Neufassung der Richtlinien über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftl. u. student. Hilfskräfte
Die Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder hat am 30.03.2026 neue Richtlinien auf Basis der Tarifeinigung vom 14.02.2026 beschlossen. Sie gelten ab 01.04.2026, können aber rückwirkend ab 01.03.2026 angewendet werden, wenn das Sommersemester 2026 früher begonnen hat.
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Wesentliche Änderungen:
- Übernahme der Tarifeinigung (Abschnitt V):
- Einführung von Mindestbeträgen für studentische Hilfskräfte ab Sommersemester 2026/2027 (gilt auch für andere Hilfskräfte).
- Mindestvertragslaufzeit von 1 Jahr bleibt bestehen.
- Anpassung der Höchstsätze:
- Studentische Hilfskräfte: Höchstsatz = jeweiliger Mindestbetrag.
- Wissenschaftliche Hilfskräfte:
- +5,83 € (Kategorie a)
- +0,61 € (Kategorie b)
→ Abstände zwischen Gruppen bleiben erhalten.
- Überschreitung der Höchstsätze um 10 % ab 01.04.2026 nur noch für wissenschaftliche Hilfskräfte möglich.
- Für bestehende Verträge studentischer Hilfskräfte mit höherem Entgelt gilt Bestandsschutz.
- Maßgeblich für Mindestbeträge ist der jeweilige Beginn des Sommersemesters (hochschulspezifisch).
- Mindestvertragslaufzeit gilt für alle studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte.
Hinweis:
Wie bisher liegt es auch künftig im Ermessen der jeweiligen Hochschule, ob (und ab wann) sie den jeweils geltenden Höchstrahmen ausschöpft oder darunterbleibt. Nicht im Ermessen der jeweiligen Hochschule liegt jedoch die Gewährung mindestens der unter Abschnitt I Nr. 2 der Richtlinien festgelegten Beträge.