
Nachteilsausgleich
Studierende mit einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung haben ein Recht auf Nachteilsausgleich, wenn diese nicht in der Lage sind, Studien- und/oder Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form innerhalb der vorgegebenen Fristen abzulegen. Es handelt sich dabei nicht um inhaltliche Anpassungen der Prüfungen. Ein Nachteilsausgleich soll sicherstellen, dass Studierende mit Beeinträchtigung unter gleichwertigen Bedingungen studieren können.
Antrag auf Nachteilsausgleich
Beratungsmöglichkeiten
Dein primärer Ansprechpartner für die Beratung bei einem Nachteilsausgleich ist das Servicebüro Inklusive Universität Siegen. Auf deren Seiten findest du umfangreiche Informationen zum Nachteilsausgleich, zur Unterstützung während des Studiums und die Kontaktadresse der Beauftragten für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung sowie die der Psychologischen Beratung.
Beantragung
Um deinen Antrag auf Nachteilsausgleich zu bearbeiten, benötigt der Allgemeine Prüfungsausschuss die unten aufgelisteten Dokumente von dir, die du bitte vollständig und frühzeitig (vor Prüfungen/Abschlussarbeiten) an deine*n Sachbearbeiter*in im phil: Prüfungsamt schickst. Unvollständige Anträge können wir leider nicht weiterleiten und bearbeiten.
Folgende Unterlagen sind vollständig einzureichen
- Antrag auf Nachteilsausgleich (siehe Servicebüro Inklusive Universität Siegen)
- Stellungnahme der Beauftragten für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung (optional)
Bitte beachte, dass der Antrag auf Nachteilsausgleich von einer Ärztin/einem Arzt ausgefüllt bzw. gegengezeichnet werden muss, d.h. füllt dein*e Therapeut*in den Antrag aus, muss mind. deine Hausärztin/ dein Hausarzt gegenzeichnen.