Statement der Universität Siegen
Die Universität Siegen distanziert sich ausdrücklich von jeder Form der Ungleichbehandlung der Geschlechter. Solche Vorgehensweisen stehen im absoluten Widerspruch zu den allgemeinen Leitlinien und Werten der Universität, die auf Gleichberechtigung, Offenheit und Inklusion basieren.
Anlass dieses Statements ist eine Veranstaltung der Muslimischen Hochschulgruppe (MHG) in Räumen der Universität, bei der es getrennte Eingänge für die Geschlechter gab.
Die Hochschulleitung hat am 8. Juli 2025 ein Gespräch mit der MHG geführt und klargestellt, dass diese Vorgehensweise nicht akzeptabel und eine Geschlechtertrennung bei Veranstaltungen in universitären Räumlichkeiten untersagt ist.
In dem Gespräch hat die Hochschulleitung außerdem Grundsätze für die weitere Zusammenarbeit festgelegt und mit der MHG folgende Vereinbarung für studentisch organisierte Veranstaltungen getroffen:
- Es gibt keine Trennung der Geschlechter bei Veranstaltungen durch getrennte Eingänge.
- Eine freiwillige Platzwahl in den Räumen muss weiterhin garantiert sein.
- Die Universität unterstützt bei der Vergabe passender Räumlichkeiten.
- Die Universität wird zukünftige Veranstaltungen der MHG kontrollieren.
Auf Basis dieser Vereinbarung ist die Vergabe von Räumen für Veranstaltungen der MHG gemäß der Raumvergabeordnung möglich. Die Hochschulleitung hatte sie bis zu dem Gesprächstermin vorübergehend ausgesetzt.
Bei der Veranstaltung der MHG handelte es sich um einen Vortrag von Dr. Martin Mahmud Kellner – eine von der MHG in Eigenregie organisierte Veranstaltung, die kein Teil der Lehre an der Universität war. Die Universität hatte dafür einen Raum zur Verfügung gestellt.
Details zur Durchführung der Veranstaltung der MHG hinsichtlich getrennter Eingänge für die Geschlechter lagen der Universität nicht vor. Einer solchen Vorgehensweise hätte die Universität keinesfalls zugestimmt.
In dem Gespräch am 8. Juli hat die Hochschulleitung außerdem betont, dass die getroffenen Regelungen selbstverständlich auch für den „Raum der Stille“ gelten. Der „Raum der Stille“ muss jederzeit und für alle zugänglich sein.
Hinweis: Die Universität nahm am 4. Juli 2025 zum Thema „Geschlechtertrennung“ in universitären Räumlichkeiten Stellung. Die Stellungnahme haben wir nach Klärung des Sachverhalts aktualisiert.
