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Aktuelle Informationen
Zulassung und Bewerbung
Für das Masterstudium der Philosophie wird zugelassen, wer
Es sind Kenntnisse in Englisch und einer weiteren Fremdsprache nachzuweisen, in der Regel geschieht dies durch die Hochschulzugangsberechtigung. Als Nachweis für ausreichende Kenntnisse gelten die entsprechenden Schulzeugnisse (Richtwert: je Sprache mindestens drei Jahre Unterricht) oder je Sprache erfolgreiche Abschlüsse von mindestens drei aufeinander aufbauenden universitären Sprachkursen.
- über einen fachlich einschlägigen B.A.-Abschluss oder
- einen Abschluss gleichgestellter Studiengänge in Philosophie verfügt.
Es sind Kenntnisse in Englisch und einer weiteren Fremdsprache nachzuweisen, in der Regel geschieht dies durch die Hochschulzugangsberechtigung. Als Nachweis für ausreichende Kenntnisse gelten die entsprechenden Schulzeugnisse (Richtwert: je Sprache mindestens drei Jahre Unterricht) oder je Sprache erfolgreiche Abschlüsse von mindestens drei aufeinander aufbauenden universitären Sprachkursen.
Weitere Informationen zur Bewerbung für diesen Masterstudiengang finden Sie hier: