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Informationen zum Anbahnen neuer internationaler Partnerschaften

Philosophische Fakultät

Für den Aufbau weltweiter Partnerschaften müssen folgende Prozessschritte berücksichtigt werden:

  1. Eine Information über die Kooperationsabsicht wird an Prodekant für Internationales der Fakultät übermittelt.
  2. Abstimmung eines Memorandum of Understanding (MoU) mit der ausländischen Universität. Bei dem MoU handelt es sich um eine erste Absichtserklärung. Sollte ein Studierendenaustausch angestrebt werden, sollte zusätzlich zum MoU ein "Cooperation Agreement" abgeschlossen werden, welches die Details des Austausches regelt. Eine rechtsgeprüfte Vorlage für ein MoU und ein Cooperation Agreement kann im Büro für Internationales erhalten werden. Die Kooperation sollte von einem Professor/einer Professorin betreut werden.
  3. Rechtsprüfung des MoU und des Cooperation Agreement (im Falle, dass Veränderungen vorgenommen wurden)
  4. Abstimmung der Dokumente in der Kommission für Internationales der Fakultät
  5. Abstimmung des MoU und des Cooperation Agreement im Fakultätsrat
  6. Unterzeichnung des MoU und des Cooperation Agreement durch beide Universitäten

Folgende Dokumentvorlagen können Sie im Büro phil: International Affairs erhalten:

  • Memorandum of Understanding (MoU)
  • Cooperation Agreement

Achtung: für Erasmus Partnerschaften in Europa ist dieser Prozess nicht erforderlich. Verträge können bei Einigkeit über die Anzahl der Plätze, Sprachvoraussetzungen und Fächercodes direkt über das International Office der Universität elektronisch abgeschlossen werden. 

Kontakt

Luz Pacas

Dr. Luz Elisabeth Pacas Castro

Mitarbeiter*in