erstellt am 25.03.2025 von Cathrin Wienkamp, zuletzt geändert am 12.05.2025