Anerkennung von Praktika
Abgabefristen
- Der beste Zeitpunkt für das Einreichen der Unterlagen für die Anerkennung eines Praktikums als Pflichtpraktikum ist unmittelbar nach dem Ende des Praktikums.
- Die Unterlagen für die Anerkennung von Pflichtpraktika müssen spätestens 6 Monate nach dem Ende des Praktikums zur Anerkennung eingereicht werden.
- Für Praktika, die vor dem Beginn des Studiums absolviert wurden, müssen die Unterlagen spätestens 6 Monate nach dem Beginn des Studiums eingereicht werden.
- Für die Anerkennung von Ausbildungen und Werkstudententätigkeiten gelten die gleichen Abgabefristen wie für Praktika.
Praktikumsunterlagen
Die Unterlagen, die zur Anerkennung benötigt werden, sind Praktikumszeugnis und Praktikumsbericht.
Praktikumszeugnis
Vom Praktikumszeugnis wird ein Original (nicht empfohlen) oder eine beglaubigte Kopie (empfohlen) benötigt. Im Fall der persönlichen Abgabe der Unterlagen kann eine nicht-beglaubigte Kopie unter Vorlage des Originals vor Ort beglaubigt werden.
Praktikumsbericht
Der Praktikumsbericht wird im Original benötigt.
Der Praktikumsbericht muss mindestens die folgenden Angaben auf dem Deckblatt enthalten:
- Name
- Matrikelnummer
- Firmenname und –Anschrift
- Praktikumszeitraum
- Studentische Emailadresse
Bei Praktikumsberichten, bei denen einzelne dieser Angaben, insbesondere die studentische Email-Adresse fehlt, kann später keine Rückmeldung zum Bearbeitungsstatus gegeben werden.
Außerdem benötigt der Bericht noch an beliebiger Stelle:
- Firmenstempel
- Unterschrift
- Unterschriebene Eigenständigkeitserklärung
Nach der Anerkennung des Praktikums erhalten Sie den Praktikumsbericht und Orginal-Zeugnisse (falls vorhanden) zurück.
Einreichen der Praktikumsunterlagen
Praktikumsunterlagen können persönlich oder per Post eingereicht werden.
Persönliche Abgabe in der Sprechstunde
Die Praktikumsunterlagen können im Rahmen der Sprechstunde persönlich abgegeben werden. Hier erhalten Sie eine direkte Rückmeldung. Die Termine sind auf der Website des Praktikantenamts zu finden
Die Bearbeitungszeit persönlich eingereichter Unterlagen beträgt durchschnittlich 1 bis 2 Wochen. Bitte berücksichtigen Sie diese Bearbeitungszeit bei der Planung.
Abgabe per Post oder Einwurf
Praktikumsberichte können per Post an die folgende Anschrift gesendet werden:
Universität Siegen, Fak IV
Praktikantenamt
z. Hd. Dr. Nicolas Sänger
Paul-Bonatz-Str. 9-11
57068 Siegen
Für die eingesendeten Unterlagen kann keine Haftung übernommen werden.
Die Prüfung von per Post oder Einwurf eingereichten Unterlagen benötigt durchschnittlich 4 bis 5 Wochen. Bitte berücksichtigen Sie die Bearbeitungszeit bei der Planung. Per Post eingegangene Praktikumsunterlagen werden aus Fairnessgründen strikt in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Unvollständige Unterlagen und Vorab-Fassungen benötigen die gleiche Bearbeitungszeit. Für eine beschleunigte Abwicklung ist daher angeraten, nur Endfassungen einzureichen und/oder die persönliche Abgabe in der Sprechstunde zu nutzen.
Bitte beachten Sie, dass für per Post eingereichte Unterlagen der Eingangszeitpunkt an der Universität und nicht das Absendedatum für die Erfüllung der Abgabefrist maßgeblich ist.
Tipps
Die beiden häufigsten Ursachen für abgelehnte Praktikumsunterlagen sind:
- Unvollständige Unterlagen (fehlen notwendiger Angaben, Stempel auf Zeugnissen oder dem Berichtsheft) oder
- Im Praktikumsbericht werden die eigenen Tätigkeiten unzureichend beschrieben.
Beide Ursachen können Sie schon vorhinein abstellen, um eine zügige Anerkennung Ihres Grund- oder Fachpraktikums sicherzustellen.
Unvollständige Unterlagen
Das Praktikumszeugnis muss eine kurze Tätigkeitsbeschreibung enthalten, Fehltage ausweisen und eine Beurteilung enthalten. Bedingt durch die Zeugnisform müssen die vollständige Anschrift des Betriebs, ein Firmenstempel und eine Unterschrift vorhanden sein.
Der Bericht benötigt ebenfalls Firmenstempel und Unterschrift, um die Freigabe des Berichts für die Hochschule zu dokumentieren, und eine Eigenständigkeitserklärung und Unterschrift des Studierenden.
Beschreibung der eigenen Tätigkeiten
Im Mittelpunkt des Berichtes stehen die eigenen Tätigkeiten während des Praktikums. Theoretische Erklärungen sind nur dann erforderlich, wenn sie notwendig sind, um die eigenen Tätigkeiten oder deren Einordnung im Betrieb zu erklären.
Daumenregel: Wenn der Leser nach den ersten vier Seiten noch keinen großen Überblick über die tatsächlichen Tätigkeiten und den Ausgang des Praktikums hat, ist die Gliederung unzweckmäßig.
Schnelltest
Wenn Sie die Anerkennung beschleunigen wollen, machen Sie mit Ihrem Praktikumsbericht den folgenden Schnelltest:
- Geben Sie einer Vertrauensperson die ersten vier Seiten des Berichts zu lesen.
- Lassen Sie sich in anderen Worten erklären, was das Ergebnis Ihrer Arbeit war, welchen Anteil Sie daran hatten und wie Ihr Arbeitsalltag aussah.
- Ist die Erklärung eine korrekte Beschreibung Ihrer Tätigkeit?
Dieser Test sagt trotz seiner Einfachheit mit 80% Sicherheit voraus, ob Ihr Bericht ausreichend ist.
Hinweise zur Berichterstattung und Empfehlungen zum Praktikum
Die Studierenden im Praktikum haben während ihrer Praxis über ihre Tätigkeit und die dabei gemachten Erfahrungen ein Berichtsheft, in der Regel in deutscher Sprache, zu führen. Das Erstellen des Berichtsheftes soll vor allem die Darstellung technischer und betriebswirtschaftlicher Sachverhalte fördern. Gemäß dem Stand der Technik wird erwartet, daß die Berichterstattung in einem Textverarbeitungssystem erfolgt.
Das Berichtsheft soll wie folgt geführt werden:
-
Das Berichtsheft beginnt mit einem Deckblatt, das
- Name und komplette Anschrift,
- Matrikelnummer und
- Studiengang des Praktikanten sowie
- die Anschrift der Firma, in der das Praktikum geleistet wurde
enthält.
- Die Einleitung besteht üblicherweise aus zwei Teilen:
- Vorstellung des Betriebes
- Vorstellung der eigenen Tätigkeiten
- Pro Woche Praktikum sind mindestens zwei Seiten Berichterstattung mit erläuternden Skizzen und Zeichnungen anzufertigen, wobei die Berichte thematisch (und nicht wochenweise) gegliedert werden sollen.
Die Berichterstattung sollte in strukturierter Form mit nummerierten Kapitelüberschriften erfolgen. Der Bericht ist ab der Einleitung fortlaufend zu nummierieren.
Bilder, Diagramme und Tabellen müssen eine Abbildungsnummer sowie eine Abbildungsunterschrift besitzen und im Text ist auf diese Abbildungsnummer zu verweisen.
Die Berichterstattung soll eine gründliche Beschäftigung mit den Ausbildungsinhalten erkennen lassen. Eine reine Aufzählung der verrichteten Tätigkeiten ist nicht ausreichend.
Zum Schluss sollte eine Zusammenfassung (z.B. persönliche Stellungnahme, Fazit oder Schlussbetrachtung) hinsichtlich der erworbenen Kenntnisse angefertigt werden. - Bei Praktika im Ausland ist die Berichterstattung sinnvollerweise in der entsprechenden Landessprache anzufertigen. Ist die Berichtssprache nicht Englisch, Französisch oder Spanisch, ist zusätzlich eine deutsche Zusammenfassung erforderlich.
- Bei Bezug auf betriebsinterne Unterlagen ist eine Quellenangabe im Berichtsheft erforderlich. Das Praktikantenamt sorgt für die Geheimhaltung eines eventuellen betriebstechnischen „know hows“ gegenüber Dritten.
Von Studierenden, die eine fachbezogene Ausbildung absolviert haben und dazu ein Berichtsheft in Form von Tätigkeitsnachweisen geführt haben, wird erwartet, daß sie eine gleichwertige Berichterstattung nach den obengenannten Punkten anfertigen. Er sollte dem Anspruch eines Fachpraktikumsberichtes gerecht werden. Der Inhalt (z.B. das Gesselenstück, Tätigkeiten in der Qualitätssicherung oder der Entwicklung/Konstruktion) soll ein dem Fachpraktikum vergleichbare anspruchsvolles Thema beinhalten.
Sonderregelungen jeglicher Art bedürfen unbedingt einer vorherigen Absprache und Vereinbarung mit dem Praktikantenamt.
Das Berichtsheft ist dem Ausbildungsbetrieb in vereinbarten Zeitabständen und bei Beendigung des Praktikumsverhältnisses vorzulegen und vom Ausbildungsbetrieb abzuzeichnen (Stempel und Unterschrift).
Das Berichtsheft ist zumindest in gehefteter Form (z.B. einem Schnellhefter) oder gebunden beim Praktikantenamt einzureichen. Das Praktikantenheft ist unmittelbar nach Beendigung des Praktikums im Praktikantenamt zur Anerkennung einzureichen. Praktikantenhefte über Tätigkeiten, die Jahre zurückliegen, können vom Praktikantenamt abgelehnt werden.
Die Bearbeitungszeit im Praktikantenamt beträgt in der Regel 3 — 4 Wochen, und ist vor Anmeldungen zu Prüfungen oder Bachelor/Masterarbeiten zu berücksichtigen.
Praktikantenzeugnisse stehen als Vordruck zum Download auf der Website des Praktikantenamts zur Verfügung.
Betriebseigene Praktikantenzeugnisse oder Praktikantenbescheinigung müssen zumindest diesem Mustervordruck zumindest inhaltlich mit Bewertung entsprechen.
Eine Stellenvermittlung durch das Praktikantenamt erfolgt nicht. Praktika findet man gewöhnlich auf dem gleichen Weg wie eine normale Arbeitsstelle.