Nicht steuerbares Sponsoring
Was ist ein nicht steuerbares Sponsoring?
Unter einem nicht steuerbaren Sponsoring wird eine Zuwendung des Sponsors (Geld oder geldwerter Vorteil) verstanden, für die keine aktive Werbeleistung seitens der Universität zu erbringen ist. Im Rahmen eines nicht steuerbaren Sponsorings besteht die Möglichkeit den Namen und das Logo des Sponsors ohne besondere Hervorhebung in Publikationen oder Veranstaltungshinweisen zu nennen bzw. abzubilden. Dies gilt auch, wenn der Name oder das Logo des Sponsors auf den Internetseiten der Hochschule ohne Verlinkung zu den Internetseiten des Sponsors eingebracht wird.