Habilitation in der Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät
Auf dieser Seite findest du alle Informationen zur Habilitation in der Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät der Universität Siegen.
Die Habilitationsordnung als pdf:
Wie stelle ich einen Habilitationsantrag?
Der Antrag auf Zulassung zum Habilitationsverfahren ist der Dekanin/dem Dekan der Fakultät IV schriftlich vorzulegen.
In dem Antrag ist das Fachgebiet zu bezeichnen, für welches die Kandidatin/der Kandidat die Lehrbefähigung zu erlangen wünscht. Die Kandidatin/der Kandidat kann die Lehrbefähigung in einem Fach unter zusätzlicher Benennung eines Schwerpunkts beantragen.
- Eine schriftliche Erklärung der Kandidatin/des Kandidaten, dass ihr/ihm die Habilitationsordnung in der geltenden Form bekannt ist;
- ein Lebenslauf mit Angabe des Bildungsgangs und der beruflichen Entwicklung;
- die Promotionsurkunde bzw. der Nachweis der Erlangung eines als gleichwertig anerkannten Grades einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule und, soweit vorhanden, Zeugnisse über Hochschulabschlüsse;
- ein Exemplar der Dissertation der Kandidatin/des Kandidaten;
- ein Verzeichnis der veröffentlichten oder zur Veröffentlichung angenommenen wissenschaftlichen Schriften der Kandidatin/des Kandidaten;
- fünf Exemplare der Habilitationsschrift;
- eine schriftliche Erklärung darüber, inwieweit die Kandidatin/der Kandidat die vorgelegte(n) wissenschaftliche(n) Schrift(en) selbstständig angefertigt hat und dass keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt wurden. Sofern die schriftlichen Leistungen in Zusammenarbeit mit anderen Personen entstanden sind, sind deren Namen, akademische Grade und Anschriften anzugeben. Die Kandidatin/der Kandidat sollte darüber Auskunft geben, ob diese Personen ihrerseits Habilitations- oder Promotionsverfahren beantragt und dabei die vorgelegten Schriften benutzt haben;
- eine schriftliche Erklärung darüber, ob die Kandidatin/der Kandidat die Habilitationsschrift bereits vollständig oder teilweise bzw. Angaben über deren Ergebnisse veröffentlicht hat;
- eine schriftliche Erklärung darüber, ob die Kandidatin/der Kandidat bereits früher oder gleichzeitig ein Habilitationsverfahren beantragt hat, ggf. mit vollständigen Angaben über dessen Ausgang;
- eine schriftliche Erklärung über straf- und disziplinarrechtliche Verurteilungen und anhängige Straf- und Disziplinarverfahren;
- Unterlagen zum Nachweis der Lehrkompetenz, Themenvorschläge für den Lehrvortrag.
Die Absicht zur Habilitation wird durch schriftliche Information an die Dekanin/den Dekan bekundet. Die Dekanin/der Dekan informiert den Fakultätsrat.
Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Habilitationsverfahren sind:
Der Doktorgrad einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule entsprechend § 67 HG oder ein gleichwertiger akademischer Grad einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule. In der Regel soll die Promotion in dem angestrebten Lehrgebiet erfolgt sein.
Eine weitergehende und eigenständige wissenschaftliche Tätigkeit nach der Promotion, nachgewiesen durch Vortrags- und Publikationstätigkeit im angestrebten Lehrgebiet.
Die Kandidatin/der Kandidat muss eine Lehrtätigkeit über 8 SWS an der Universität Siegen nachweisen, die eine eigenständig erarbeitete Vorlesung von mindestens 2 SWS enthalten muss.
Lehraufgaben zur selbständigen Wahrnehmung werden der Kandidatin/dem Kandidaten i.d.R. durch den Fakultätsrat im Benehmen mit der fachlich zuständigen Professorin/dem fachlich zuständigen Professor übertragen (§ 44 Abs. 2 Satz 2 HG).
In begründeten Fällen kann auch Lehrtätigkeit an einer anderen Universität anerkannt werden.