PROMOS-Stipendien
Du nimmst an unserem Global Exchange Programm teil? Dann kannst du ein PROMOS-Stipendium für Aufenthalt und Reisekosten erhalten! Hier findest du nähere Informationen zu Stipendienraten, -vergabe und -richtlinien.
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Dein PROMOS-Stipendium
Hast du ein Platzangebot für unser Global Exchange Programm erhalten? Dann wirst du automatisch bei der PROMOS-Stipendienauswahl berücksichtigt.
Das Stipendium enthält gewöhnlich eine monatliche Förderung für deinen Aufenthalt zwischen 450 € und 550 € und einen einmaligen Reisekostenzuschuss zwischen 1.000 € und 2.375 €. Die Förderraten variieren je nach Zielland.
Die Anzahl an Stipendien, deren Zusammensetzung und Dauer hängen von der Verfügbarkeit ausreichender Fördermittel ab.
Stipendienvergabe und -auszahlung
Ein PROMOS-Teilstipendium kannst du nur erhalten, wenn du am Global Exchange Programm der Universität Siegen teilnimmst. Dein Studienaufenthalt an unserer Partnerhochschule muss zwischen 4 Wochen und 6 Monaten dauern.
Alle Global Exchange Anmeldungen, die vollständig und fristgerecht eingehen, werden durch die zuständige Fachkoordination und die Projektkoordination geprüft und bewertet. Aus der durchschnittlichen Gesamtbewertung ergibt sich ein Ranking. Reichen unsere Mittel nicht aus, um alle teilnehmenden Studierenden zu fördern, wird dieses Ranking für die Vergabe von Stipendien genutzt.
Die Stipendienvergabe erfolgt Anfang/Mitte September für das folgende Sommersemester und Anfang/Mitte Februar für das folgende Wintersemester.
Teilstipendien werden ausschließlich für die Dauer des Studienaufenthalts im Ausland gezahlt (max. 6 Monate). Start- und Enddatum orientieren sich am Studienbeginn und -ende im Ausland.
Die Förderraten variieren je nach Zielland. Anzahl und Zusammensetzung der Stipendien sind abhängig von der Verfügbarkeit entsprechender Fördermittel.
Insgesamt kannst du bis zu 12 Monate über PROMOS gefördert werden, jeweils im Bachelor- und Masterstudium bis zu sechs Monate.
Für die Auszahlung des Stipendiums ist es wichtig, dass du die Global Exchange/PROMOS-Programmdokumente fristgerecht einreichst.
Sobald du deine Programmdokumente eingereicht hast, wird eine Stipendienvereinbarung ausgestellt, die von dir und der Projektkoordination unterschrieben werden muss. Danach erhältst du deine ersten Auszahlungen.
Teilstipendien für Mobilität (Reisekostenzuschuss) werden gewöhnlich einen Monat vor Beginn des Aufenthalts, Teilstipendien für den Aufenthalt zu Beginn des Monats ausgezahlt.
Reichst du die Global Exchange Programmdokumente vor oder nach deinem Aufenthalt nicht (vollständig) ein, trittst du den geplanten Studienaufenthalt nicht an oder brichst ihn frühzeitig ab, müssen wir die bereits ausgezahlten Fördermittel zurückfordern.
In diesem Fall versendet die Abteilung International Student Affairs einen Rückforderungsbescheid, der vier Wochen Zeit für die Rückzahlung der Summe einräumt.
Zahlst du die Summe nicht innerhalb dieser 4 Wochen zurück, wird deine Gefördertenakte an Dezernat 3: Recht und Akademisches übergeben, das entsprechende rechtliche Schritte einleitet.
Solltest du dein Auslandsstudium über Global Exchange abschließen und die geforderte Mindestpunktzahl von 15 ECTS pro Semester/Term unterschreiten, musst du eine Stellungnahme einreichen, aus der hervorgeht, warum die Mindestpunktzahl nicht erzielt wurde. Die Entscheidung ob bzw. in welchem Umfang die bereits ausgezahlte PROMOS-Förderung zurückgefordert werden muss, treffen wir auf Grundlage deiner Stellungnahme.