Berufungsverfahren (Professuren und Juniorprofessuren)
Das Berufungsverfahren
Das Berufungsverfahren an der Universität Siegen folgt klar definierten Verfahrensschritten und orientiert sich am Hochschulgesetz des Landes NRW sowie an der Berufungsordnung der Universität Siegen.
Seit 2015 trägt die Universität Siegen das Gütesiegel des Deutschen Hochschulverbands (DHV) für faire und transparente Berufungsverhandlungen. Nach erfolgreicher Re-Auditierung wurde das Siegel 2023 für weitere fünf Jahre verliehen.
Der Berufungsmonitor sorgt für Transparenz im Berufungsverfahren.
Über Ihr persönliches Profil im Jobportal der Universität Siegen erhalten Sie jederzeit Einblick in den aktuellen Status Ihrer Bewerbung. So können Sie beispielsweise nachverfolgen, ob Sie zu einem Probevortrag eingeladen wurden oder auf einer Berufungsliste stehen.
Ablauf des Berufungsverfahrens
Ausschreibung und Bewerbung
Das gesamte Berufungsverfahren - von der Ausschreibung bis zur Einstellung - erfolgt digital über unser Jobportal.
Nach der Registrierung mit Ihrer E-Mail-Adresse legen Sie ein persönliches Nutzerkonto an, über das Sie Ihre Bewerbungsunterlagen hochladen und sich unkompliziert auf eine ausgeschriebene Professur bewerben können.
Sollte Ihre Bewerbung noch nicht vollständig sein, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sie zwischenzuspeichern und später zu vervollständigen.
Probevorträge
Nach Prüfung aller eingegangenen Bewerbungen lädt die Berufungskommission in der Regel mindestens sechs geeignete Kandidat*innen zu einem Probevortrag mit anschließendem persönlichen Gespräch ein.
Begutachtung und Listenerstellung
Nach den Probevorträgen werden externe vergleichende Gutachten zu den aussichtsreichsten Bewerber*innen eingeholt. Basierend auf den Ergebnissen des gesamten Auswahlverfahrens erstellt die Berufungskommission einen Berufungsvorschlag, der in der Regel drei Einzelvorschläge in einer festgelegten Reihenfolge enthält.
Der Ruf
Nach Entscheidung über den Berufungsvorschlag im Fakultätsrat und der Beratung im Rektorat erhält die erstplatzierte Person den Ruf auf die ausgeschriebene Professur.
Die Berufungsverhandlung
Nach Erhalt des Rufes verhandeln Sie mit der Hochschule über die Rahmenbedingungen Ihrer Professur, darunter Ausstattung und Leistungsbezüge. Zur Vorbereitung der Berufungsverhandlung ist die Einreichung eines Konzeptes erforderlich.
Annahme des Rufs
Nach erfolgreicher Verhandlung erhalten Sie ein Angebot zur Ausstattung und Besoldung sowie eine Berufungsvereinbarung. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung nehmen Sie den Ruf formell an.
Einstellungsprozess
Nach Annahme des Rufes nimmt das Personaldezernat Kontakt mit Ihnen auf, um die weiteren Schritte für Ihre Ernennung oder Einstellung einzuleiten. Dabei werden die erforderlichen Unterlagen angefordert, darunter das amtsärztliche Gesundheitszeugnis und das Führungszeugnis.
Parallel dazu unterstützt Sie der Dual Career Service (Link) dabei, berufliche Perspektiven für Ihren Partner oder Ihre Partnerin in der Region zu identifizieren oder das Ankommen als Familie zu begleiten.
Grundsätzlich erfolgt die Berufung zur Universitätsprofessorin / zum Universitätsprofessor im Beamtenverhältnis. Falls die beamtenrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird stattdessen ein Dienstvertrag abgeschlossen. Mit der Ernennung oder dem Abschluss eines Dienstvertrages endet das Berufungsverfahren.
Weiterführende Informationen
Einstellungsvoraussetzungen für Professuren
Bewerberinnen und Bewerber um eine ausgeschriebene Professur müssen verschiedene Einstellungsvoraussetzungen erfüllen:
- die gesetzlichen Regeleinstellungsvoraussetzungen (§ 36 HG NRW),
- die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen und
- die fachlichen Voraussetzungen für die konkrete Stelle (Anforderungsprofil).
Die gesetzlichen Regeleinstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 36 Hochschulgesetz NRW. Einzelheiten dazu und weitere Verfahrenshinweise für die jeweilige Stellenart finden Sie unter dem nebenstehenden Link.