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Neufassung der Richtlinien über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftl. u. student. Hilfskräfte

Die neuen Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte vom 30. März 2026, gültig ab 1. April 2026

Die Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder hat am 30.03.2026 neue Richtlinien auf Basis der Tarifeinigung vom 14.02.2026 beschlossen.

Teenage woman sitting in white office with laptop

Für WHKs an der Universität Siegen gilt:

  • Monatliche Pauschalvergütung für WHK pro Stunde durchschnittlicher wöchentlicher Arbeitszeit:
    • aktuell: 18,50 €
    • ab 01.04.2026: 20,10 €
    • ab 01.04.2027: 21,00 €
  • Monatliche Pauschalvergütung für WHB pro Stunde durchschnittlicher wöchentlicher Beschäftigungszeit:
    • aktuell: 15,50 €
    • ab 01.04.2026: 16,90 €
    • ab 01.04.2027: 17,60 €
  • Die Vergütung wird jeweils nachträglich zum Monatsende ausgezahlt.
  • Weitere Zahlungen oder Zuschläge erfolgen nicht.
  • Berechnung der monatlichen Pauschalvergütung:
    • Stundensatz × Faktor 4,348 × vereinbarte durchschnittliche Wochenarbeitszeit laut Dienstvertrag.

Für SHKs an der Universität Siegen gilt:

  • Monatliche Pauschalvergütung für SHK in universitären Studiengängen pro Stunde durchschnittlicher wöchentlicher Arbeitszeit:
    • aktuell: 14,00 €
    • ab 01.04.2026: 15,20 €
    • ab 01.04.2027: 15,90 €
  • Die Vergütung wird jeweils nachträglich zum Monatsende ausgezahlt.
  • Weitere Zahlungen oder Zuschläge erfolgen nicht.
  • Berechnung der monatlichen Pauschalvergütung:
    • Stundensatz × Faktor 4,348 × vereinbarte durchschnittliche Wochenarbeitszeit laut Dienstvertrag.

Den vollständigen Text der aktualisierten Richtlinie finden Sie unter diesem Link oder in der Infobox rechts.