Fakultät I: Zulassung zur Masterarbeit
Interdisziplinärer M.A. Medien und Gesellschaft
Sobald du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du deine Masterarbeit zu den entsprechenden Fristen anmelden. Sende uns das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular per E-Mail zu. Wir bestätigen dir den Eingang und die Anmeldung per E-Mail und schicken dir das Zulassungsschreiben ca. 1 Woche vor dem Schreibbeginn an deine studentische Mailadresse.
Das Thema erfragen wir bei deiner/deinem Erstbetreuer*in ab. Diese*r teilt uns auch mit, ob deine Masterarbeit empirisch ist.
Dokumente
Anmeldung
Thema und Erstgutachter*in sind gefunden: Melde deine Arbeit im Prüfungsamt an. Fristen beachten!
Schreibzeit
Schreibe deine Arbeit innerhalb von 18 bzw. (bei empirischen Arbeiten) 26 Wochen.
Kolloquium
Stelle die Thesen deiner Masterarbeit im Plenum vor! Das Kolloquium findet in der Regel 6 Wochen nach Schreibbeginn statt.
Abgabe
Reiche deine Arbeit als PDF per E-Mail und zweifach als gebundenes Druckexemplar im Prüfungsamt ein.
Voraussetzungen
Studienbeginn ab WiSe 2011/12
"Zur Masterarbeit wird zugelassen, wer mindestens 72 LP (viersemestriger M.A.) des gesamten Studiums erreicht hat (wenn ein Praktikum absolviert wurde, obligatorisch inklusive des erfolgreich absolvierten Praktikums) und an der Universität Siegen für den Studiengang bzw. an der Partneruniversität im Double-Degree-Programm eingeschrieben oder nach § 52 Absatz 2 HG als Zweithörerin oder Zweithörer zugelassen ist. Näheres regeln ggf. die Fachspezifischen Bestimmungen" (Rahmenprüfungsordnung Masterstudium §11 Abs. 1).
Studienbeginn ab WiSe 2023/24
"Zur Masterprüfung wird zugelassen, wer die Voraussetzungen gemäß § 13 RPO-M erfüllt und mindestens 63 Leistungspunkte (sieben abgeschlossene Module) der für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Gesamtleistungspunkte erbracht hat (bei einem vorgesehenen Pflichtpraktikum inklusive der neun Leistungspunkte für das Praktikum). Im Studiengang Sozialwissenschaften in Europa sind keine Voraussetzungen für die Zulassung zur Masterprüfung vorzuweisen" (PHIL-FPO-M §11 Abs. 1).
Sommersemester 2025
Termin 1
- bis 15.02. - Anmeldung
- 02.04. - Beginn der Bearbeitungszeit
- Interdisziplinäres Prüfungskolloquium: 01.07.2025 ab 14:00 Uhr
Termin 2
- bis 15.03. - Anmeldung
- 02.05. - Beginn der Bearbeitungszeit
- Interdisziplinäres Prüfungskolloquium: 01.07.2025 ab 14:00 Uhr
Termin 3 (letzte Anmeldemöglichkeit für Studierende nach PO 2013)
- bis 15.07. - Anmeldung
- 02.09. - Beginn der Bearbeitungszeit
- Interdisziplinäres Prüfungskolloquium: tba
Formalia
Die Masterarbeit wird an der Philosophischen Fakultät geschrieben und eingereicht. Dies gilt auch für Arbeiten von Studierenden, die ein Thema aus dem Fach Unternehmensführung und Medienmanagement gewählt haben. Die Betreuung durch eine*n Gutachter*in aus der Fakultät III kann auf der Titelseite aufgeführt werden.
Bearbeitungszeitraum
Für die Bearbeitung hast du im Vollzeitstudium 18 bzw. 26 Wochen (bei empirischen Arbeiten) zur Verfügung. Nach 2/3 der Bearbeitungszeit darfst du frühzeitig abgeben.
Erkrankung
Erkrankst du während der Schreibzeit, melde dich im Prüfungsamt mit deinem ärztlichen Attest. Wir können keine Atteste über die Krankenkasse abrufen.
Rücktritt
Ohne Angaben von Gründen kannst du dich bis 1 Woche vor Schreibbeginn im Prüfungsamt von der Masterarbeit abmelden lassen.
Dein Thema kannst du nur einmal und nur innerhalb 1 Woche nach Beginn der Bearbeitungszeit zurückgeben.
Aus triftigen Gründen kannst du auch während der Schreibzeit von der Masterarbeit zurücktreten. Der schriftliche Antrag muss spätestens einen Tag vor Ablauf der Bearbeitungsfrist samt Nachweisen (z. B. Attest) im Prüfungsamt eingereicht werden. Erkennt der Prüfungsausschuss diese Gründe an, gilt die Masterarbeit als nicht unternommen.
Umfang
Der Umfang der Masterarbeit soll 80 Seiten (ohne Verzeichnisse und Anhänge) in der Regel nicht überschreiten bzw. insgesamt bei etwa 30.000 Wörtern liegen. Eine größere Abweichung des Umfangs (mehr als +/- 10%) kann von den Prüfer*innen in die Bewertung einbezogen werden.
Plagiatserklärung
Füge folgende Plagiatserklärung unterschrieben in die PDF und die Druckexemplare deiner der Masterarbeit ein:
"Ich versichere, dass ich die schriftliche Ausarbeitung selbständig angefertigt und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe. Alle Stellen, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach (inkl. Übersetzungen) anderen Werken entnommen sind, habe ich in jedem einzelnen Fall unter genauer Angabe der Quelle (einschließlich des World Wide Web sowie anderer elektronischer Datensammlungen) deutlich als Entlehnung kenntlich gemacht. Dies gilt auch für angefügte Zeichnungen, bildliche Darstellungen, Skizzen und dergleichen. Insbesondere versichere ich, dass ich alle wörtlichen und sinngemäßen Übernahmen aus anderen Werken sowie die Verwendung KI-basierter Textgeneratoren als solche kenntlich gemacht habe. Ich nehme zur Kenntnis, dass die nachgewiesene Unterlassung der Herkunftsangabe als versuchte Täuschung gewertet wird."
Abgabe der Masterarbeit
Abgabe
Schick deine Masterarbeit als PDF spätestens am Abgabetag per E-Mail an das Prüfungsamt. Denk an die unterschriebene Plagiatserklärung. Reiche zusätzlich 2 gebundene Druckexemplare (keine Spiral- oder Klemmheftung) ein. Du kannst die Exemplare persönlich im Prüfungsamt einreichen, ins Postfach werfen oder per Post verschicken. Entscheidend für die Abgabe ist der Eingang der PDF im Prüfungsamt. Wir leiten deine Masterarbeit an die Gutachter*innen weiter.
Möchtest du deinen Gutachter*innen weitere Daten zur Verfügung stellen (z.B. bei empirischen Arbeiten), füge einen gesonderten Datenträger (z.B. USB-Stick) hinzu.
Gutachten
In der Regel erstellen die Gutachter*innen die Gutachten innerhalb von 6 bzw. 8 Wochen (je nach PO). Sollte es länger dauern, kannst du gerne nachfragen. Es ist aber nicht ungewöhnlich, dass Gutachter*innen die Frist überziehen.
Nach Bekanntgabe des Ergebnisses kannst du auf Antrag Einsicht in die Gutachten beantragen.
Kolloquium IMuG
Das Kolloquium findet in der Regel sechs Wochen nach Beginn der Bearbeitungsfrist der Masterarbeit als Gruppenveranstaltung statt. Du stellst einer interdisziplinären Zuhörerschaft die Thesen deiner Masterarbeit vor.
Du bist verpflichtet, an mindestens zwei Tagen am interdisziplinären Prüfungskolloquium teilzunehmen. Teilnahmepflicht besteht für das Prüfungskolloquium derjenigen, die zum gleichen Termin mit der Masterarbeit begonnen haben. Du solltest ferner das im Semester davor liegende Prüfungskolloquium besuchen, damit du einen Eindruck von der erwarteten Leistung erhältst und dich so besser auf das eigene Kolloquium vorbereiten kannst.
Veranstaltung
Unter 1MEWI3523V kannst du das "Jour fixe" belegen. Die Veranstaltung informiert grundlegend über die Masterprüfung und hilft bei der Themenfindung durch die Vermittlung von Arbeitstechniken. Außerdem werden die Konzepte für die Masterarbeiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer präsentiert und diskutiert, zuletzt in einer studiengangsöffentlichen Veranstaltung mit einem interdisziplinären Gremium, dem Vertreterinnen bzw. Vertreter aller am Studiengang beteiligten Fächer angehören.