Urabstimmung
Was ist eine Urabstimmung?
Eine Urabstimmung ist die Befragung aller an der Universität Siegen eingetragenen Studierenden und stellt somit die höchste Form studentischer Teilhabe dar.
Worüber wird abgestimmt?
Die Abstimmung behandelt zwei sogenannte Abstimmungsgegenstände.
- geht es um die Frage nach dem Erhalt des Deutschlandtickets.
- geht es um die Änderung einer Beitragsordnung, welche den Umgang mit Preiserhöhungen bezüglich des Semestertickets regelt.
Wir sehen es im Interesse der Studierendenschaft und der Universität, dass das Deutschlandticket als Bestandteil des Semestertickets erhalten bleibt. Eine Zustimmung durch Urabstimmung ist hierfür laut geltender Beitragsordnung erforderlich. Die derzeitige Regelung zur Beitragserhöhung, die aussagt, dass diese maximal 5% betragen darf, wurde ursprünglich eingeführt, um die Verhandlungsposition gegenüber der VGWS und DB NRW zu stärken. Seit der Einführung des Deutschlandtickets entfallen jedoch lokale Verhandlungen, der Preis wird stattdessen zentral von der Verkehrsminister*innenkonferenz festgelegt. Daher ist die bestehende 5%-Regelung nicht mehr zeitgemäß. Um künftig sozialverträgliche Beitragserhöhungen im Studierendenparlament beschließen zu können, schlagen wir eine Anpassung auf 20% vor. Erhöhungen, die diesen Wert übersteigen, sollen weiterhin durch eine Urabstimmung legitimiert werden müssen. Sollte die erste Urabstimmung angenommen werden und die zweite ebenfalls Zustimmung erhalten, wäre es dem Studierendenparlament möglich, eine Erhöhung des allgemeinen Deutschlandtickets von aktuell 58 € bis auf 69 € selbst zu beschließen.
Was bewirkt eine Urabstimmung?
Sollte ein Quorum von 20% aller Studierenden sich für eine Wahlmöglichkeit entscheiden (Deutschlandticket behalten oder aufgeben), dann gilt dieses Ergebnis als bindend und muss umgesetzt werden.
Sollte das Quorum von 20% für eine Wahlmöglichkeit nicht erreicht werden, dann gilt die Urabstimmung als eine Empfehlung für das Studierendenparlament (StuPa), welches dann über die genannten Abstimmungsgegenstände entscheidet.
Wie kann ich abstimmen?
Die Abstimmung wird vom 13.06. - 27.06.2025 als Urnenwahl stattfinden.
Vom 13.06.2025 – 20.06.2025 gibt es zwei Wahlstände, die täglich von 10:30 bis 15:30 Uhr, außer am 20. Juni, dort begrenzt sich der Wahlzeitraum im AStA-Büro auf den Zeitraum von 11:30 bis 14:30 Uhr.
Standorte der Wahlurnen:
- AStA-Büro (AR-H 105)
- Studienservicecenter in der Sandstraße (F-S-Empfang)
Vom 23.06.2025 – 27.06.2025 wird das Wählen an folgenden Standorten möglich sein:
Urnenstandorte
A) Gebäude Adolf-Reichwein-Straße:
Mensa AR-M
Vor dem Audimax AR-D
B) Campus Unteres Schloss:
Neues Foyer US-C
C) Gebäude Hölderlinstraße:
Eingangsbereich beim Haupteingang H-A
D) Gebäude Paul-Bonatz-Straße:
Foyer PB-A
E) Emmy-Noether-Campus:
Vor den Hörsälen ENC-D
F) Studienservice Center
Rezeption F- S
Eine Abstimmung per Brief kann ebenfalls bis zum 23.06.2025 beim AStA beantragt werden.
Gibt es Alternativen zum Deutschlandticket?
Die einzige Option neben dem Erhalt des Deutschlandtickets wäre die komplette Abschaffung eines Semestertickets. Somit wäre jede*r Studierende eigenständig für ihre*seine Mobilität verantwortlich. Andere Möglichkeiten wurden bereits im Vorfeld besprochen, aber aus wirtschaftlichen Gründen verworfen.